Präsemadiiling · 05.08.2021 Entlastungsbetrag direkt an Pflegebedürftige auszahlen

Der gesundheitspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Christian Dirschauer, hat die Landesregierung aufgefordert zu ermöglichen, dass Pflegebedürftige ihren Entlastungsbetrag künftig direkt ausgezahlt bekommen statt aufwändige Umwege über externe Dienstleister in Kauf nehmen zu müssen.

Mit dem 2017 eingeführten Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich soll Pflegebedürftigen ermöglicht werden, länger ein selbstständiges Leben führen zu können oder pflegende Angehörige zu entlasten. Etwa bei der Haushaltsführung, pflegerischer Betreuung oder bei der Körperpflege. Das Geld wird jedoch nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung in Anspruch genommener Leistungen durch anerkannte Organisationen.

"Und genau hier zerschellt die Theorie immer wieder an der Praxis", sagt SSW-Gesundheitspolitiker Christian Dirschauer.

"Viele der anerkannten Organisationen haben nämlich gar keine personellen Kapazitäten für solche Leistungen, und für Nachbarschaftshilfe darf das Geld nicht verwendet werden, es sei denn, die Nachbarn absolvieren zunächst einen mindestens 20-stündigen Pflegekurs. Eine solche Regelung geht komplett an der Lebenswirklichkeit Pflegebedürftiger vorbei", so Dirschauer.

Der SSW fordert deshalb, dass Entlastungsbeträge künftig pauschal an Pflegebedürftige ausbezahlt werden sollen (Drucksache 19/3180). Die Pflegebedürftigen müssten dann nicht länger finanziell in Vorleistung gehen, und es könnten auch ohne die Einbindung von Dienstleistern Hilfen für den Lebensalltag organisiert werden.

Dirschauer: "Nicht zuletzt würde eine direkte Auszahlung auch zur Entbürokratisierung beitragen, denn der Verwaltungsaufwand bei den Entlastungsbeträgen würde deutlich verringert".  

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