Rääde · 12.07.2007 Änderung des Schulgesetzes (Rückstellungen)


Um es gleich vorweg und klar zu sagen: Die Landesregierung hat gewaltigen Murks produziert und muss diesen jetzt auslöffeln. Dabei hätte es gar nicht so weit kommen müssen. Es war von vornherein abzusehen, dass sich niemand für die 6-Jährigen verantwortlich fühlen wird, die noch nicht für die Schule bereit sind. Die Kommunen sind heilfroh, dass diese Kinder offiziell nicht mehr Kindergartenkinder sind, weil sie dann nicht mehr zahlen müssen. Das Land hat für die Kindergartenkinder, die offiziell keine sind, aber auch keine Verantwortung übernommen. Sie bekommen sozusagen unbezahlten Urlaub und auf der Rechnung bleiben die Eltern sitzen.  Das wollen wir nicht.

Die Krankenkassen haben dankend abgelehnt, als die Landesregierung jetzt versuchte, ihnen die Kosten aufzubürden. Schließlich sind die Schulanfänger ja aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt, so die kreative Argumentation des Bildungsministeriums. Mit dieser Begründung wird das Land bei der Rentenversicherung, der Feuerwehrhilfskasse oder anderen potenziellen Finanziers ebenso wenig landen können, und damit stehen wir wieder da, wo wir herkamen: bei der anteiligen Förderung durch das Land und die Kommunen. Genau das schlägt die FDP und vor und dem kann der SSW folgen.

Man braucht aber wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was die Gemeinden jetzt rufen werden: Konnexität! Mit dem neuen Schulgesetz sind sie nicht mehr für diese Kinder zuständig und würden also eine neue Verpflichtung übernehmen. Das Ende vom Lied wird also sein – und sein MÜSSEN – dass das Land so oder so die Kosten übernimmt. Letztlich ist es ja auch ein gutes pädagogisches Prinzip, dass man selbst die Suppe auslöffeln muss, die man sich eingebrockt hat.

Der SSW unterstützt die flexible Eingangsstufe, bei der prinzipiell alle 6-Jährigen eingeschult werden. Eine Rückkehr zu den Rückstellungen – das sage ich bewusst mit Adresse an die FDP – wäre ein Rückschritt. Vor diesem Hintergrund kann der SSW dem § 15 Absatz 2 im FDP-Gesetzentwurf nicht zustimmen. Letztlich leidet dieser Vorschlag unter demselben Problem wie das, was die Landesregierung etwas euphemistisch als „Beurlaubung“ bezeichnet: Beide Ansätze halten an der starren Aufteilung zwischen Schulen und Kindergärten fest, die sowohl das Schulgesetz als auch das Kindertagesstättengesetz erklärtermaßen überwinden will.
Die Landesregierung sollte sich Gedanken darüber machen, ob die Schulen nicht auch weiterhin den Kontakt zu jenen Kindern behalten müssen, die sie „beurlauben“. Gerade in diesem Zusammenhang gibt es sehr interessante Konzepte, wie die Idee einer „Schulanlaufstelle“ in den Kindertagesstätten, die von den Schulen eingerichtet und betreut werden. Solche Konzepte können dazu beitragen, dass die Schulen – über die flexible Eingangsstufe hinaus – Rücksicht auf den individuellen Entwicklungsstand eines Kindes nehmen. Sie müssen mit in Erwägung gezogen werden, wenn wir uns im Bildungsausschuss weiter über den vorliegenden Gesetzentwurf unterhalten.

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