Rääde · 16.12.2009 Auslaufen der gesetzlichen Altersteilzeit verhindern



Prinzipiell ist die Fortführung der Altersteilzeit eine gute Sache, weil sie gleichzeitig ältere Beschäftigte entlastet und Arbeitslosen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt eröffnet.
Dennoch wäre es besser, das Instrument der Altersteilzeit vor einer Fortführung einer gründlichen Überprüfung und Anpassung zu unterziehen. Aber: wie immer drängt die Zeit, denn die Förderung läuft Ende des Jahres aus.

Tatsache ist, dass sich der geförderte Übergang in die Altersrente von einem Modell zum Regelfall entwickelt. Inzwischen geht jeder sechste Beschäftigte im Alter zwischen 55 und 64 Jahren in Altersteilzeit. Davon wählt über 90% das so genannte Blockmodell. Das heißt, dass die Arbeitnehmer keine echte Teilzeit arbeiten, sondern in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll arbeiten, um dann de facto den Ruhestand zu beginnen. Sie sind also nicht mehr im Betrieb tätig und nutzen die Chance des gleitenden Übergangs gar nicht.

Genau das erzeugt einen enormen Druck auf alle älteren Beschäftigten. Wer heutzutage noch bis zum Rentenalter arbeitet, muss sich den Vorwurf anhören, für einen Jüngeren den Arbeitsplatz zu blockieren. Diese Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz hat die Politik über viele Jahre und viele Rentenentscheidungen hinweg nicht nur zugelassen, sondern aktiv gefördert. Inzwischen sind wir soweit, dass viele Arbeitnehmer erhebliche Rentenabschläge akzeptieren, um endlich ihre Ruhe zu haben. So berichtet beispielsweise der Vorsitzende der Flensburger Werft, dass er über10% Abschlag bekommt; und das nach 47 Beitragsjahren.

Abgesehen von der Tatsache, dass mit der Altersteilzeit gut ausgebildete und erfahrene Fachkräfte vom Arbeitsmarkt verschwinden, reichen die sozialen Folgen weiter. Arbeitslose jenseits des 50.Lebensjahres gelten inzwischen als schwer vermittelbar. Viele, zum Beispiel die Betroffenen bei Danfoss, werden darum nach ihrer Entlassung schon nach 12 Monaten zu Hartz IV-Empfängern.

Problematisch ist, dass viele Arbeitgeber die Altersteilzeit als Instrument zur sozial abgefederten Entlassung einsetzen. Schätzungsweise jeder dritte Betrieb verzichtet auf Zuschüsse der Arbeitsagentur und stellt niemand anstelle des Teilzeit-Rentners ein. Darüber hinaus bleibt allerdings abzuwarten, was die Tarifpartner zur Altersteilzeit vereinbaren. Es laufen ja einige Tarifverträge aus. Da darf man gespannt sein, ob die Gewerkschaften weiter auf das Pferd Alterszeit setzen werden.

Wir sollten uns gründlich überlegen, zu welchen Bedingungen die Altersteilzeit weitergeführt werden soll. Auf keinen Fall sollte die Altersteilzeit dazu benutzt werden können, Personal abzubauen. Ich fasse darum noch einmal zusammen: Altersteilzeit darf nur gewährt werden, wenn es nicht zu Abschläge bei den Betroffenen kommt. Und sie muss an die Bedingung geknüpft werden, dass ein Beschäftigten anstelle des Teilzeit-Rentners neu eingestellt wird.

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