Präsemadiiling · 15.01.2018 Der § 219a gehört abgeschafft!

Zum Diskussion um die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) erklärt die frauenpolitische Sprecherin des SSW im Landtag, SSW JetteWaldinger-Thiering:

Nach geltendem Recht machen sich Ärztinnen und Ärzte, die öffentlichdarauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, strafbar. Damit muss Schluss sein. Denn es kann nicht angehen, dass das Informieren über eine Handlung, die straffrei ist, strafbar gemacht wird.

Paragraf 219a ist ein Relikt der NS-Zeit und gehört abgeschafft!

Ärztinnen und Ärzte müssen ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Schwangerer und Schwängerndem verantwortungsvoll und offen nachkommen können. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, die Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Paragrafen 219a zu unterstützen.

<link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 drucks drucksache-19-00463.pdf external-link-new-window>www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00463.pdf

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