Präsemadiiling · 11.06.2008 Die Landesregierung muss endlich für verbindliche Notarzt-Fristen sorgen

Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, Bogislav Tessen von Gerlach, hat heute bekannt gegeben, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen über eine bessere notärztliche Versorgung im Raum Ostangeln gescheitert sind. Hierzu erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Die Landesregierung und die Abgeordneten der Großen Koalition haben am 28. Mai im Landtag den Antrag des SSW auf Eis gelegt, die rechtzeitige notärztliche Versorgung im gesamten Kreis Schleswig-Flensburg durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten. Die heutigen Aussagen des Landrates zeigen aber einmal mehr, dass schnellstens eine politische Lösung gefunden werden muss, weil die Krankenkassen sich weiterhin aus formellen Gründen dagegen sperren, die finanzielle Verantwortung für eine optimale Notfallversorgung der Menschen im ländlichen Raum zu übernehmen.

Wir können nicht länger damit leben, dass die Menschen in Teilen des Landes über eine halbe Stunde auf einen Arzt warten müssen, wenn sie in Not sind. Es muss verbindliche Regeln dafür geben, wie schnell ein Notarzt beim Patienten sein muss. Die Landesregierung muss jetzt endlich handeln und schnell eine entsprechende rechtliche Regelung schaffen, bevor dieser Missstand Menschenleben kostet. Es geht offensichtlich kein Weg darum herum, die Kassen gesetzlich dazu zu verpflichten, die Einrichtung eines Notarztstandortes mit dem entsprechenden Einsatzfahrzeug in Angeln zu finanzieren“, fordert die SSW-Abgeordnete Spoorendonk.


Hintergrund:
Seit Januar 2007 ist die rechtzeitige notärztliche Versorgung in Kreis Schleswig-Flensburg nicht mehr gewährleistet. Seitdem sind die niedergelassenen Ärzte nicht mehr an der Notfallversorgung beteiligt und die medizinische Notfallhilfe muss aus Flensburg, Schleswig oder Eckernförde kommen. Ein entsprechendes Gutachten für den Kreis Schleswig-Flensburg aus dem Mai 2008 zeigt einen großen weißen Fleck zwischen Quern, Satrup, Süderbrarup und Gelting, in dem der Notarzt erst nach 20 Minuten oder länger eintreffen kann. Dies ist annähernd die Hälfte des Kreisgebietes. Die Krankenkassen sehen sich aber nach wie vor nicht in der Pflicht, die Bereitstellung eines Notarztes und eines Notarzteinsatzfahrzeugs in Angeln zu finanzieren, da das Rettungsdienstgesetz des Landes lediglich für Rettungswagen und Sanitäter eine Eintreffpflicht innerhalb von 12 Minuten nach dem Notruf vorsieht.

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