Rääde · 29.04.2004 Ablehnung einer Ausbildungsplatzabgabe

Eigentlich sollte die Debatte um eine staatliche Ausbildungsplatzabgabe nur eine Geister­debatte sein. Eigentlich sollte hierdurch nur Druck gegenüber den Arbeitgebern erzeugt werden, sich ihrer Verantwortung in Bezug auf Ausbildungsplätze zu stellen. Eigentlich sollten die Gewerkschaften nur ein bisschen ruhig gestellt werden. Und eigentlich sollte nur ein wenig Aktionismus der Bundesregierung gezeigt werden, ohne dass man wirklich gesetzgeberisch tätig werden wollte. Eigentlich sollte alles so sein wie immer:

Es wird auf der einen Seite gedroht, auf der anderen Seite beruhigt und dann wird sich hoffent­lich schon etwas bewegen im Lande des Kanzlers mit der ruhigen Hand. So war jedenfalls das Kalkül von Bundeskanzler Schröder. Er hat wahrscheinlich nicht im entferntesten damit gerechnet, dass man sich im Laufe der Zeit nicht einigen würde und dass dann die gesetzliche Ausbildungsplatzabgabe eben nicht dahin verschwinden würde, wo sie hingehört – nämlich zurück in die Schublade.

In der Annahme, man wird sich schon irgendwie rechtzeitig einigen, dachte sich der Kanzler, dass er dann vorher große Versprechungen machen könne, denn er würde sie ja nicht einlösen müssen und würde trotzdem klasse dabei aussehen. Nun hat die Realität unseren Kanzler eingeholt. Die Einigung ist noch nicht da und das Problem mit den fehlenden Ausbildungsplätzen ist auch nicht auf eine andere Art und Weise gelöst worden. Er gerät nun in Zugzwang. Die Basis brodelt und es muss etwas geschehen. Aus der vormaligen Geisterdebatte wird nun ein reales Problem, obwohl die Mehrzahl der Fachleute sagt, dass die staatliche Ausbildungsplatzabgabe nicht zur Lösung des Problems beiträgt. Das, was wirklich ärgerlich ist ist, dass wir nun wieder deutschlandweit eine Debatte bekommen haben, die wir ideologisch führen, obwohl hier Pragmatismus angesagt wäre.

Zuallererst können wir nun feststellen, dass der geplante Gesetzentwurf ohnehin schon erhebliche Mängel beinhaltet. Die Ausbildungsplatzquote, die eingehalten werden soll, soll sich auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze beziehen. Für den öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass Beschäftigte mit Beamtenstatus nicht in die Berechnungen mit einbezogen werden sollen.

Das hat natürlich eine erhebliche zusätzliche Belastung für den öffentlichen Dienst zur Folge, weil die Ausbildungsquote so natürlich rechnerisch immer wieder unter dem geforderten Niveau bleiben wird, obwohl unter Einschluss der Beamten sicherlich eine wesentlich höhere Beschäftigtenquote erreicht werden würde. Ketzerisch könnte man aber sicherlich sagen, dass ja für die Umsetzung der Ausbildungsplatzabgabe die Bürokratie so weit ausgeweitet werden muss, dass man – unterstellt man dass hierfür nur Angestellte im öffentlichen Dienst eingestellt werden – so dann doch näher an die geforderte Quote herankommt.

Überhaupt stellt die Ausbildungsplatzquote von 7 % an sich auch ein Problem dar. In Bran­chen, die florieren, wird man überdurchschnittlich viele Menschen einstellen, so dass die Ausbildungsplatzquote hier kein Problem darstellt. Ausbildungsplätze wären gerade hier notwendig und zukunftsträchtig, weil hier auch die Chance für einen an die Ausbildung anschließenden Arbeitsplatz vorhanden wäre. Bei Branchen, denen es schlecht geht, sieht es genau anders herum aus. Die Anzahl der Arbeitsplätze sinkt, um damit auch der Ausbildungs­bedarf.

Würde man hier auf die 7 % pochen, würde dies nicht nur hohe Kosten für die Unternehmen bedeuten, sondern auch dazu führen, dass hier Menschen in Berufen ausgebildet werden, die danach in ihrem Beruf keinen Arbeitsplatz finden. Die Quote muss also auch branchenspezi­fisch gesehen werden. Manche Branche kann eine höhere Quote vertragen und manche eben nicht. Was wir hier brauchen, ist Flexibilität. Das riecht schon förmlich nach einer tarifvertrag­lichen Lösung.

Aber auch die Tatsache, dass die Ausbildungsplatzabgabe ohne regionale Differenzierung eingeführt werden soll, ist nicht in Ordnung. Innerhalb von Regionen gibt es Betriebe, die die Quote nicht erfüllen können und Betriebe, die überdurchschnittlich ausbilden. Sollte der Saldo von beiden zufriedenstellend sein und jeder seinen Ausbildungsplatz bekommen haben, so sollten die Betriebe, die nicht ausbilden konnten, nicht bestraft werden. Es wäre unter diesen Prämissen ohnehin kein Auszubildender mehr auf dem Markt gewesen, schließlich hat man ja alle untergebracht.

Der Sinn der Abgabe wäre dann wirklich nicht mehr ersichtlich. Insofern ist es sicherlich in Ordnung, wenn man fordert, bei ausgeglichener Situation als Region von der Ausbildungs­platz­abgabe befreit zu werden. Allerdings müssen wir ehrlich sein und sagen, dass dies trotz der vergleichsweise guten Lage in Schleswig-Holstein eine eher theoretische Diskussion ist.

Die Ausbildungslage ist selbst in Schleswig-Holstein sowohl regional als auch branchen­spezifisch so unterschiedlich – und nicht immer positiv – dass uns dieser Ansatz allein nicht wirklich weiterbringt. Die regionale Differenzierung muss sich auch an der Branche orientieren und auch dann sind wir wieder eher bei tarifvertraglichen Lösungen, die die regional unter­schiedliche Lage bis in den letzten Winkel unserer Republik mit einbeziehen kann.

Im Übrigen darf man auch nicht vergessen, dass die Unternehmen, trotz des Gesetzes ja nicht gezwungen werden, Ausbildungsplätze zu schaffen, sondern im Zweifelsfall sich auch mit der Abgabe freikaufen können. Und ich glaube, genau das werden sie tun. Was ist denn mit den Versprechungen der Industrie im Rahmen des Bündnisses für Arbeit auf Bundesebene geschehen? Die Industrie hat erst einmal „Ja!“ gesagt, und dann doch in kollektiver Amnesie vergessen, worum es ging und sich ihrer eigenen Verantwortung nicht gestellt.

Was ist in der Frage der Umsetzung des Kyoto-Protokolls geschehen? Als es um Emissions­handel und CO²-Handel ging, hat die Industrie laut „Ja!“ gerufen und dann doch wieder alles torpediert. Diese Beispiele zeigen, dass weder Gesetze noch freiwillige Absprachen der richtige Weg sind. Die Wirtschaft wird sich immer wieder Wege suchen, sich ihrer Verant­wortung nur in begrenztem Umfang stellen zu müssen. So ist nun einmal der Lauf der Welt. Eine staatliche Ausbildungsplatzabgabe ist nur ein Placebo, das beruhigen soll und unser Problem nicht wirklich löst. In Wirklichkeit können meiner Meinung nach nur tarifvertragliche Lösungen, die durch den Tarifvertrag eine feste vertragliche Bindung beinhalten, auch eine Garantie geben, dass das gewünschte und vereinbarte Ziel erreicht wird.

In Dänemark gibt es seit 1978 auch eine Ausbildungsplatzabgabe; derzeit in Höhe von 370 Kronen, das sind rund 50 Euro. Diese Ausbildungsplatzabgabe wird in Deutschland immer wieder als Argument für ein Gesetz missbraucht. Was man aber in der Diskussion vergisst ist, dass diese Abgabe dort von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften tarifvertraglich ausgehandelt wurde. Der Fonds, in den diese Abgabe eingezahlt wird, wird gemeinsam von den Arbeitgebern und Gewerkschaften verwaltet. Das heißt, beide erheben diese Abgabe nicht nur gemeinsam, sondern entscheiden auch gemeinsam, wie die Gelder verwendet werden. Aus diesem Fonds erhalten beispielsweise die Unternehmen eine Erstattung für die Tage, an denen sich ihre Auszubildenden in der Berufschule befinden, es werden mobilitätsfördernde Maßnahmen finanziert und Gelder für Betriebspraktika zur Verfügung gestellt.

Außerdem werden Kostenerstattungen für die Ausbildung von Jugendlichen ohne betrieblichen Arbeitsplatz geleistet. An diesen Kostenerstattungen beteiligt sich seit Anfang diesen Jahres auch der dänische Staat. Dieses System baut auf der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat für die Ausbildung der Jugendlichen und sorgt dafür, dass man sich gemeinsam für Ausbildung einsetzt und sich auch gegenseitig verpflichtet etwas zu tun. Das ist der große Unterschied zu einer gesetzlichen Regelung und zu einer unverbindlichen Selbstverpflichtung, wie sie bisher hauptsächlich in Deutschland diskutiert werden.

Aber selbst in Deutschland gibt es ja positive Beispiele von tarifvertraglichen Regelungen in bezug auf Ausbildungsplätze in der Bauindustrie und in der Chemieindustrie. Tarifvertragliche Lösungen sind unbürokratischer, weil sie darauf abzielen, dass Arbeitnehmer und Gewerk­schaften und nicht der Staat handeln. Tarifvertragliche Lösungen sind flexibler, weil sie sich sowohl regionsspezifisch als auch branchenspezifisch anwenden lassen. Und tarifvertragliche Lösungen schließen nicht aus, dass sich auch der Staat an der Ausbildungsplatzsicherung beteiligt.

Unserer Meinung nach geht der Antrag von rot-grün in die falsche Richtung, wenn er nur auf die regionale Befreiung von der Abgabe abzielt. Auch wir begrüßen, wie rot-grün, das Engagement aller Beteiligten in Wirtschaft, Verwaltung, Kammern und beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein, schließen aber ausdrücklich auch die Gewerkschaften und die Politik mit ein. Der Antrag der FDP lehnt zwar die Ausbildungsplatzabgabe pauschal ab, sagt aber auch nicht, wie es sonst gehen soll.

Wir meinen schon, dass eine Abgabe möglich sein soll, aber diese muss auf tarifvertraglicher Basis erhoben werden. Und dies setzt voraus, dass die Tarifautonomie wieder gestärkt wird und alle Tendenzen, die zu einer Aushöhlung der Tarifautonomie führen, entschieden bekämpft werden müssen. Nur bei funktionierender Tarifautonomie mit starken Arbeitgeber­verbänden und starken Gewerkschaften, in der der Staat nur die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt, werden wir mehr als nur unverbindliche Erklärungen und die ständige Flucht aus der sozialen Verantwortung erhalten. Und das sollte das Ziel von uns allen sein.

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