Präsemadiiling · 03.11.2015 Ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Bibliothekslandschaft

Zum heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf der Kulturministerin Anke Spoorendonk für ein Bibliotheksgesetz erklärt die kulturpolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Jette Waldinger-Thiering.

Bibliotheken sind Säulen der Kultur- und Wissensvermittlung und der interkulturellen Kommunikation. Sie sind neutral und für jedermann zugänglich und so ein fundamentaler Bestandteil unserer Gesellschaft. 

Manche mögen meinen, Bibliotheken verlören an Wert mit dem Fortschreiten des digitalen Zeitalters. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. In einer Zeit, in der die Flut an Informationen und die dahinterliegenden Interessen für viele Menschen schier unüberschaubare Ausmaße annimmt, ist der barrierefreie, neutrale Informationszugang über die Bibliothek wie ein Fels in der Brandung. Nicht zuletzt sind Bibliotheken wichtige lokale Begegnungsstätten für Jung und Alt. 

Deshalb sollten Bibliotheken uns mehr Wert sein als eine freiwillige kommunale Leistung, die stets am seidenen Faden der Haushaltsbilanzen hängt. Das Bibliotheksgesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um den hohen Stellenwert der Bibliotheken gesetzlich zu manifestieren und so zur strukturellen Bestandssicherung und zur Weiterentwicklung der Bibliotheken beizutragen. 

Im Artikel 13 der Landesverfassung sind der Schutz und die Förderung des Büchereiwesens gewährleistet. Mit dem Bibliotheksgesetz geht die Landesregierung nun einen konkreten Schritt weiter. 

Damit ist das Gesetz nicht zuletzt auch eine Argumentationshilfe für Kommunalpolitiker, wenn es darum geht, die örtliche Bibliothek vor Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu schützen.  

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