Rääde · 28.01.2021 Gerechtigkeit für ehrenamtliche Helfer

„Wenn also freiwillige Feuerwehren mit Recht vom Dienst befreit werden, dann sollten eben auch alle anderen, die einen anderen einen wichtigen Dienst leisten, ebenso eine Befreiung von der Präsenz beim Arbeitgeber bekommen. Die Hilfe bei Blutspenden und bei Impfungen sollten auch mit aufgenommen werden.“

Lars Harms zu TOP 16 - Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung (Drs. 19/2611)

In der letzten regulären Plenartagung haben wir, Sie erinnern sich, über das Thema der Helfergleichstellung beraten. Für uns als SSW steht auch nach dieser Beratung weiterhin fest, dass der Vorschlag der Jamaika-Koalition grundsätzlich eine gute Sache ist. Dabei geht es darum, das Helfen zukünftig noch ein bisschen einfacher und reibungsloser zu machen, für die vielen Menschen, die sich unentgeltlich in unserem Land für unsere Gesellschaft einsetzen. Sie haben in der Tat, jegliche Unterstützung verdient. Es ist daher gut, wenn der Gesetzgeber hier noch einige bestehende Steine aus dem Weg räumen will.  Viele Helfer bei uns im Land, engagieren sich für andere und das neben einer Erwerbstätigkeit. Beide Seiten gilt es zu berücksichtigen.  
Ganz konkret geht es hier um die Freistellung vom Arbeitsplatz. Schließlich finden Hilfseinsätze  oftmals nicht nach Feierabend statt. Hier muss also eine Brücke geschaffen werden, damit die freiwilligen Helfer, auch schnell und unkompliziert ihren Einsatz antreten können.  Im Antrag wird dabei vor allem eine Situation dargestellt, nämlich, dass nur ganz bestimmte Helferdienste einen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz haben. Dabei handelt es sich um jene Organisationen, die im Katastrophenschutz laut Gesetz anerkannt sind. Dort sind viele Bereiche genannt, jedoch bildet das Gesetz nicht die tatsächliche Lebensrealität ab. So sind Helfer, die für das Rote Kreuz unterwegs sind, nicht vom Arbeitgeber freigestellt.  Für uns als SSW ist es deshalb wichtig, den Aspekt des Katastrophenschutzes weiter zu fassen, damit es auch für andere Bereiche möglich ist, ohne Hürden helfen zu können. Vor allem denke ich dabei an die Blutspendenaktionen in unserem Land, bei denen viele Ehrenamtliche mithelfen oder etwa jetzt ganz aktuell, bei den Impfungen gegen Covid-19. Hier ist in der Tat schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Die freiwilligen Helfer leisten in diesem Fall einen ganz entscheidenden Beitrag für den Ablauf von eben beispielsweise Massenimpfungen und beugen so, wenn man so will, Katastrophenfällen vor.  

Wenn also freiwillige Feuerwehren mit Recht vom Dienst befreit werden, dann sollten eben auch alle anderen, die einen anderen einen wichtigen Dienst leisten, ebenso eine Befreiung von der Präsenz beim Arbeitgeber bekommen. Die Hilfe bei Blutspenden und bei Impfungen sollten deshalb auch mit aufgenommen werden.

Es ist gut, dass die regierungstragenden Fraktionen nun einen Antrag vorgelegt haben, der das ändern will. In Zukunft sollen daher alle Helfer während ihrer freiwilligen Tätigkeit, gleichwertig von einer Freistellung von ihrem Arbeitgeber profitieren.  Das sind doch die Rahmenbedingungen, die wir als Landespolitik unterstützen sollten. Vor diesem Hintergrund können wir dem vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen.

 

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