Rääde · 30.05.2013 Arzneimittelgesetz

Die Antibiotika-Resistenz beim Menschen hat sich mittlerweile zu einem großen Problem in der Medizin entwickelt. Krankheitserreger, die die Ärzte vor Jahren noch im Griff hatten, lassen sich heute nur schwer mit Antibiotika bekämpfen und der Genesungsprozess gerät immer häufiger in Gefahr. Immer öfter wird Antibiotika-Resistenz festgestellt und die Ursache für solche Resistenzen hat unterschiedlichste Gründe.
Ein deutlicher Zusammenhang besteht aber in der Häufigkeit zwischen Antibiotikaverbrauch und Resistenzentwicklung. Ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion und der Antibiotika-Resistenz bei Menschen ist nicht zu leugnen.
Der Verbrauch von Antibiotika in der Tierproduktion ist in den letzten Jahren alarmierend angestiegen. In 2005 wurden noch 784 Tonnen Antibiotika an Tierärzte geliefert, in 2011 waren es bereits 1.734 Tonnen Antibiotika. BUND und der ökologische Ärztebund kritisieren, dass mittlerweile mehr Antibiotika in der Intensivtierhaltung eingesetzt werden als in deutschen Kliniken.

Unfassbar ist der übertriebene Einsatz von Antibiotika bei Geflügel. Dort gibt es mittlerweile Fälle, wo Antibiotika nicht aus medizinischen Gründen verabreicht wird, sondern wo es als Mastbeschleuniger genutzt wird. Gegen diese Praktiken muss vorgegangen werden. Ob es die Hähnchen aus Nordrhein-Westfalen oder Puten aus Rumänien sind. Die Fälle häufen sich und werden immer extremer.
Das Problem ist seit Jahren bekannt. Daher war es auch gut und richtig, dass es endlich angegangen werden sollte. Die Änderung des Arzneimittelgesetzes hatte daher das Ziel den Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren zu reduzieren. Es sollte den Einsatz von Antibiotika bei Tieren reduzieren und den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika fördern. Zentrale Grundlage für diese Maßnahme soll die Errichtung einer gemeinsamen Datenbank sein. Dort soll auf der Basis der stärkeren Dokumentationspflicht eine Vergleichbarkeit der Betriebe möglich gemacht werden. Soll heißen; die Überwachungsbehörden können dort anhand der gesammelten Daten, den Einsatz und die Häufigkeit von Antibiotika bundesweit in den Betrieben nachvollziehen und vergleichen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen dann genutzt werden, um im Einzelfall verpflichtende betriebliche Konzepte zur Antibiotikaminimierung vorzuschreiben. So weit so gut.
Doch eine solche Datenbank erstellt und pflegt sich nicht von selbst. Die Kritik aus der Anhörung zum Entwurf hat ergeben, dass damit ein kompliziertes Erhebungsverfahren und ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand verbunden sind. Die unmittelbare Auswertung der Daten ist somit nicht gegeben. Darüber hinaus geht die Kritik dahin, dass dadurch die Kontrollen verzögert würden und Sanktionen bei Verstößen auf die lange Bank geschoben würden.
Zudem fehlt in dem Gesetz gänzlich ein Senkungsziel für den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung. Woran sollen sich also die Überwachungsbehörden orientieren?
Die Einrichtung einer solchen Datenbank macht aber nur dann Sinn, wenn diese Punkte erfüllt wären.

Der Einsatz von Antibiotika muss deutlich minimiert werden. Dafür brauchen wir klare Angaben und Konzepte die dies in der Aufzucht, Zucht und Mast entsprechend berücksichtigen. Die Errichtung und Überwachung einer zentralen Datenbank muss in der Verantwortung des Bundes liegen, weil Tierproduktion mittlerweile länder- und nationenübergreifend ist.
Leider hat Ministerin Aigner entsprechende Vorschläge von Seiten der Länder hierzu völlig ignoriert. Sie hat damit die Chance vertan ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen das den Ansprüchen des Verbraucherschutzes auf sichere Lebensmittel gerecht wird.

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