Präsemadiiling · 08.03.2002 Was bringt uns die Fallkostenpauschale?

Die Fraktionsvorsitzende der SSW Kreistagsfraktion, Juliane Hegemann, nimmt zum Presseartikel der CDU Fraktion, durch die Herren Droste und Sönke Nissen vom 08.03.02 (Internetversion der HN), Stellung:
Es ist bezeichnend, dass nach langem Stillschweigen der CDU Kreistagsfraktion zum Thema Kreiskrankenhäuser diese in ihrer Stellungnahme vor der Kreistagssitzung Öl ins Feuer gießen.
Herr Droste und Herr Nissen sagen die Unwahrheit, wenn sie „formalrechtliche Gründe der Unzulässigkeit“ hinsichtlich der Anträge des SSW und der WG NF ins Feld führen. SSW und WG NF fordern in ihren Anträgen die Berücksichtigung ihrer inhaltlichen Stellungnahme in dem vorgesehenen Informationsblatt, das auf der Kreistagssitzung vom 8.3.02 beschlossen werden soll. Die weitere inhaltliche Stellungnahme der CDU Vertreter, nämlich, das bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid „der heutige Zustand erhalten bleibt“, entspricht ebenfalls nicht dem, was der SSW wiederholt und sehr bestimmt öffentlich gesagt hat: Die Umwandlung der Krankenhäuser in die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH mit einer 100 prozentigen Beteiligung des Kreises wird unmittelbar nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid in Angriff genommen. Auch der Verweis auf die Einführung des neuen Abrechnungssystems der „Fallkostenpauschale“ (DRG) und die Äußerung des Fraktionsvorsitzenden Droste, dass man sich „die Fallkostenpauschale nicht leisten könne, da sie uns Nachteile gegenüber unseren Konkurrenten bringt“ ist eher eine Einschätzung in die vollkommen falsche Richtung. Die Einführung der „Fallkostenpauschale“ sind alle Krankenhäuser unterworfen und nur die sind Konkurrenz. Die Ausgangslage ist also für alle Krankenhäuser gleich. Was zählt ist eine gute und fundierte Vorbereitung auf die Einführung des neuen Abrechnungssystems. Unkenrufe und Falschmeldungen helfen da überhaupt nichts.
Insgesamt haben die Vertreter der CDU Kreistagsfraktion mit ihrer Stellungnahme dokumentiert, das sie über die tatsächlichen Entwicklungen im Bereich der Krankenhäuser nicht sehr gut informiert sind. Darüber hinaus propagieren sie, Minderheitenmeinungen seien es nicht wert, ihrer eigenen Stellungnahme gegenüber gestellt zu werden. Das sie mit solch einer Auffassung jeder demokratischen Spielregel den Rücken kehren, sollte, beim Bürgerentscheid am 21. April 2002, honoriert werden.

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