Speech · 23.07.2025 Bildungsgerechtigkeit beginnt in der Kita

„Kaum ein Thema muss uns mit Blick auf die Zukunft so bewegen, wie die Kita. Hier wird der Grundstein für den Bildungsweg unserer Kinder gelegt und damit auch die Weichen für ihr selbstbestimmtes Leben gestellt“

Christian Dirschauer zu TOP 9+21 - Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) und zu den Ergebnissen der KiTaG-Dialogveranstaltungen (Drs. 20/3295 und 20/3305)

Ich denke kaum ein Thema muss uns mit Blick auf die Zukunft so bewegen, wie die Kita. Denn genau hier wird der Grundstein für den Bildungsweg unserer Kinder gelegt und damit auch die Weichen für ihr selbstbestimmtes Leben gestellt. Im Idealfall können die unterschiedlichen Startchancen der Kinder in Kita und Tagespflege ein gutes Stück weit angeglichen werden. Mit dem Ergebnis, dass wir uns dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit zumindest nähern. Folgerichtig gab und gibt es hier nicht nur einen breiten Konsens, wenn es darum geht, in diesen Bereich zu investieren. Sondern auch, wenn wir darüber reden, wie wir die frühkindliche Bildung weiterentwickeln und die gesetzlichen Grundlagen hierfür anpassen. Und gerade, weil uns die Bedeutung und die wichtigen Funktionen des Kitasystems absolut bewusst sind, haben wir vom SSW hier immer versucht, uns möglichst konstruktiv einzubringen. 
Wenn wir uns den Ausgangspunkt der aktuellen Gesetzesänderung anschauen, ist für uns völlig klar, dass die zeitnahe Berücksichtigung der TVöD-Tarifeinigung 2025 im Personalbudget ein notwendiger und sinnvoller Schritt ist. Noch dazu ist diese Maßnahme natürlich vor allem für Träger und Fachkräfte ein wichtiges Signal. Es bleibt aber zu hoffen, dass es trotz bestehender juristischer Hürden vielleicht doch noch gelingt, künftige Tarifanpassungen durch einen gesetzlich verankerten Mechanismus automatisch zu berücksichtigen. Das wäre zumindest der elegantere Weg und würde von uns nicht zuletzt aus Gründen der Verlässlichkeit für die Betroffenen selbstverständlich voll unterstützt werden.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung ist aber noch ein weiteres positives Signal verbunden. Denn im Gesamtpaket ist eine vermeintlich kleine Änderung enthalten, die enorme Relevanz für die entsprechenden Einrichtungen der dänischen Minderheit beziehungsweise für die Planungssicherheit der Einrichtungsträger hat. Denn durch diese Änderung ist die Grundlage dafür gelegt, dass die Einrichtungen von Skoleforeningen, also des Dänischen Schulvereins als Kita-Träger, und Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger (SdU) als Träger der Horte trotz großer Herausforderungen bei der Mitarbeiterrekrutierung den rechtlichen Vorgaben zur Personalausstattung entsprechen können. Betreuende Hilfskräfte können für einen Übergangszeitraum bis Ende 2029 bis zur Hälfte der erforderlichen Arbeitszeit in den Einrichtungen leisten. Sie werden dabei aber zwingend berufsbegleitend mit dem Ziel fortgebildet, eine mit der Ausbildung als SPA vergleichbare Qualifikation zu erreichen. Und um diesen Prozess eng zu begleiten, ist eine entsprechende Evaluation hinterlegt. 
Diese Regelung ist aus mehreren Gründen notwendig: Die fast 590 Beschäftigten in den Einrichtungen der dänischen Minderheit betreuen derzeit 2850 Kinder und leisten damit einen substanziellen Beitrag zur frühkindlichen Bildung in Schleswig-Holstein. Gleichzeitig ist es für den SdU als Hortträger und den dänischen Schulverein mit seinen Kitas aber eine große Herausforderung, geeignetes Personal zu finden, da es in der Natur der Sache liegt, dass sich Einrichtungen einer nationalen Minderheit nicht einfach am normalen deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedienen können. Denn neben dem Beherrschen der dänischen Sprache, müssen die hier Beschäftigten natürlich auch kulturell und nicht zuletzt auch mit Blick auf die Pädagogik dänisch geprägt und ausgebildet sein und dieses weitervermitteln können. Ich denke, da wird schnell deutlich, dass ein System wie PiA oder der Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ins Leere läuft. Und gerade, weil diese personellen Herausforderungen sehr schnell existenzgefährdend wirken können, möchte ich dem Sozialministerium und insbesondere der Fachabteilung für ihren Einsatz in dieser Frage danken. Denn neben der schlichten, aber wichtigen Sicherung des Betreuungsangebots reden wir hier auch über einen großen minderheitenpolitischen Erfolg. Und zwar einen gemeinsamen – auch hier im Parlament, denn haben unserem Änderungsantrag im Sozialausschuss doch alle Parteien zugestimmt. Auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Gleichzeitig ist es im Verlauf des Prozesses zu einer weiteren wichtigen Einigung gekommen. Mehrfach habe ich hier im Plenum angesprochen, dass das Land sich nicht an den Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsprogrammen von Skoleforeningen und SdU, die in Zusammenarbeit mit einer entsprechenden dänischen Ausbildungsinstitution durchgeführt werden, beteiligt. Deutsche Träger hingegen können entsprechende Fördertöpfe nutzen. Auch hier haben sich das Sozialministerium und die Träger aus der dänischen Minderheit geeinigt und das Sozialministerium wird auch die dänischen Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zukünftig fördern. Das zeigt nicht nur Kontinuität in der Minderheitenpolitik hier im Land, sondern ist ganz praktisch auch ein existenzsichernder Beitrag zum Erhalt der Kitas und Horte der Minderheiten. Das ist klasse! 

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