Rääde · 20.03.2014 Wahlfreiheit und Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen

„Das letzte was wir jetzt brauchen, sind weitere Strukturdebatten“

Um ehrlich zu sein hat mich der vorliegende Gesetzentwurf der FDP doch recht stark verwundert. Nicht so sehr inhaltlich, sondern vielmehr mit Blick auf das Timing. Nur zur Erinnerung: Wir haben gerade die Ergebnisse des bisher umfassendsten Bildungsdialogs, den Schleswig-Holstein je gesehen hat, in ein neues Schulgesetz einfließen lassen. Und trotz der langjährigen und mitunter sehr zähen Kämpfe, ging es im Rahmen dieses Dialogs durchaus auch um Strukturen. Die FDP hat zu jedem Zeitpunkt Gelegenheit gehabt, sich in diese Diskussion einzubringen. Statt aber im Verlauf zu versuchen, mit Argumenten zu überzeugen hat man sich lieber darauf beschränkt, das Verfahren zu torpedieren. Ausgerechnet heute, wo diese Diskussionen längst geführt und im Dialog mit den Betroffenen neue Antworten auf viele wichtige Fragen gefunden wurden, will man also eine Strukturdebatte vom Zaun brechen. Ich muss wirklich sagen: So ein Verhalten ist für mich unverständlich.

Eins wollen wir hier bestimmt nicht vergessen: Immer und immer wieder haben FDP wie auch CDU den gesamten Bildungsdialog zur Farce erklärt. In vielen Pressemittelungen und Redebeiträgen wurde kein gutes Haar an dieser Form der unmittelbaren Beteiligung der Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Verbände und Gewerkschaften gelassen. Wenn Sie mich fragen, dann hätte Schwarz-Gelb diese Energie viel besser in eine konstruktive Mitarbeit investieren können. Ja, aus Sicht der Betroffenen sogar müssen. Denn sie haben es schon lange gründlich satt, dass zum Beispiel ständig über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde, wie viele Schuljahre man für ein Abitur an Gymnasien oder an Gemeinschaftsschulen braucht. Sie wünschen sich Verlässlichkeit und ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Und genau dieser Wunsch wird nun mit dem neuen Schulgesetz erfüllt.

Wie Sie wissen, setzt diese Koalition auf ein zeitgemäßes Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Unsere Schülerinnen und Schüler können das Abitur an Gymnasien im Regelfall nach 12 und an Gemeinschaftsschulen grundsätzlich nach 13 Jahren erlangen. Bestehende G9 wie auch Y-Gymnasien bleiben erhalten. Damit modernisieren wir unser Schulsystem, ohne dabei gleichzeitig bewährte Strukturen zu zerschlagen. Statt also, wie von der FDP offensichtlich unterstellt, Wahlfreiheit einzuschränken und einseitig Gemeinschaftsschulen zu stärken, fördern wir Chancengleichheit und sorgen für Bildungsgerechtigkeit. Und nicht erst seit dem Bildungsdialog ist völlig klar, dass dies im Sinne sehr vieler Betroffener ist.

Ich habe es in vergangenen Debatten erwähnt und will es auch hier gerne noch einmal wiederholen: Wir haben den Anspruch, jeder Schülerin und jedem Schüler unabhängig vom finanziellen und sozialen Status der Eltern den bestmöglichen Abschluss zu ermöglichen. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen ist doch völlig klar, dass wir mehr junge Menschen zu möglichst hochwertigen Abschlüssen führen müssen. Die Weichen hierfür haben wir gerade gestellt. Gestärkte Gemeinschaftsschulen werden in Zukunft neben starken Gymnasien dafür sorgen, dass mehr junge Leute einen solchen, höheren Abschluss schaffen. Und gerade die Einrichtung neuer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist es, die zur echten Wahlfreiheit für Eltern und Kinder im Land beiträgt. Sie können frei entscheiden, ob das Abitur in 8 oder in 9 Jahren erreicht werden soll. Auch dies entspricht genau dem Elternwillen, den wir laut CDU und FDP so häufig missachten.

Ich denke, eins dürfte anhand dieser Beispiele deutlich werden: Auch wenn Rot-Grün-Blau natürlich nicht ohne eigene Vorstellung in den Bildungsdialog gegangen ist, wurden sehr wohl Anregungen und Wünsche der Betroffenen aufgenommen. Dass aber auch in diesem Verfahren nicht alle bestehenden Probleme auf einen Schlag gelöst werden konnten, versteht sich hoffentlich von selbst. Am Ende aber steht in jedem Fall ein Gesetzentwurf, der die Schulbildung in Schleswig-Holstein neu definiert. Und dem SSW war und ist dabei immer besonders wichtig, dass es sich hierbei eben gerade nicht um ein weiteres ideologisches Konstrukt handelt. Nein, dieses Schulgesetz ist schlicht und einfach Ausdruck einer konsequenten Orientierung an der Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen. Und darauf sind wir stolz.

Ich habe es schon kurz angesprochen: Die Menschen im Land, die Lehrerinnen und Lehrer, Schülervertreter oder die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern haben Diskussionen über Schulstrukturen satt. Auf dem Weg zu unserem neuen Schulgesetz haben sie sich mehrheitlich mitgenommen gefühlt. Sie wünschen sich Ruhe und hoffen - mit Blick auf die Zukunft ihrer Schulen - auf den lang ersehnten Frieden. Und auch sie wollen dieses Gesetz jetzt mit Leben erfüllen und endlich an den Inhalten arbeiten. Anstatt also alte Wunden aufzureißen und Schlachten für die Galerie zu schlagen, sind wir gemeinsam gefragt, wenn es um die Stärkung des gemeinsamen Lernens, um wirklich inklusiven Unterricht oder um den Ausbau und die Gestaltung von Ganztagsangeboten geht.

Kein Zweifel: Im Schulbereich warten auch weiterhin große Aufgaben auf uns. Umso besser ist es, dass wir uns hierbei in einem verlässlichen strukturellen Rahmen bewegen. Davon, dass die FDP diese Verlässlichkeit offenbar bereitwillig aufs Spiel setzt, mag man halten was man will. Wir stehen in jedem Fall zum Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasien und Gemeinschaftsschulen und stellen damit echte Wahlfreiheit sicher. Dies sind wir vor allem den Schülerinnen und Schülern im Land schuldig. Und dabei wird es selbstverständlich bleiben.

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