Rääde · 18.02.2016 Wir schaffen zukunftsfeste Bibliotheken, die jedermann und jeder Frau offen stehen

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 4 - Gesetz für die Bibliotheken

2010 legten wir als SSW-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Bibliotheken des Landes unterstützen sollte. Die Finanzkrise hatte in vielen Kommunen zu erheblichen Sparanstrengungen geführt, zu der auch die Bibliotheken gehörten. Damit rückte ein Ausverkauf dieser zentralen Bildungs- und Kulturinstitutionen in greifbare Nähe. Damals sowie heute ist unser Antrieb die Sicherung und Weiterentwicklung der Einrichtungen. Daran hat sich auch heute  nichts geändert. 

Die Argumente von damals haben ihre Aktualität und Bedeutung nicht verloren: Bibliotheken dienen der allgemeinen, kulturellen, wissenschaftlichen und schulischen Bildung, der Bewahrung kulturellen Erbes, der Unterhaltung sowie der Verwirklichung des Rechts auf Zugang zu Informationen und Wissen. Wer schon einmal die Internetplätze der Bibliotheken genutzt hat, weiß, dass für viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die kommunale Bibliotheken den einzigen, kostenfreien Zugang zum Internet bieten. Das gilt in jüngster Zeit besonders für die Geflüchteten, die ohne den Internetzugang keinen Kontakt in die Heimat aufrechterhalten könnten.

Bibliotheken sind Institutionen, die zu einer Gemeinde gehören wie das Rathaus und die Schule. Es geht nicht ohne sie. Darum genießen die Bibliotheken neben den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein Verfassungsrang: in Artikel 13 ist festgelegt, dass das Büchereiwesen Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist.

Das Bibliothekswesen wird im Land übergreifend  vom Büchereiverein geleitet. Dafür erhält er finanzielle Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz. Von daher ist es auch folgerichtig, dass der gesetzliche Rahmen nun von der Landesregierung vorgelegt wird. So sieht echte Umsetzung aus.

Zudem hat das Land seine finanzielle Verpflichtung anerkannt, indem es Geld für Projekte der Digitalisierung in den Bibliotheken bereitgestellt hat, insgesamt 430.000 Euro. Wir werden den weiteren Finanzbedarf der Bibliotheken vor allem im Bereich der Folgekosten der zunehmenden Digitalisierung im Auge behalten. Nach dem großen Erfolg der sogenannte Onleihe Zwischen den Meeren zeigt sich, dass immer mehr Nutzer ihre Medien online anfordern und nutzen. Digitalisierung ist nicht kostenfrei!

Der Büchereiverein ist eine Institution, die das Büchereiwesen in Schleswig-Holstein einzigartig macht. Seine Arbeit kann man gar nicht überschätzen. Seine 130 Mitglieder sind durch die Gremienarbeit im Verein gut vernetzt, so dass schneller als in anderen Bundesländern Erfahrungen weitergegeben werden können und sich Erfolgsmodelle durchsetzen. Historisch ist der Büchereiverein vor fast hundert Jahren in Flensburg aus der Nähe zur vorbildlichen dänischen Bibliotheksarbeit erwachsen, die zeigte, dass Bibliotheken eben keine Bücherhalle sind, sondern kulturelle Zentren der Erwachsenbildung. Dass die Bibliotheken in Schleswig-Holstein fast genauso lang als Bildungseinrichtung arbeiten können, wurde durch diese Impulse überhaupt ermöglicht. Aber auch die friesische Minderheit hat mit ihren Bibliotheken in Bredstedt und Alkersum wichtige Impulse gegeben, indem sie zunächst im Alleingang friesische Medien erfasst und öffentlich zugänglich machte. Die dortigen Archive bewahren das kulturelle Erbe der Minderheit in absolut vorbildlicher Weise und ergänzen das Angebot der Slesvigske Samling in Flensburg, die über 50.000 Medien umfasst und der Forschungsabteilung der Dansk Centralbibliotek. Viele persönliche Nachlässe aus den Reihen der Minderheit werden nicht nur verwahrt, sondern auch digital erschlossen. Das ist absolut vorbildlich! Mit dem im Dezember eröffneten Anbau des Nordfriisk Instituuts ist die Lagerung der empfindlichen Dokumente in einem klimagesicherten Raum möglich, wie es schon seit längerem auch in Alkersum der Fall ist. Beide Bibliotheken bieten Interessierten darüber hinaus den Zugang zu Archivalien und Medien. Darum war es konsequent, diese Bibliotheken als wissenschaftliche Bibliotheken ausdrücklich im Gesetz zu berücksichtigen.  

Das Bibliotheksgesetz ist dem SSW ein herzliches Anliegen. Wir wollen mit dem Entwurf für die Bibliotheken als Kulturstätte werben, die jedermann und jeder Frau offen steht. Das Gesetz trägt dazu bei, die Bibliotheken zukunftsfest zu machen. Die Bibliotheken sind das Gedächtnis der Menschheit, sie sind  die Brücken aus der Vergangenheit in die Zukunft. Sie sind Grundlage und Instrumente der wissenschaftlichen Forschung, sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung.

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