Rääde · 20.02.2014 Wer meckert, der muss auch Alternativen vorlegen

Der kommunale Finanzausgleich ist in der Tat eine komplizierte Sache. Er ist aber, betrachtet man den Status Quo, auch ein in sich veraltetes Instrument, das den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Er stammt von der Struktur her aus den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts und er wurde das letzte Mal 1970 überarbeitet. Seit über vierzig Jahren hat sich keine Koalition, gleich welcher Couleur, mehr an dieses Instrument heran gewagt, um es zu reformieren. Zu groß waren wohl auch die Ängste, es nicht allen recht machen zu können. Deshalb haben wir heute ein Instrument zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben, dass sich an teilweise veraltete Parameter orientiert und hierbei möchte auch ich daran erinnern, dass zum Beispiel die Zonenrandförderung immer noch Teil der Finanzausgleichs ist, obwohl die DDR schon vor fast 25 Jahren untergegangen ist.
Die Bürgerinnen und Bürger können mit Fug und Recht erwarten, dass die Politik sich darum kümmert, wie die kommunale Ebene in Zukunft finanziert wird.

Dabei gibt es mehrere Komponenten, die nach unserer Ansicht betrachtet werden müssen. Erstens muss man Bereiche definieren, die vorab finanziert werden müssen. Und danach müssen dann Kriterien festgelegt werden, nach denen die Aufgaben der Kommunen finanziert werden müssen. Genau das hat die Landesregierung jetzt zum ersten Mal seit 43 Jahren getan.
Welche übergeordneten Aufgaben hat nun eigentlich das System des kommunalen Finanzausgleichs? Zuerst einmal muss man sich um die Dinge kümmern, die vorab von allen Kommunen gemeinsam getragen werden müssen. Und da ist natürlich zuallererst aus Sicht des SSW die Kultur zu nennen.

Der neue kommunale Finanzausgleich, den wir umsetzen wollen, soll insbesondere die Theater im Land und das Büchereiwesen stärken. Beide Bereiche kommen nicht ohne eine solide Grundfinanzierung aus. Und beide Bereiche sind durchaus personalintensiv. Deshalb kann es nicht sein, dass man Finanzmittel einfriert und eine Aufrechterhaltung der Struktur so infrage stellt. In der Vergangenheit hat man sowohl bei den Theatern als auch im Büchereiwesen erhebliche Einschnitte hinnehmen müssen. Jetzt steht man allerdings vor erheblichen Herausforderungen: Die Theater müssen insbesondere Personalkostensteigerungen auffangen können und die Büchereien haben zusätzlich damit zu kämpfen, dass sie sich auf die neuen Medien, die gar nicht mehr so neu sind, einstellen und ihre Angebote entsprechend anpassen müssen.

Für uns als SSW, mit unserer skandinavischen Sichtweise, sind Theater unverzichtbar und die Angebote der Büchereien sind quasi eine Grundlage dafür, dass man das Menschenrecht auf ungehinderten Zugang zu Bildung auch erfüllen kann. Deshalb sollen die Zuschüsse für diese Bereiche in Zukunft dynamisiert werden. Es bleibt also nicht nur beim Vorwegabzug, sondern es wird stetig mehr Geld in diese Bereiche fließen. Hier sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig und deshalb muss man ganz deutlich sagen, dass hier in einem für uns alle wichtigen Bereich endlich Sicherheit einkehrt.

Betrachtet man nun die Verteilung der Gelder, die direkt an die Kommunen gehen, so gilt gerade dort, dass die Gelder den Aufgaben folgen sollen. Eigentlich ist das eine Binsenweisheit, aber trotzdem muss man dies anscheinend immer wieder betonen. Deshalb ist das „Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung“ im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden beauftragt worden, die Verteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie zu untersuchen. Die Kriterien, die dafür angelegt wurden, sind ebenfalls mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden und dann kam irgendwann ein Ergebnis. Dass dabei klargestellt wurde, dass die kreisfreien Städte und die größeren zentralen Orte für die Vielfalt ihrer Aufgaben, die sie auch gerade für ihren Umlandbereich leisten, bisher zu wenig Geld bekommen hatten, konnte nicht wirklich jemanden überraschen. Allerdings hatte ich seinerzeit auch nicht erwartet, dass die kleinen kreisangehörigen Gemeinden unterfinanziert waren und die Landkreise eher zu gut dastünden, wie es das Ergebnis des Gutachtens war. Deshalb machte es ja auch Sinn, die Resultate des Gutachtens noch einmal zu überprüfen.

Allerdings kam bei der Prüfung der Resultate heraus, dass das Gutachten eben nicht daneben lag, sondern die Wirklichkeit recht gut abgebildet hatte. Natürlich wurde etwas korrigiert, aber am Grundtenor der Aussagen des Gutachtens konnte eben nicht gerüttelt werden. Dass also eine Verschiebung zwischen den einzelnen kommunalen Einheiten stattfinden musste, war klar und nachvollziehbar. Und ich möchte hierbei noch einmal daran erinnern, dass sich das Gutachten an Fragestellungen orientierte, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt waren.

Wenn man nun weiß, dass die Verteilung der Mittel zwischen Gemeinden, Kreisen und Städten neu gestaltet werden muss, dann kam es jetzt noch darauf an, ein geeignetes Kriterium zu finden. Wir meinen, dass die Berücksichtigung von Soziallasten genau ein solches Kriterium ist und dieses Kriterium auch die finanzielle Hauptbelastung unserer Kommunen abbildet. Es wird also auch in Zukunft so sein, dass Kommunen, die hohe Lasten zu tragen haben, auch mit höheren Finanzmitteln rechnen können. Und das ist auch vernünftig so. Natürlich müssen dann auch die eigenen Einnahmemöglichkeiten gegen gerechnet werden. So wird im Übrigen die Gemeinde Kampen nicht mehr aus dem KFA bekommen, sondern rund 2 Millionen Euro weniger – aber das nur am Rande, weil der eine oder andere sich als falsch informiert zeigte. Das Grundsystem des neuen Finanzausgleichs war also richtig.

Trotzdem haben wir aber den von uns eingeleiteten Dialog natürlich ernst genommen und dieser Dialog ist ja auch nicht abgeschlossen, wenn wir demnächst mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs hier im Landtag beginnen. Es sind in den letzten Monaten eine Vielzahl von Vorschlägen eingegangen, wie der KFA noch besser gestaltet werden könnte. Da ist von einem Flächenansatz gesprochen worden oder auch Sonderfälle wie Inseln und Halligen sind genannt worden. Aber auch die Schulsozialarbeit, die Jugendhilfekosten, die Eingliederungshilfe oder auch der ÖPNV und die Schülerbeförderungskosten sollten nach der Meinung der Angehörten berücksichtigt werden. Wir haben dies alles beraten und haben diese Vorschläge aufgegriffen. Das alleine ist schon bemerkenswert und positiv an sich.

Nach Ende der Anhörungen durch das Ministerium ist der Vorschlag für einen neuen kommunalen Finanzausgleich um mehrere Komponenten erweitert worden. So sollen nun auch Anteile aus der erhöhten Grunderwerbsteuer an die Kommunen weitergeleitet werden. Weiter soll das Geld, das wir für dieses Jahr einmal für die Schulsozialarbeit in den Haushalt eingestellt haben, auch in Zukunft in dieser Höhe an die Kommunen fließen. Und darüber hinaus kann auch eine Infrastrukturkomponente berücksichtigt werden, wenn die Steuerschätzung im Mai dies ermöglicht. Wer sich die Summen ansieht, 15 Millionen Euro extra aus der Grunderwerbsteuer, 13 Millionen Euro extra für die Schulsozialarbeit und möglicherweise noch einmal 12 Millionen Euro für die Infrastruktur, der kann nicht ernsthaft meinen, wir täten nichts für die kommunale Ebene – im Gegenteil: Im Bewusstsein des knappen Haushaltes machen wir das maximale möglich und stellen bis zu 40 Millionen Euro mehr zur Verfügung und das unterscheidet uns sehr von unseren Vorgängern.

Für den SSW ist es insbesondere wichtig und unerlässlich, dass wir im Bereich der Infrastrukturfinanzierung noch etwas nachlegen. Man könnte sich dabei am Straßennetz der Kreise und kreisfreien Städte orientieren, so wie man es im bisherigen Finanzausgleich ja auch schon macht. So könnte man sicherstellen, dass man – wie von den Angehörten gewünscht – Gelder im ÖPNV und für die Schülerbeförderung nutzen kann. Im Übrigen hat sich auch schon die Autokraft an die Fraktionen gewandt und diese Forderung unterstützt. Weiter wären solche Mittel aber auch für den Bau und die Sanierung des teilweise maroden Straßennetzes insbesondere im ländlichen Raum nutzbar und natürlich könnte man dieses Geld auch für den Breitbandausbau im ländlichen Raum nutzen. Gerade hier stehen wir vor besonderen Herausforderungen, wenn wir für annähernd gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sorgen wollen und hier muss dann auch zusätzliches Geld fließen.

Betrachtet man das Ganze abschließend, so kann man sagen, dass dadurch, dass wir bis zu 40 Millionen Euro mehr in den Finanzausgleich geben und insgesamt 80 Millionen Euro zusätzlich in 2017 für Kindertagesstätten bereit gestellt werden, der bisherige Eingriff in den KFA ausgeglichen wird. Gleichzeitig orientiert sich die Finanzierung der Kommunen an nachvollziehbaren und aufgabenbezogenen Kriterien. Alles in Allem ist das somit eine ziemlich runde Sache. Meckern der Opposition ist dabei unangebracht. Wer meckert, der muss auch Alternativen vorlegen. Nein sagen, reicht da bei weiten nicht aus.

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