Speech · 18.03.2026 Eine funktionierende Bürokratie ist eine Grundsäule der Demokratie
Das Vertrauen in die Bürokratie kann bestimmt an einigen Stellen noch verbessert werden. Wir müssen aber auch anerkennen: Verwaltung ist transparenter geworden, bürgernäher und moderner.
Sybilla Nitsch zu TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards (Bürokratiefreiheitsgesetz) (Drs. 20/4189)
Wir haben es im Antrag der FDP mit einer klassischen Experimentierklausel zu tun. Also einer Regelung, die es in diesem Fall den Kommunen ermöglicht, in gewissem Rahmen und für einen begrenzten Zeitraum von geltenden Regelungen abzuweichen. Ziel ist es, zuzulassen, dass die Verwaltung geplante Vorhaben erst einmal erproben kann, bevor sie sie dauerhaft einführt.
Wir als SSW haben erst einmal grundlegend Sympathie für das Vorhaben. Und ich könnte mir auch vorstellen, dass ein durchaus größerer Anteil unserer kommunalpolitisch aktiven SSW-Mitglieder sich über mehr kommunale Eigenständigkeit freuen würden.
Es gab und gibt derlei Vorgänge immer mal wieder. Wir kennen das aus Schleswig-Holstein beispielsweise schon aus dem Schulgesetz oder dem Landesplanungsgesetz. In anderen Bundesländern gibt es Öffnungsklauseln auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise für die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung, bei der Polizei oder im Rettungsdienstgesetz.
Verwaltung darf sich erneuern und Verwaltungshandeln soll sich gerne an veränderte Umstände anpassen können. Aber in meiner Wahrnehmung hat sie das in den letzten Jahren, vielleicht sogar schon Jahrzehnten auch wirklich getan. Verwaltung ist transparenter geworden, bürgernäher, moderner.
Ich habe daher auch noch Beratungsbedarf, was den tatsächlichen Umfang des möglichen Regelungsbereich angeht. Die Regelung, die Sie vorschlagen ist so allumfassend, dass sie theoretisch jeden Bereich des Lebens betreffen könnte, sofern es ein Landesgesetz dafür gibt. Ich sehe da im Moment noch Potential für Willkür und die Gefahr eines Wildwuchses in den Kommunen und das kann dann möglicherweise doch auch für viel Frust und Ärger sorgen. Ich denke da an die Bereiche des Naturschutzes mit dem Landesnaturschutzgesetz oder auch eine Vielzahl von Regelungen im sozialen Bereich.
Und ich muss auch sagen, mir gefällt in diesem Zusammenhang der Fokus der Begründung auf „Bürokratieabbau“ nicht so gut. Die FDP formuliert als Ziel in ihrem Antrag, Verfahren zu beschleunigen, Kosten zu senken und den Personalaufwand zu reduzieren. Bei dem Punkt Verfahrensbeschleunigung und Kostensenkung können wir als SSW im Sinne einer Verwaltungsmodernisierung gut mitgehen. Bei dem Punkt Personalabbau aber auch schon nicht mehr. Nichts ist in einer stressigen Situation hilfreicher und beruhigender als eine Person in einer Behörde, die mir weiterhilft, wenn ich ein Problem lösen möchte. Personen, die in immer komplexeren Vorgängen und in Umstellungsprozessen auf digitale Vorgänge den Bürgerinnen und Bürger einen Weg aufzeigen oder Hilfestellungen leisten, sind eine wichtige Säule in einer bürgerorientierten Verwaltung.
Hinzu kommt vor allem aber eines: Das, was wir oftmals als „Bürokratie“ betiteln, ist oftmals tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Eine funktionierende Bürokratie ist eine Grundsäule der Demokratie und absolut notwendig für einen funktionierenden Staat. Im Sinne von Rechtssicherheit, von Gleichbehandlung und Schutzstandards. Und es darf nicht sein, dass Kommunen anfangen an Regelungen herumzuwerkeln, die sie womöglich als lästig empfinden, die aber den Bürgerinnen und Bürgern dienen sollen.
Wir werden uns diesem Antrag im Ausschuss ja in irgendeiner Art und Weise widmen. Ich würde mich in diesem Rahmen gerne über ähnliche mögliche Wege unterhalten, die vielleicht auch ähnlich zielführend sein könnten. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2018 zu Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit zeigt zum Beispiel drei Alternativen für eine Experimentierklausel auf: Erstens eine Art Planspiel, in dem die zu erprobende Regelung fiktiv in einer Modellsimulation oder einem Verwaltungsplanspiel auf ihre praktische Auswirkung hin getestet wird. Zweitens das, was man Experimentalgesetze nennt, soll heißen: die zu erprobende Regelung gilt allgemein, ist aber befristet oder enthält eine Frist zur Überprüfung. Oder aber drittens, die Regelung gilt – ohne Probelauf – nur in den betreffenden Kommunen auf Grundlage einer ausreichenden Rechtfertigung für die Abweichung.
Das Vertrauen in die Bürokratie kann bestimmt an einigen Stellen noch verbessert werden. Aber ob das automatisch den Abbau von rechtlichen Standards bedeutet, das finde ich können wir gerne noch weiter im Ausschuss diskutieren.