Pressemitteilung · 19.06.2002 Diätenreform muss in einem Paket verabschiedet werden

Zu den heutigen Presseveröffentlichungen über die Haltung der SPD zur Diätenreform, sagte die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk:

„Der SSW hat von Anfang an deutlich gemacht, dass er die notwendige Diätenreform als ein Gesamtpaket betrachtet. Das heißt: die Erhöhung der Diäten bei gleichzeitiger Abschaffung der meisten Zulagen muss in Zusammenhang mit der Neuregelung der Altersversorgung gesehen werden. Da die Neuregelung der Altersversorgung nur über eine Änderung von Bundesgesetzen möglich ist, kann die Diätenreform erst mit der neuen Legislaturperiode 2005 in Kraft treten. Die Menschen im Lande würden einen anderen Beschluss des Landtages nicht verstehen und akzeptieren.
Wir begrüßen, dass es die SPD-Fraktion und ihr Vorsitzender Lothar Hay genauso sehen.“

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Wer gehörlos ist, hat in Schleswig-Holstein bislang keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Doch für Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher entstehen hohe Kosten. Der SSW fordert schon lange, ein wichtiges Signal für gesellschaftliche Teilhabe zu setzen und ein Gehörlosengeld einzuführen. Nun hat die Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/4515) vorgelegt.

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