Rääde · 24.01.2024 Die Bürger wollen MEHR Mitbestimmung und nicht weniger

„Für uns sind Bürgerbegehren ein demokratischer Zugewinn und kein zu bekämpfender Störfaktor.“

Lars Harms zu TOP 11 + 40 - Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drs. 20/1785)

Zu Beginn des Jahres konnten wir im Innen- und Rechtsausschuss offiziell feststellen, dass die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ das erforderliche Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht hat. Wir konnten sogar feststellen, dass die Volksinitiative das erforderliche Quorum mit 25.363 zulässigen Unterschriften sogar weit übertroffen hat. Und das, in nicht einmal der Hälfte der zur Verfügung stehenden Zeit. Respekt!  

Und das, wenn ich das einmal so sagen darf, obwohl wir es hier mit einem etwas sperrigen Thema zu tun haben. Was Unterschriftenquoren und Fristverkürzungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bedeuten und warum das demokratische Mitbestimmung erschwert, ist nicht mal eben so schnell erklärt. Dafür braucht man viel Zeit und Geduld. Den Menschen, die sich in der Volksinitiative engagiert haben, hat das einen hohen Einsatz abverlangt und ich habe sehr großen Respekt davor. 

Knapp 50 Initiativen haben sich hier zusammengeschlossen, um gegen den Demokratieabbau in Schleswig-Holstein zu kämpfen. Wir als SSW waren eine davon und haben die Volksinitiative von Anfang an unterstützt. Und zwar, weil wir vor allem ein Anliegen besonders teilen. Die Bürger wollen MEHR Mitbestimmung und nicht weniger. Davon sind wir absolut überzeugt. 

Es ist jetzt bald ein Jahr her, dass Schwarz-Grün trotz lauter Proteste und ohne wahrnehmbare Not ein Gesetz beschlossen hat, das die Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein erheblich erschwert und damit einschränkt. Bürgerbegehren bei Bauvorhaben, bei denen es im Gemeinderat eine Zwei-Drittel-Mehrheit gab, sind seitdem unzulässig. Begehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung müssen zudem innerhalb von drei Monaten folgen. Erneute Bürgerentscheide innerhalb von 2 Jahren sind seitdem nicht mehr möglich.

Ich erinnere mich noch gut an die mündliche Anhörung dazu im Ausschuss. Ich erinnere mich noch so gut, weil ich selten mit so einem Eindruck wie an diesem Tag nach Anhörungen zurückbleibe. 
Ihre Gesetzesänderung von damals war offensichtlich nicht nur unbegründet, sondern auch unvernünftig. 
Und mir hat sich bis heute nicht erschlossen, warum sie so an Ihrem Vorhaben festgehalten haben. 
Vermutlich haben wir als SSW aber auch eine andere Denke. Für uns sind Bürgerbegehren nämlich ein demokratischer Zugewinn und kein zu bekämpfender Störfaktor. 
Gerade da, wo es Schwierigkeiten in den Gemeinden gibt und das sind nun einmal auch oft Bauvorhaben, brauchen Sie ein Instrument, das rechtsgültig eine Schlichtung herbeiführt. Und gerade diese Funktion, darauf weisen Vereine wie „Mehr Demokratie“ ja immer wieder hin, erfüllen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. 
Bürgerinnen sollte es eher erleichtert statt erschwert werden, sich auf kommunaler Ebene konstruktiv einzubringen und sich aktiv an der Lösung aktueller Fragen zu beteiligen, die die Menschen oftmals ja in ihrem Umfeld direkt betreffen.
Ein Kommentar von „Merret reicht’s“, einem Sylter Bündnis, ist mir besonders im Ohr geblieben: 
Dass Bürgerbegehren von Mandatsträgern als „lästig“ empfunden werden und „die Politik stören“, kann nicht als Gesetzesbegründung gelten. Das, meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, ist der Eindruck, den Sie bei der Bevölkerung hinterlassen haben. 

Wie geht es nun weiter. Das Bündnis hat da ja von Anfang an mit sehr offenen Karten gespielt. Der Fortgang des Prozesses war in diesem Sinne auch nicht weiter überraschend. Bereits im letzten Jahr hatten sich zahlreiche Organisationen in den Planungsprozess mit eingebracht und auf die Probleme hingewiesen, die von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte ausgehen. Auch im offiziellen Anhörungsverfahren war ich beeindruckt von dem Nachdruck und der Eindeutigkeit vieler Anzuhörender. Einige von Ihnen hatten, das möchte ich auch noch einmal hervorheben, bereits eine Tagesreise hinter sich gehabt, bevor sie sich im sich deutlich nach hinten verschobenem Innenausschuss äußern konnten. Trotzdem waren sie da, trotzdem sind sie geblieben und trotzdem haben sie mit Nachdruck klar gemacht, wie wichtig kommunale Beteiligungsmöglichkeiten sind. 
Nicht wenige von den bereits damals Anwesenden sind nun in der Volksinitiative organisiert. 
Der Antrag, den wir dank der Initiative heute hier debattieren, sieht vor, die entstandenen Einschnitte bei Bürgerbegehren rückgängig zu machen. Und deswegen mache ich mir auch gar keine Sorgen, dass sie den Prozess tatkräftig weiter begleiten werden. Und wir als SSW werden Ihnen weiter zur Seite stehen. 
Bürgerbegehren sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.

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