Rääde · 26.09.2018 Was wir eigentlich brauchen, ist ein Wohnraumschutzgesetz

Flemming Meyer zu TOP 16 - Klare Regeln für Ferienunterkünfte über Buchungsportale

„Wenn wir hier nicht differenzieren, laufen wir Gefahr, dass wir Vermieter, die ihre Ferienunterkunft über Online-Portale vermieten, unter Generalverdacht stellen.“

Die Vermietung von Ferienhäusern und -Wohnungen ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Tourismuswirtschaft in unserem Land. Weil sich das Kundenverhalten auch in diesem Bereich geändert hat, spielen Online-Buchungsportale für Ferienwohnungen auch für den Tourismusstandort Schleswig-Holstein eine immer größere Rolle. 

Wir stellen mittlerweile fest, dass solche Online-Buchungsportale in den letzten Jahren einen wachsenden Zulauf verzeichnen und dass sie den klassischen Anbietern zum Teil den Rang ablaufen. In erster Linie ist das nicht verwerflich, denn das ist wirtschaftliches Agieren am Markt. Klar ist, das Geschäftsgebaren solcher Online-Portale muss im Einklang mit dem geltendem Recht stehen. Problematisch wird es jedoch, wenn damit Regeln unterlaufen werden, weil diese Unternehmen beispielsweise ihren Sitz im Ausland haben und sie dadurch schwerer zu kontrollieren sind. 

In der Pressemitteilung zu ihrem Antrag hat die SPD, insbesondere einen Anbieter angeführt, deren Geschäftsmodell nicht unumstritten ist und der mittlerweile in den Focus der deutschen Finanzbehörde geraten ist. Diese Aspekte greift der Antrag nun auf und fordert hier klare Regelungen für die Vermietung von Unterkünften über Buchungsportale. Grundsätzlich gilt: Mieten sind steuerpflichtig und das gilt auch für Ferienimmobilen. Dabei ist es egal, ob sie über Buchungsportale oder anderweitig eingenommen werden. 

Die Antragsteller fordern eine Vereinfachung der Zugriffmöglichkeiten auf die Nutzerdaten. Dabei bleibt jedoch offen, in welchem Umfang diese Daten erhoben werden sollen. Ich sehe hier das Problem, dass es zu einer unkontrollierten Datensammlung kommen kann, die so nicht gewollt ist. Wenn es keine Differenzierung gibt, dann werden alle Daten erhoben die vorliegen, ob sie begründet sind oder nicht – also verdachtsunabhängig. 

Wenn wir hier nicht differenzieren, laufen wir Gefahr, dass wir Vermieter, die ihre Ferienunterkunft über Online-Portale vermieten, unter Generalverdacht stellen. Es kann nicht gewollt sein, dass ein derartiger Eindruck entsteht. Daher müssen wir aufpassen, dass wir hier auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Diesen Aspekt des Antrages würde ich gerne im Ausschuss näher beraten, um zu erfahren, wie dieses aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten ist.

Ein weiterer Punkt mit dem Online-Portale bereits in den größeren Städten Europas für negative Schlagzeilen gesorgt haben, ist der große Teil an Vermietungen von Wohnungen als Ferienwohnung. Stichwort: Zweckentfremdung. 

Angesichts der Wohnungsknappheit in weiten Teilen unserer Städte brauchen die Kommunen ein Instrument, um einer solchen Entwicklung etwas entgegen setzen zu können. 

Dieses Instrument liegt bereits vor, denn der SSW hat, wie wir wissen ein Wohnraumschutzgesetz eingebracht, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet. Und es sind beispielsweise Städte wie Flensburg oder Kiel die in ihren schriftlichen Stellungnahmen deutlich machen, dass sie unseren Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßen. Zudem weisen sie darauf hin, dass es Missstände bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum in ihren Städten gibt. 

Sie sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf des SSW ein Instrument, um gegen diese Missstände zielgerichtet und wirksam vorzugehen, um somit eine zweckgerichtete Nutzung des Wohnraumes wieder zu erreichen. Darum sollten wir dafür sorgen, dass den Kommunen dieses Instrument zukommt. Mit unserem Gesetzentwurf sind wir also schon ein gutes Stück weiter, als die SPD mit ihrem Antrag.

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