Rääde · 27.02.2008 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (5%-Hürde)


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig zu erklären, stärkt die Gleichheit der Wählerinnen und Wähler und wird daher vom SSW begrüßt. Durch die Aufhebung der Sperrklausel werden die Wählerstimmen der kleinen Parteien endlich den Stimmen der großen Parteien gleich gestellt. Das wiederum stärkt die demokratische Vielfalt in den Kommunen.

Schon die Beratungen des Bundesverfassungsgerichts im Herbst hatten deutlich gemacht, dass inhaltlich sehr viel für die Aufhebung der 5%-Klausel spricht - und sehr wenig dagegen, weil diese Klausel eben ein sehr zentraler Einschnitt in das demokratische Recht der Wählerinnen und Wähler ist, der wohl begründet sein muss. Deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass der Anwalt des Landtages hauptsächlich formelle Einwände vorbrachte – also dafür argumentierte, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der Grünen und der Linken als unzulässig ablehnen sollte.

Die immer wieder, insbesondere von den großen Parteien herauf beschworene, Handlungsunfähigkeit der Gemeinden wird nach Ansicht des Bundesfassungsgerichts nicht eintreten, das zeigen eben die Erfahrungen in vielen anderen Bundesländern, wo es schon seit Jahren die 5%-Hürde bei Kommunalwahl nicht mehr gibt.

Auch die oftmals angeführte Furcht vor der NPD oder anderen neonazistischen Parteien bei einer Aufhebung der Sperrklausel hatte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Zum einen zeigen ebenfalls die Erfahrungen in den meisten Bundesländern, dass diese extremistischen Gruppierungen trotz der Aufhebung der 5%-Hürde nur sehr selten in die kommunalen Parlamente kommen. Und zum anderen sollten gerade die demokratischen Parteien selbstbewusst die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Nazis suchen und sie aktiv bekämpfen, anstatt sie mit rechtlichen Hürden aus den kommunalen Parlamenten herauszuhalten. Aus Sicht des SSW weist unser oberstes Gericht also zu Recht darauf hin, dass dieser Punkt – dass durch die Aufhebung der Sperrklausel der Gefahr von rechts Tür und Tor geöffnet wird – in einem historischen Kontext gesehen werden muss. Was 1949 ein reales Problem war, stellt heute – in einem Abwägungsprozess - eine eher theoretische Gefährdung dar.

Losgelöst von dieser Diskussion wird es in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung mehr denn je darauf ankommen, dass durch Argumentation Überzeugungsarbeit geleistet wird. Wenn künftig Bürgerinitiativen in Stadt- und Gemeinderäte einziehen, dann wird es auch darum gehen, deutlich zu machen, was der Unterschied zwischen seriöser politischer Arbeit und politischem Protest ist. Das aber ist keine Schwächung unserer Demokratie, sondern eine Stärkung.

Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen bestand also eigentlich darin, dass CDU und SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunen fernhalten konnten. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht hat für eine Modernisierung der kommunalen Demokratie. Mit dieser Entscheidung haben der Pluralismus und die größtmögliche Chancengleichheit der Stimmen gesiegt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch eine schallende Ohrfeige für die Rechtsexperten der CDU und der SPD, die den kleinen Parteien allerlei Übel bis hin zur ‚Wahlrechtsmanipulation’ unterstellt haben, weil wir die Sperrklausel abschaffen wollten. Dieser Vorwurf trifft jetzt wie ein Bumerang die Große Koalition ins Gesicht, denn jetzt ist ein für alle mal geklärt, wer auf der Seite des Rechts stand und wer nur eigene Parteiinteressen verfolgt hat.

Allerdings muss man auch die Grenzen der heutigen Entscheidung sehen. Sie wird nur praktische Bedeutung bei Kreistagswahlen, in den kreisfreien Städten und in wenigen großen Gemeinden haben. Schon die heutige 5%-Hürde greift nur in 50 Gemeinden bzw. Städten des Landes. De facto müssen Parteien und Wählerlisten in über 95 % der Gemeinden Schleswig-Holsteins auch ohne gesetzliche Hürde mindestens 5 %, wenn nicht sogar viel mehr der gültigen Stimmen erreichen, um ein Mandat zu erhalten. In über 1.000 Gemeinden sind nämlich weniger als 20 Sitze zu verteilen. In einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern und 11 Sitzen benötigt man rund 10 % für einen Sitz.

Und daher sage ich: Der heutige Beschluss würde erst dann wirklich zum Tragen kommen, wenn eine Gemeindegebietsreform die Zahl von über 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein deutlich reduziert, um zu größeren kommunalen Einheiten mit größeren Kommunalparlamenten zu gelangen. Eine solche Reform scheitert aber an den parteitaktischen Interessen der CDU und der SPD.

Der SSW begrüßt aber, dass der Landtag jetzt umgehend das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ändert, damit zur Kommunalwahl am 25. Mai 2008 eine verfassungskonforme Regelung gilt.

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