Rääde · 22.11.2013 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Die Zahl der in Deutschland lebenden Vegetarier und Veganer lässt sich nicht eindeutig verifizieren. Die Nationale Verzehrstudie II von 2008 geht davon aus, dass in Deutschland rund 1,3 Millionen Vegetarier und 8o.000 Veganer leben. Die Schätzung des Vegetarierbundes Deutschland geht derzeit von rund 7 Millionen Vegetarier und ca. 700.000 Veganer in Deutschland aus - mit steigender Tendenz.
Diese Menschen entscheiden sich aus unterschiedlichsten Gründen für eine vegetarische oder vegane Lebensweise. Die Motive sind unterschiedlich; beispielsweise ein wachsendes Bewusstsein für Tierrechte und Tierethik, eine gesündere Ernährung oder das Wissen um die Zusammenhänge von Tierproduktion und Klimawandel, Umweltschutz und Welternährung.

Wer sich in Deutschland bewusst für eine vegetarische oder vegane Lebensweise entscheidet oder aus religiösen Gründen Schweinefleisch meidet, der stößt häufig auf das Problem, sich erst durch die Deklaration auf der Verpackung durchkämpfen zu müssen, um sich dann für oder gegen das Produkt zu entscheiden. Der Verbraucher hat also eine Wahlfreiheit. Damit wäre alles gut.
Es gibt jedoch Fälle, da reicht die Deklaration nicht aus. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale geht aus den Zutatenlisten nicht deutlich hervor, ob in einem Lebensmittel tierische Bestandteile vorhanden sind, weil sie lebensmittelrechtlich nicht als Zutat gelten. Dies ist eine Irreführung der Verbraucher.

Aus diesem Grund wäre eine deutliche Kennzeichnung vegetarischer oder veganer Lebensmittel hilfreich. Nun ist es jedoch so, dass die Begriffe vegetarisch oder vegan rechtlich nicht geschützt sind und deshalb kommt es immer wieder zu Missständen. Hier besteht Klärungsbedarf.
Wir brauchen eine klare Deklaration für Verbraucher. Es muss deutlich sein, ob ein Produkt tierische Bestandteile enthält und gegebenenfalls von welcher Tierart und ob ein Produkt zusätzlich Bestandteile tierischen Ursprungs aufweist. Hierfür brauchen wir ein Label, das dies beinhaltet. Wenn man so will, eine Handreichung für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vegetarier oder Veganer sind längst keine kleine Randgruppe mehr. Hier hat sich ein Markt entwickelt, der wirtschaftlich nicht zu vernachlässigen ist.
Wenn der Wunsch nach vegetarischen oder veganen Lebensmittel früher bei manchen Lebensmittelproduzenten noch für Unverständnis gesorgt hat und mit Desinteresse gestraft wurde, hat es sich heute teilweise in Gegenteil verkehrt.
Soll heißen, es gibt Lebensmittelhersteller, die diesen Trend und Markt durchaus erkannt haben und nun entsprechend damit werben. Ein großer Lebensmittelhersteller für Tiefkühlkost bringt jährlich eine Produkttabelle heraus, die genau aufschlüsselt, ob das Produkt für vegane Ernährung, lacto-vegetarische Ernährung, ovo-lacto-vegetarische Ernährung geeignet ist oder ob das Produkt Gelatine enthält – und deklariert es entsprechend.

Doch wie soll der Verbraucher wissen, welcher Lebensmittelproduzent sauber arbeitet. Der Verbraucher braucht also eine klar ersichtliche Handreichung, woraus schnell und übersichtlich hervorgeht, um was für ein Produkt es sich handelt. Nur ein entsprechendes Label – das bundesweit und EU-weit anerkannt ist – würde hier wirklich weiterhelfen.

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