Press release · 05.12.2024 Frauen besser vor Gewalt schützen – keine Kürzungen bei Hilfsangeboten!

Aktuelle Zahlen zeigen: Die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland nimmt stetig zu. Gleichzeitig gelangen diese Taten viel zu selten ans Licht. Mit dem Antrag „Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten“ (Drucksache 20/2741) appelliert der SSW an die Landesregierung, bei Beratungs- und Hilfsangeboten für Frauen nicht zu sparen.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist überall. Sie fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Der Orange Day am 25. November 2024 hat das Thema zurecht in die Öffentlichkeit gerückt und mit der UN-Kampagne sind erschreckende Zahlen veröffentlicht worden. „Dass in Deutschland im Durchschnitt alle zwei Tage ein Mann seine (Ex-)Partnerin tötet und alle zwei Stunden eine Frau sexualisierte Gewalt durch den Partner erlebt, ist einfach inakzeptabel“, betont die frauenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Jette Waldinger-Thiering. „Wir müssen Frauen besser vor Gewalt schützen. Jede Kürzung in diesem Bereich wäre dramatisch.“ 

Vor diesem Hintergrund hat sie den Antrag „Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten“ eingereicht, um bestehende Missstände in Schleswig-Holstein deutlich zu machen. Denn statt bestehende Beratungs- und Hilfeangebote zu stärken, will die Landesregierung hier den Rotstift ansetzen. Gleiches gilt für die psychosoziale Prozessbegleitung und die Unterstützung für gewaltbetroffene Kinder. „Das wäre ein fatales Signal und eine Entwicklung in die völlig falsche Richtung“, warnt Waldinger-Thiering. „Durch die psychosoziale Prozessbegleitung werden vielen Frauen ermutigt und gestärkt, gegen Täter auszusagen. Wenn dieses Angebot wegbricht, werden viele Gewalttäter ungestraft davonkommen und weitere Opfer demütigen.“

Im Antrag wird außerdem gefordert, bereits im Landtag beschlossene Maßnahmen wie das Hochrisikomanagement mit genügend Geld auszustatten und Frauenhäuser zu stärken. Denn hier steige der Personalbedarf durch die höheren Fallzahlen. „Wer eine Maßnahme beschließt, muss auch die Kosten tragen“, so die Abgeordnete. 

Darüber hinaus müsse „in staatlichen Maßnahmen ein stärkerer Fokus auf die Täter gerichtet werden, durch Präventionsmaßnahmen, aber auch durch die Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter. Diese sollen in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt werden, nicht die von psychischer und physischer Gewalt Betroffenen.“

Zum Antrag: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02700/drucksache-20-02741.pdf

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