Press release · 02.09.2026 Ein Mensch wurde gegen eine Gerichtsentscheidung außer Landes gebracht

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat heute im Innen- und Rechtsausschuss bestätigt, dass ein türkischer Staatsbürger abgeschoben wurde, obwohl das Verwaltungsgericht die Abschiebung mit einem Hängebeschluss untersagt hatte. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

„Die Ausländerbehörde wusste vom laufenden Eilverfahren. Noch vor dem Abflug wurde ihr mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht die Abschiebung mit einem Hängebeschluss untersagt hatte. Trotzdem wurde die Abschiebung fortgesetzt. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. 
Landrat Christoph Mager erklärte heute im Ausschuss, ein solcher Fall sei den Mitarbeitern bislang nicht begegnet und die unmittelbare Wirkung eines Hängebeschlusses sei ihnen nicht bekannt gewesen.
Das mag sein. Es geht hier aber nicht um ein zu Unrecht ausgestelltes Knöllchen. Es geht darum, dass ein Mensch gegen die ausdrückliche Entscheidung eines Gerichts außer Landes gebracht wurde. Trotz der gerichtlichen Entscheidung entschied ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die Abschiebung fortzusetzen. Und nahm dabei eine Abwägung vor, die ihm überhaupt nicht zustand.
Denn besonders verstörend ist: Nach Angaben der WELT verteidigte die Behörde gegenüber dem Gericht ihr Vorgehen damit, es ‚könne nicht sein‘, dass der Mann sich mit einer ‚Scheinehe‘ der Abschiebung entziehe. Außerdem habe er ‚Straftaten begangen‘ und die Kosten einer Abschiebemaßnahme seien hoch.
Um das einmal klarzustellen: Nichts davon gab der Behörde das Recht, sich über die Entscheidung des Gerichts hinwegzusetzen.
Dass der Betroffene inzwischen zurückkehren konnte, ändert nichts an der Schwere des Vorgangs. Eine Abschiebung schafft vollendete Tatsachen und kann für einen Menschen und seine Familie existenzielle Folgen haben. Gerade deshalb gibt es gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Landrat Mager verwies darauf, dass die beteiligten Mitarbeiter keine Volljuristen seien, und erklärte, auch er als Volljurist habe die unmittelbare Wirkung eines Hängebeschlusses nicht gekannt. Das kann einen solchen Vorgang nicht entschuldigen. Von einer Ausländerbehörde muss erwartet werden können, dass sie bei einer angekündigten gerichtlichen Entscheidung den Prozess anhält und sich unverzüglich rechtlich absichert.
Von Seiten der Koalitionsfraktionen wurde zwar begrüßt, dass der Vorgang nun aufgearbeitet werde. Anträge dazu hatten allerdings nur die Oppositionsfraktionen gestellt. Bei der CDU war man eher bemüht, den Vorgang herunter zu spielen. Der Fall sei jetzt auch nicht so krass, dass man da jetzt herumkritisieren müsse, sagte etwa der Abgeordneten Dr. Hermann Junghans, selbst Jurist. Und da muss ich klar widersprechen: Hier wurde ein Mensch abgeschoben, der nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Das halte ich schon für ziemlich krass! 
Wir erwarten eine klare Bewertung des Innenministeriums, verbindliche Verfahren für alle Ausländerbehörden im Land und eine ehrliche Prüfung der persönlichen und organisatorischen Verantwortung. Es darf nicht sein, dass so ein Fall einfach zum bedauerlichen Missverständnis verklärt und zu den Akten gelegt wird.“

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