Rääde · 11.05.2000 Änderung des Landesplanungsgesetzes

Schleswig-Holstein hat mit dem Landesplanungsgesetz ein rechtliches Instrument, das unter anderem Vorgaben zur Organisation und zum Aufbau von Landes- und Regionalplanung enthält. Um eine zukunftsorientierte Landesplanung zu ermöglichen, die alle Anforderungen, die an unser Land gerichtet sind, erfasst, gegeneinander abwägt und koordiniert, ist es wichtig ein übergeordnetes Planungsinstrument zu haben. Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt jedoch darauf ab, die regionale Planungsebene nicht nur zu stärken sondern sie vielmehr zu eigenständigen Trägern der Planung zu machen.
Der SSW hat keineswegs etwas gegen eine Stärkung und umfassende Beteiligungsmöglichkeit der einzelnen Planungsebenen, um die Umsetzung der Regionalpläne schneller und unter Berücksichtigung aller Interessen voran zu bringen. Im Gegenteil, wir warten schon lange genug darauf, dass der neue Regionalplan für den Planungsraum 5 als Entwurf vorgelegt wird. Für uns ist wichtig, dass die ländlichen Räume zügig ihre notwendige Planungssicherheit bekommen.
Wir wissen, dass an den Aufgaben der Landesplanung viele Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen arbeiten und dass der Landesplanungsrat die Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen berät. Dies dient gerade der Qualität aber auch der Schnelligkeit. Mit der vorgesehenen Einrichtung von regionalen Planungsgemeinschaften schaffen wir eine Vielzahl von selbstständigen Einheiten, die dem Ziel einer abgestimmten Landesplanung nicht dienlich sein könnten. Eventuell bauen wir zusätzliche und unnötige Strukturen auf. Dies sage ich auch in Hinsicht auf die aktuelle Diskussion zur Funktionalreform.
Ebenso sehen wir in der vorgesehenen Zusammensetzung der regionalen Planungsräte - da sie regional unabhängig voneinander bestimmt werden sollen - die Gefahr der Uneinheitlichkeit. Das heißt, jeder Planungsrat könnte sich anders zusammensetzen und würde somit andere Ziele verfolgen, die evtl. im Gegensatz zueinander stehen könnten. Damit hätten wir den Weg einer überregional koordinierten Landesplanung verlassen. Das kann nicht unser Ziel sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es vor dem Hintergrund der Funktionalreform und der Verwaltungsverschlankung so dienlich ist, überall im Land Planungsräte und zusätzliche Verwaltungskapazitäten vorzuhalten.
Deshalb meinen wir, dass wir den Antrag der CDU dazu nutzen sollten, uns weitere Gedanken zu machen. Es sind noch zu viele Fragen offen. Wir sehen auch die Notwendigkeit der Verbesserung der Beteiligungsrechte von Kommunen und Kreisen, um das Erstellungsverfahren transparenter zu gestalten. Somit würden wir auch die Akzeptanz der Regionalpläne erhöhen. Es darf nicht das Gefühl aufkommen, dass den Kommunen und Kreisen hier wieder etwas aus Kiel aufgedrückt wird und dass man sich von der Landesplanung übergangen fühlt. Ich möchte nur an die aufgebrachten Diskussionen im Land zum Landschaftsprogramm erinnern.
In diesem Zusammenhang begrüßt der SSW die Forderungen, die im Antrag der CDU unter Punkt e) aufgeführt sind. Natürlich sind die kommunalen Entwicklungsplanungen, Flächennutzungspläne oder auch die Ergebnisse der Ländlichen Struktur und Entwicklungsanalysen im Planungsverfahren mit zu berücksichtigen. Eine Festschreibung im Gesetz ist hier sicherlich sinnvoll.
Der SSW steht einer Änderung des Gesetzes mit der Zielrichtung einer umfassenderen Beteiligung der kommunalen Seite bei der Erstellung von Regionalplänen offen gegenüber. Es sind aber noch einige Fragen ungeklärt. Bevor wir hier zu schnell aus der Hüfte schießen, sollten wir erwägen, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Änderung der Landesplanung - hinsichtlich Erweiterung der kommunalen Mitgestaltung - in der Enquetekommission zur Funktionalreform mitzuberaten.

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