Rääde · 13.12.2018 Das perfekte Grundsteuermodell gibt es nicht

Lars Harms zu TOP 15 - Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern (Drs. 19/706, 19/693)

„Wir brauchen den Erhalt der bisherigen Aufkommenshöhe und ein Modell, das für die Behörden und somit auch für den Steuerzahler relativ schnell und einfach nachzuvollziehen und umzusetzen ist!“

 
(Nr. 264-2018) Wie wir bereits von vielen Seiten gehört haben, hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass bis spätestens 31. 12. 2019 eine neue Regelung her muss. Hier müssen Bundestag und Bundesrat sich also schnell einigen und dazu gehören wir als Land Schleswig-Holstein selbstverständlich dazu. Was also tun? Zunächst ist es zu begrüßen, dass sich die Landesregierung schon frühzeitig in die Diskussion eingebracht hat und dies vor allem konstruktiv und zielorientiert. Denn was von Anfang an klar war und ist: Viel Zeit bleibt der Republik nicht, um eine neue Grundsteuer auf feste Beine zu stellen. Dabei liegen die unterschiedlichen Vorschläge auf dem Tisch. Diese wurden auch schon im Finanzausschuss thematisiert. Was mir dabei vor allem wichtig ist zu betonen ist, dass kein einziges Modell eine 100 %-ige Gerechtigkeit herstellen wird. Dies dürfte spätestens jedem klar sein, der sich mit dem Thema Wohnraum beschäftigt. Die Unterschiede in den Wohnverhältnissen sind schlichtweg zu groß, um sie durch Umverteilung einer einzigen Steuer uneingeschränkt gerecht machen zu können. Dies mag vielleicht der bittere Teil der Wahrheit sein. Auch mit einer neuen Grundsteuer, wird es weiterhin Schieflagen in den jeweiligen Praxisbeispielen geben. Nur mit dem Unterschied, dass man sich vielleicht nicht mehr auf Richtwerte von vor 80 Jahren berufen wird. Es wird also bei der Neuordnung der Grundsteuer auch wieder Gewinner und eben auch Verlierer geben. Das ist natürlich nicht gewollt, jedoch muss man sich dies – vor allem jetzt im Beratungsprozess – immer wieder vor Augen führen.  Für uns als SSW gilt in diesem Zusammenhang jedenfalls festzuhalten, dass grundsätzlich das Aufkommen und die entsprechende Belastung der Steuer gleich bleiben sollte. Ein anderer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist der generelle Aufwand der Wertermittlung im Zusammenhang mit der Reform. Damit möchte ich nur unterstreichen, dass der Verwaltungsaufwand tatsächlich auch im Verhältnis zum Steueraufkommen stehen muss. Man stelle sich einmal vor, sämtliche Finanzbeamte durch alle 35 Millionen Grundstücke der Republik schicken zu wollen, um Bodenfläche, Bauwert und sonstige Kriterien neu zu registrieren. All dies stünde im Verhältnis zu einem Steueraufkommen von ungefähr 14 Milliarden Euro im Jahr. Das mag sich jetzt vielleicht viel anhören. Im Vergleich zum Solidaritätszuschlag von fast 19 Milliarden oder der Lohnsteuer ist das Aufkommen aus der Grundsteuer eher gering und steht damit ungefähr auf der gleichen Stufe wie die Tabaksteuer. Auch hier sollte die Gewichtung im Sinne des Verwaltungsaufwands stimmen, schließlich gilt es, eine Überforderung der Finanzbehörden in diesem Zusammenhang zu vermeiden.  Finanzbeamte kann man in der Steuerfahndung sicherlich besser einsetzen.  Alles in allem kann man also festhalten, dass insbesondere zwei Dinge für uns entscheidend sind: Erstens, den Erhalt der bisherigen Aufkommenshöhe und zweitens ein Modell, welches für die Behörden und somit auch für den Steuerzahler relativ schnell und einfach nachzuvollziehen und umzusetzen ist. Ich denke, damit wäre viel getan, um die Neugestaltung der Grundsteuer auf feste Beine zu stellen. Und wie ich anfangs sagte, die Vielfältigkeit und auch die vielen Schieflagen und Ungerechtigkeiten des Wohnmarkts wird eine Neugestaltung der Grundsteuer nicht beheben können. Dies gilt es immer wieder bei der Debatte der unterschiedlichen Grundsteuermodelle mitzudenken. Ein in Anführungszeichen perfektes Grundsteuermodell wird es also nicht geben. Vor diesem Hintergrund würden wir als SSW das Modell unterstützen, welches sich maßgeblich durch eine Nachvollziehbarkeit und einen geringen Verwaltungsaufwand auszeichnet.

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