Rääde · 10.11.2005 Vogelgrippe - Vorsorgemaßnahmen und gesundheitspolitische Aktivitäten der Landesregierung

Wer sich bisher nicht mit diesem Thema auseinandergesetzt hat, kann sich im Internet ausführlich über die Vogelgrippe informieren. Dort wird man auch feststellen können, dass die Landesregierung auf ihrer Homepage extra Informationsseiten zur Vogelgrippe eingerichtet hat. Auf dieser Seite finden sich Links zum Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und zum Verbraucherschutzministerium.

Von aktuellen Meldungen bis hin zu relevanten Informationen erfährt man dort eine Menge über die Vogelgrippe. Diese Seiten sind aber nicht nur sehr informativ für den allgemeinen Nutzer, wichtiger ist eigentlich, dass dort die notwendigen Informationen für unsere Geflügelhalter abrufbar sind. Aus der Internetseite der Landesregierung geht beispielsweise hervor, welche bestehenden Auflagen es derzeit in Schleswig-Holstein für Geflügelausstellungen gibt, wie die zuständigen Veterinärämter in den Kreisen und kreisfreien Städten zu erreichen sind bis hin zu allgemeinen Informationen für Geflügelhalter in Schleswig-Holstein.
Für diese umfangreichen Informationen möchte ich mich bei der Landesregierung bedanken. Denn es ist wichtig, dass die Menschen im Land ausführlich und sachlich über dieses Thema informiert werden.

Auf eine Vielzahl der Fragen, die im vorliegenden Berichtsantrag gestellt werden, gibt die Landesregierung auf der genannten Internetseite bereits ausführliche Antworten. Damit ist der Berichtsantrag der FDP auf keinen Fall überholt, ich will damit aber sagen, dass es eigentlich wünschenswert wäre, wenn der breiten Öffentlichkeit diese relevanten Informationen in irgendeiner Weise auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden könnten. Denn wir wissen alle, dass die Versorgung der Haushalte mit einem Internetanschluss nicht flächendeckend ist.

Von Seiten der Landesregierung wurde bereits vieles unternommen, um der Vogelgrippe in Schleswig-Holstein zu begegnen. Sie hat für das Land einen ausführlichen Maßnahmenkatalog erstellt und entsprechende Regelungen erlassen. Diese reichen vom Aufstallungsgebot bis hin zu Regelungen für Untersuchungen bei Geflügel.

Aber nicht nur auf Länderebene wurde ein Aktionsplan erstellt. So wurde auch frühzeitig vom Bundesverbraucherschutzministerium eine Strategie für einen Stufen weisen Krisenplan entwickelt, um schnellstens auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können. Parallel hierzu hat es entsprechende Abstimmungen auf Bund-Länderebene gegeben. Es ist zu begrüßen, dass der notwendige Informationsfluss zwischen Bund und Ländern in dieser Sache funktioniert.

Für Schleswig-Holstein lässt sich feststellen, dass das Land und seine zuständigen Veterinärbehörden durchaus gewappnet sind, wenn ein Fall der Vogelgrippe im Land auftreten sollte. Wichtig hierbei ist aber, dass die Zuständigkeiten klar geregelt sind und dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden Hand in Hand geht.

Die Hauptaufgabe liegt jetzt bei den Veterinärämtern unserer Kreise und kreisfreien Städte und es ist verständlich, dass man dort jetzt alle Hände voll zu tun hat. Aber wie wird die Lage vor Ort in den Kreisen eingeschätzt? Es scheint, dass man durchaus für den Ernstfall vorbereitet ist.
Dort wird ein ausführlicher Informationsdienst für besorgte Anrufer, die sich über den Stand der Maßnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe erkundigen, gewährleistet. Aber die Hauptaufgabe der Veterinärämter ist derzeit die regelmäßige Kontrolle und die Erstellung der Notfallpläne. Denn sollte der Fall eintreten, dass ein Bestand mit dem H5N1 Erreger infiziert wird, dann müssen alle getroffenen Vorkehrungen greifen. Der Bestand muss getötet werden, ein Sperrgebiet muss um den Hof errichtet werden und es muss großflächig vor der Vogelgrippe gewarnt werden. Innerhalb dieser Zone gelten dann strengste Sicherheitsvorkehrungen und weiträumig muss ein Beobachtungsgebiet ausgewiesen werden.
Die Frage ist allerdings, ob diese Maßnahmen dann ausreichend sind, um die Ausbreitung zu verhindern.

Hinsichtlich der Frage einer generellen Impfung haben wir in Europa klare Richtlinien, die dies untersagen. Auch für den SSW kommt eine prophylaktische und flächendeckende Impfung mit konventionellen Impfstoffen nicht in Frage. Denn eine solche Maßnahme ist äußerst fragwürdig, da wir die Seuche damit nicht ausrotten. Auch wenn wir flächendeckend impfen, haben die Tiere weiterhin den Erreger im Körper. Er kann weiter verbreitet werden und was schlimmer ist, er kann sich schnell verändern. Eine flächendeckende Impfung trägt somit nicht zur Problemlösung bei, denn die Seuche bleibt bestehen. Dies machen auch die Impfungen in Indonesien und Norditalien - mit Billigung der EU – deutlich, denn dort lässt sich die Seuche nicht eindämmen.

Jedoch sind wir der Auffassung, dass Impfungen dann zulässig sein sollten, wenn es darum geht, konkrete Gefahrensituationen einzudämmen. Hier sind wir der Auffassung, dass wir Impfzonen um die betroffenen Betriebe einrichten müssen. Ringimpfungen mit Marker-Impfstoffen erscheinen uns, bei Ausbruch der Seuche, als geeignetes Mittel, um der Ausbreitung gezielt entgegenzuwirken. Oberstes Ziel, auch beim Einsatz von Impfstoffen - als begleitende Maßnahme - bleibt aber die Tötung der infektionsverdächtigen Tiere.

Dass im Zusammenhang mit der Vogelgrippe derart drastische Maßnahmen ergriffen werden, liegt zum einen daran, dass es sich um eine wirtschaftlich besonders bedeutsame Tierseuche handelt, die nach den Regeln des Internationalen Tierseuchenamtes anzeige- und bekämpfungspflichtig ist. Aber nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen müssen derartige Maßnahmen ergriffen werden.

Die derzeitige Form des Vogelgrippeerregers birgt auch für den Menschen ein Gefahrenpo-tential. Hierbei handelt es sich weniger um den Erreger H5N1, sondern vielmehr um die Gefahr, dass ein genetischer Austausch zwischen dem H5N1-Erreger mit einem herkömmlichen menschlichen Grippeerreger stattfindet. Diese neue Form des Grippeerregers könnte dann zu einem „Worst-case“-Szenario führen, über das bereits vielfach in den Medien berichtet wurde.

Die Art und Weise, wie die Berichterstattungen teilweise abgelaufen sind, haben nicht zu einer sachlichen Aufklärung beigetragen. Das Gegenteil war zum Teil der Fall. Letztendlich hat gerade dies dazu beigetragen, dass in der Bevölkerung erhebliche Verunsicherung entstanden ist. Dies hat mittlerweile zu Hamsterkäufen bei „Tamiflu“ und „Relenza“ geführt, mit dem Ergebnis, dass diese Mittel unkontrolliert eingenommen werden und somit ihre Wirkung verfehlen. Mittlerweile weigert sich bereits der Hersteller von „Tamiflu“, Händler zu beliefern, um die gewünschten Bestandserhöhungen zu ermöglichen.

Um nicht weiter die Ängste in der Bevölkerung zu schüren, halte ich es für wichtig, dass wir uns mit diesem Thema objektiv und mit der entsprechenden Sachlichkeit auseinandersetzen. Unterm Strich können wir aber glücklicherweise feststellen, dass wir hier in einer Region leben, die erstmal nicht besonders gefährdet ist und, die die notwendigen Strukturen aufweist, um schnell und effektiv Maßnahmen ergreifen zu können, um gegen die Vogelgrippe vorgehen zu können.

Ich denke, dass gerade die Konferenz der Weltgemeinschaft Anfang des Monats noch mal deutlich gemacht hat, dass der Kampf gegen diese Tierseuche weiter verschärft werden muss, aber der Focus hierbei auf Südostasien liegt. Dort muss vordringlich erreicht werden, dass eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert und eingedämmt wird.

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