Rääde · 10.12.1997 Änderung des Schulgesetzes

Ich weiß nicht, ob ich über diesen Gesetzentwurf lachen oder weinen soll. In Sachen Schulgesetzänderungen wird derzeit ein Zickzackkurs gefahren, dem ich allmählich nicht mehr folgen kann.

Anläßlich unserer letzten Tagung hat der SSW die Entscheidung mitgetragen, die Aufnahme der PTA-Ausbildung ins Schulgesetz abzulehnen, obwohl wir alle parteiübergreifend für die Aufrechterhaltung der Ausbildung zur Pharmazeutisch-Technischen Assistentin oder zum Pharmazeutisch-Technischen Assistenten eintreten. Grund unserer Ablehnung war, daß die Änderung des Schulgesetzes zugunsten der PTA-Ausbildung bis zur großen Schulgesetzänderung im nächsten Jahr warten sollte. Der SSW war bereit, sich diesem Verfahren anzuschließen. Wir handelten im Vertrauen darauf, daß dementsprechend alle schulgesetzlichen Änderungsvorhaben bis zur großen Schulgesetzänderung im nächsten Jahr zurückgestellt werden würden.

Natürlich kann man bei dem jetzigen Gesetzentwurf argumentieren, daß es sich um eine wichtige Ausnahme handelt, die unbedingt noch in diesem Jahr entschieden werden muß. Sonst würde der Absatz 6 des § 63 des Schulgesetzes am 1. Januar 1998 in Kraft treten. Man spricht im Zusammenhang mit dieser Regelung auch von der Landeskinderklausel. Hiervon wäre insbesondere die Freie Waldorfschule in Lübeck hart betroffen. Für sie würde die Folge sein, daß sie für etwa 50 der dortigen Schülerinnen und Schüler keine Zuschüsse mehr erhalten würde. Das sind Schüler, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und somit keine Landeskinder sind.

Das Problem ist klar umrissen. Es bedarf einer Lösung. Es ist von mehreren Seiten darauf hingewiesen worden, daß die Landeskinderklausel verfassungswidrig sei. Zur Zeit sind Verfahren anhängig. Welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage treffen wird, müssen wir abwarten. Ich vermute aber, daß die Ankündigung eines Rechtsstreits in dieser Sache einer der Gründe dafür sein mag, daß wir jetzt noch ganz schnell den Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen in erster und zweiter Lesung beraten und verabschieden sollen.

Dabei muß die Frage erlaubt sein, was dieser Gesetzentwurf eigentlich bringt. Nach Auffassung des SSW bringt er nicht viel und kann keinesfalls ein sicheres Ruhekissen für die vor allem davon betroffene Freie Waldorfschule in Lübeck sein. Schließlich beinhaltet der Gesetzentwurf zwei Einschränkungen: Erstens soll er nur für solche Schulverhältnisse gelten, die am 1. November 1997 bereits bestanden haben. Zweitens soll die Regelung längstens bis zum 31. Dezember 2002 bestehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gastschulabkommen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zustandekommt. Danach sieht es im Moment aber nicht aus.

Gehen wir doch einmal von einem in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Elternpaar aus, das zwei Kinder hat. Der Sohn ist 7 Jahre alt und besucht seit 1997 die Freie Waldorfschule in Lübeck. Die Tochter ist gerade 6 Jahre alt geworden und soll im nächsten Schuljahr eingeschult werden. Die Freie Waldorfschule Lübeck erhält durch diese Schulgesetzänderung für den 7-jährigen Sohn einen Landeszuschuß bis der Junge 12 Jahre alt ist. Seine Schulzeit wird zu diesem Zeitpunkt kaum beendet sein. Für die Tochter, die ja erst nächstes Jahr eingeschult werden soll, erhält die Freie Waldorfschule nichts. Wenn die Schule nun zu den Eltern sagt: „Eure Tochter nehmen wir nicht - für die bekommen wir kein Geld,“ dann haben wir also eine Familie, deren Kinder in zwei völlig unterschiedlichen Schulsystemen groß werden. Das ist ein mögliches Ergebnis dieser Schulgesetzänderung. Das kann niemanden zufriedenstellen. Sicher, es ist besser, als gar nichts. Weiter sind wir dann aber auch nicht gekommen.

Fest steht, daß es jetzt und vor der Jahreswende zu einer Änderung kommen muß. Unter dieser Bedingung ist der SSW auch bereit, der Schulgesetzänderung zuzustimmen. Allerdings ist auch klar, daß langfristig eine vernünftige Lösung notwendig ist. Deshalb fordern wir die Koalitionsfraktionen dazu auf, die Regelung im Rahmen der großen Schulgesetznovellierung des nächsten Jahres wieder aufzunehmen.

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