Präsemadiiling · 29.03.2019 Zusammenarbeit von Ehrenamt und Hauptamt gestalten

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 32 - Umsetzung des Landesgedenkstättenkonzeptes (Drs. 19/956)Rede zu Protokoll gegeben.

Uns ist wichtig, dass die kritische Erinnerung an Herrschaft, Verbrechen und Verfolgung im Nationalsozialismus gesellschaftsnah und mit modernen Mitteln erfolgt, damit auch die nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit der Deutschen Geschichte haben. Die Erinnerung an die Verbrechen an der Menschheit der Nazis muss in unseren Gedenkstätten aufrechterhalten werden. 
In der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Ladelund erfahren die Besucherinnen und Besucher beispielsweise, was vor Ort geschehen ist. 
Sie werden mit Augenzeugenberichten konfrontiert und erfahren, wie die Häftlinge von Achtrup aus nach Ladelund getrieben wurden. Sie erfahren, dass die Bevölkerung gesehen hat, wie die Häftlinge auf dem Rückweg Tote und Kranke zurück trugen. Niemand konnte das übersehen.
Es ist von besonderer Wichtigkeit, die Orte des Verbrechens selbst als Mahnmale zu erhalten. Wir müssen die Wege nachvollziehen und aus unseren eigenen Wohnorten lernen können.
Die Erinnerungs- und Gedenkarbeit liegt dem SSW traditionell besonders am Herzen. Das haben wir immer wieder bewiesen. Dazu gehört das fortschrittliche Denkmalschutzgesetz des Landes, die wissenschaftliche Aufarbeitung der strukturellen und personellen Kontinuität nach dem Dritten Reich und schließlich die Stärkung der Erinnerungskultur im Land durch das Landesgedenkstättenkonzept. 
Unter unserer SSW-Kulturministerin Anke Spoorendonk hat das Land Schleswig-Holstein das erste Gedenkstättenkonzept des Landes umgesetzt. Ein Konzept zur Förderung und Weiterentwicklung von Erinnerungsarbeit an historischen Lernorten, zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur in Schleswig-Holstein. Damals haben wir begonnen, die Erinnerungsorte, die es bei uns bereits gibt, bei der anfallenden Modernisierung zu unterstützen. Wir sind froh, wenn diese Arbeit fortgeführt wird. 
Unter Anke Spoorendonk hat das Land begonnen, der strukturellen Unterfinanzierung der Gedenkstättenarbeit entgegenzuwirken. Das war bitter nötig und die Steigerung der Förderung muss auch in Zukunft dringend fortgesetzt werden. 
Hier darf die Unterstützung aber nicht aufhören. Von den ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen, die die Gedenkstättenarbeit tragen, wissen wir, dass sie an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Wir brauchen in Schleswig-Holstein endlich eine Institution, die die Trägerschaft von Gedenkstätten übernehmen kann. 
Wir muten unseren Ehrenämtlerinnen und Ehrenämtlern, denen wir großen Dank für die Aufrechterhaltung der Gedenkstätten schuldig sind, oft und immer noch zu viel zu. Dabei sollte eigentlich das Hauptamt das Gerüst sein, auf dem das Ehrenamt steht. 
Die Kulturministerin des Landes hat aus unserer Sicht jetzt die Aufgabe dafür zu sorgen, die Zusammenarbeit von Ehrenamt und einem weiter aufzubauenden Hauptamt zu gestalten. Wir brauchen Konzepte zur strukturellen Stärkung der Gedenkstättenarbeit und Vorschläge für Entwürfe, in welcher Form das Land die Trägerschaft übernehmen kann.

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