Speech · 27.08.2026 Das Land muss endlich aus dem Strumpf kommen beim Ganztagsausbau!
„In welcher Form und in welcher Qualität es den Schulträgern gelingt die Ansprüche des Rechtsanspruchs zu erfüllen, hängt auch von der Zusammenarbeit mit den Zuständigen auf der Landesebene ab. Die Zusammenarbeit muss von Verlässlichkeit und Vertrauen geprägt sein um gemeinsam die „Mammutaufgabe“ des Ganztagsausbau zu wuppen. Denn es geht hier nicht um Peanuts, sondern um viel Geld.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 31 - „Verlässlichkeit statt Vertrauensbruch- Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten“ (Drs.20/4678)
Als erstes möchte ich klarstellen, dass der Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung eine wichtige Investition in unser Bildungssystem ist. Die Ganztagsbetreuung steigert Chancengleichheit und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In erster Linie sind es hier die Kommunen und freie Schulträger, die für die Umsetzung und das Gelingen der Ganztagsbetreuung verantwortlich sind und den Rechtsanspruch gewährleisten müssen.
In welcher Form und in welcher Qualität es den Schulträgern gelingt die Ansprüche des Rechtsanspruch zu erfüllen, hängt auch von der Zusammenarbeit mit den Zuständigen auf der Landesebene ab.
Die Zusammenarbeit muss von Verlässlichkeit und Vertrauen geprägt sein um gemeinsam die „Mammutaufgabe“ des Ganztagsausbau zu wuppen. Denn es geht hier nicht um Peanuts, sondern um viel Geld.
Ohne finanzielle Sicherheit, werden die Kommunen und freien Schulträger den Ganztagsausbau nur bedingt voran treiben- dabei gilt der Rechtsanspruch bereits.
Nun scheint es vermehrt in der Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und Land zu rumoren und Kritik am Antragsverfahren wird laut.Ich frage mich allerdings nach wie vor, warum es trotz der vorhandenen Mittel und klaren Förderrichtlinien nicht funktioniert? Auch der uns hier vorliegende Antrag weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Schulträgern und dem Ministerium nicht ganz reibungslos verläuft.
Die verschiedenen Konfliktpunkte wurden letzte Woche ausführlich im Bildungsausschuss erörtert.
Wir bekommen Beschwerden von kommunalen Schulträgern, die im Oktober 2024 ihre Anträge zum Ganztagsausbau abgeschickt haben und jetzt, nach über eineinhalb Jahren, bekommen sie eine Antwort, mit der Bitte Rückfragen zu beantworten und fehlende Unterlagen einzureichen.
Mit einer Rücklauffrist von vier Wochen kurz vor den Sommerferien. Auch wenn die
Rücklauffristen jetzt nachträglich bei Bedarf verlängert werden konnten, kann ich gut verstehen, dass solche Abläufe zu großem Unmut bei den Kommunen führen.
Was ist denn in den eineinhalb Jahren passiert, dass jetzt erst nachgefragt und geprüft wird?
Die Förderrichtlinien sollten eigentlich seit der letzten Änderung gleichgeblieben sein.
Auch die Dauer zwischen Antragseinreichung und Antwort wirft Fragen auf. Immerhin herrscht in der Zeit vor der Bewilligung Stillstand.
Auch die Aussage seitens der IB.SH im Bildungsausschuss „die Schulträger hätten ja schon mal mit dem Bauen beginnen können, auch gerne, bevor die Bewilligungsbescheide kommen“ hat mich sehr verwundert. Ich denke nicht, dass sich in der aktuellen Situation ein Schulträger traut, Geld auszugeben und zu bauen, ohne zu wissen, ob er die Rechnung überhaupt bezahlen kann.
So „dicke“ haben es die Kommunen bekanntlich auch nicht, dass sie hier große finanzielle Spielräume hätten. Aber nun ist es gekommen, wie befürchtet, die ersten Kinder genießen ihren Rechtsanspruch und die Schulträger improvisieren und versuchen, den Ganztag so gut es geht umzusetzen. Trotz aller ungeklärten Fragen.
Jetzt sollte schleunigst eine klare Kommunikation stattfinden und die Rahmenbedingungen erneut transparent und verlässlich dargestellt werden, damit die Kommunen und Schulträger wieder Vertrauen in den Prozess bekommen und dann wieder mit Hochdruck an der Umsetzung eine qualitativ guten Ganztagsbetreuung arbeiten können.