Rääde · 16.09.2009 Verlängerung der Altfallregelung/Resettlement

Flüchtlinge, die keinen Asylanspruch in Deutschland geltend machen können, aber auch nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, leben in einem Schwebezustand. Regelmäßig müssen sie sich bemühen, dass ihr Antrag auf Duldung in Deutschland verlängert wird. Eine Duldung nach der anderen mündet in vielen Tausend Fällen in eine jahrelange Kettenduldung, die den Betroffene an die Nieren geht: einerseits können sie nicht in ihr Heimatland zurück, andererseits dürfen sie in Deutschland nicht Fuß fassen. Man wirft den Flüchtlingen immer wieder einen neuen Rettungsring zu, anstatt ihnen aus dem Wasser zu helfen.

Mittels des Resettlement-Programms soll diese Praxis ergänzt werden, weil sie die absehbare, oftmals Jahre dauernde Hängpartie überspringt und den Flüchtlingen gleich bei ihrer Ankunft ein ernsthaftes Integrationsangebot macht. Für die geduldeten Flüchtlinge, die bereits in Deutschland wohnen, ist das allerdings überhaupt keine Lösung, weil es sie schlechtweg nicht betrifft. Für sie wurde die so genannte Altfallregelung eingeführt, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe vorsieht, die sich in eine dauerhafte Erlaubnis umgewandelt wird, wenn die Geduldeten ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Doch viele Flüchtlinge scheiterten bereits bei der Antragstellung, weil sie aufgrund ihres Status’ kein Anrecht auf einen Sprachkurs haben.

Der Flüchtlingsrat wies daneben auf die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Verwaltungsebene hin. So hätten viele Jobvermittler aufgrund unzureichender Vorbereitung die Anträge der Betroffenen ohne großes Federlesen auf den Stapel „schwer vermittelbar“ geparkt, so dass keine Chance für die Betroffenen besteht, einen existenzsichernden Job finden. Für sie läuft am Jahresende die Aufenthaltserlaubnis auf Probe aus. Das gilt wohl für weit über 100 Personen in Schleswig-Holstein, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestages hervor geht. Diese Menschen werden am Jahresende in die Duldung zurückfallen und damit ihre Ansprüche auf Qualifikation und Unterstützung einbüßen. Für diesen Personenkreis hat sich bis auf die kurze Atempause nichts verändert.

Der Flüchtlingsbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass wir uns in dieser Frage nicht mit Appellen aufhalten dürfen – die Zeit drängt. Die Änderung muss bis Ende des Jahres verabschiedet sein, ansonsten greift der Automatismus der Altfallregelung, nach dem die Altfälle in die Duldung zurückfallen, wenn sie keinen Job haben.
Ich plädiere darum an die SPD, dem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen, weil nur mittels einer Bundesratsinitiative die Altfallregelung entsprechend geändert werden kann.

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