Speech · 11.11.2004 Angebot von Wohnformen für ältere Menschen

Die uns heute vorliegenden Anträge sind das Ergebnis der Arbeitsgruppe 1 „Alternative Wohnformen“ des 16. Altenparlaments. Dort wurden bereits Aspekte für Wohnformen für ältere Menschen erarbeitet und thematisiert. Und ich finde es gut, dass wir hier im Landtag jetzt auch die Gelegenheit haben, uns über das Thema auszutauschen. Denn schließlich ist dies ein Thema, dass uns mit Sicherheit einmal direkt oder indirekt einholen wird.

Die zunehmende Einengung des Aktionsraumes, der Verlust von sozialen Funktionen oder das Nachlassen der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie der sinnlichen Wahrnehmungskapazität sind Gründe dafür, dass die Ansprüche, die Menschen an ihre Wohnung stellen, sich im Alter ändern. Ältere Menschen fühlen sich in der Umgebung am wohlsten, die ihre unterschiedlich starken Bedürfnisse nach Privatheit, Autonomie oder die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung entsprechen.

Dies alles sind Argumente, warum die Bedeutung von Wohnverhältnissen von älteren Menschen sehr differenziert zu sehen sind. Diese Argumente müssen wir aufgreifen, um ein gerechtes Alt werden zu ermöglichen.

Das Thema Wohnen im Alter ist ein sehr zentrales Thema zukunftsorientierter Altenpolitik. Angesichts der schnelllebigen Zeit, mit ihrem technischen Fortschritt und der demographischen Entwicklung müssen wir uns die Frage stellen, welche baulichen und sozialen Konzepte heute und für die Zukunft wichtig sind, um den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Daher ist auch eine sorgfältige Stadt- und Raumplanung von Bedeutung, wenn wir Entscheidungen für heute und morgen treffen. Stadt- und Raumplanung – sprich die Wohnquartiere – haben für mehrere Jahrzehnte Bestand. Und wir müssen uns im klaren darüber sein, dass Wohnungen und Häuser eine lange Lebensdauer haben. Eine sorgsame Abwägung ist daher von Belang.

Wenn wir nun die beiden vorliegenden Anträge vergleichen ist eines deutlich festzustellen. Der Antrag von SPD und Grünen ist weitreichender und umfangreicher. Und ich muss ganz deutlich sagen, dass für mich ganz besonders ein Aspekt eine wichtige Rolle spielt: Die demographische Entwicklung. Diesen Aspekt dürfen wir im Zusammenhang mit der Planung für altengerechte Wohnformen nicht aus den Augen verlieren.

Was nun aber die Forderungen der beiden Anträge hinsichtlich der verschiedenen Wohnformen für Ältere angeht, können wir feststellen, dass es bereits im Rahmen der Wohnraumförderung von Seiten der Landesregierung verschiedene Förderprogramme gibt. So werden beispielsweise altengerechte Wohnungen, Gruppenwohnprojekte, nachbarschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnungen für betreutes Wohnen bereits vom Land gefördert. Dies steht schon in der Stellungnahme des Innenministeriums zum 15. Altenparlament.

Aber auch aus Flensburg ist mir bekannt, dass es dort Modellprojekte gibt, die bereits Fördermittel über §7 Landespflegegesetz bekommen.

Wir können also feststellen, dass es derzeit durchaus auch förderfähige Modellprojekte in Schleswig-Holstein gibt. Die Frage, die sich jedoch stellt ist, in welcher zeitlichen Geschwindigkeit wir es schaffen den Bedarf zu decken.

Daher beantrage ich Ausschussüberweisung beider Anträge in den Sozialausschuss und in den Innenausschuss.

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