Press release · 06.09.2000 Einsprüche gegen die Landtagswahl: SSW hat nichts gegen ein Gutachten

Mit Zustimmung des SSW hat der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages heute beschlossen, dass zur Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 27. Februar 2000 ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden soll. Obwohl der Landeswahlleiter in seiner Stellungnahme keine Veranlassung sieht, das Wahlergebnis in Zweifel zu ziehen, signalisierten die beiden SSW-Abgeordneten Anke Spoorendonk und Silke Hinrichsen ihre Unterstützung zu dieser Vorgehensweise:

"Zwar hat der Landeswahlleiter uns in unserer Haltung voll bestätigt, dass das Wahlergebnis gültig ist. Wir sind und bleiben die Partei der dänischen Minderheit, und nehmen daher für uns die Freistellung von der 5 %-Hürde in Anspruch, die uns mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen zugesichert wurde. Damit ist aus unserer Sicht auch das angezweifelte Wahlergebnis des SSW richtig und unsere drei Mandate berechtigt.

Da aber einige der Kläger bereits signalisiert haben, dass sie das Ergebnis der Landtagswahl auch vor Gericht anfechten werden, hat der SSW nichts dagegen einzuwenden, dass der Innen- und Rechtsausschuss ein unabhängiges Gutachten zu den Wahleinsprüchen einholen möchte. Wir sind sicher, dass die Gutachter zum selben Ergebnis kommen werden wie der Landeswahlleiter," so Spoorendonk und Hinrichsen, die auf ein entsprechendes Urteil des OVG Schleswig von 1997 und auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundestags zu dieser Problematik verwiesen.

Der Landeswahlleiter, Dr. Lutz, hat heute im Innenausschuss des Landtages seine Stellungnahme zu den Wahleinsprüchen zur Landtagswahl am 27. Februar 2000 vorgetragen. Von den 9 Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein betreffen 7 die rechtliche Stellung des SSW. Vor allem wurde angezweifelt, dass die Freistellung von der 5 %-Hürde berechtigt ist.

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