Speech · 27.05.2005 Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck

Das Thema Rechtsmedizin ist kein spezifisches Thema in Schleswig-Holstein, sondern wird schon seit längerer Zeit bundesweit in den Medien immer wieder thematisiert. Gewarnt wird vor einem „Sterben der rechtsmedizinischen Institute“ und den damit einhergehenden Folgen. Aus Sicht des SSW besteht hierbei nicht nur die Gefahr, dass die Aufklärungsquote bei Straftaten sinkt. Es ist auch zu befürchten, dass mit dem Abbau der Institute dauerhaft ein Kompetenzverlust einhergeht. Denn wer soll sich noch langjährig für diese schwierige und hoch komplexe Aufgabe qualifizieren wollen, wenn die Aussichten auf einen entsprechenden Arbeitsplatz schlecht sind und zum Beispiel universitäres Engagement nicht entsprechend honoriert wird?

Dieser Kompetenzverlust erstreckt sich nicht alleine auf die Rechtsmediziner, sondern beispielsweise auch auf Hausärzte und Polizei, also auf diejenigen, die vor Ort zu entscheiden haben, ob ein Verbrechen vorliegen könnte oder nicht. Denn weniger Rechtsmediziner und eine allein betriebswirtschaftliche Sicht der Dinge führt dazu, dass immer weniger hoch kompetente Fachleute zur Verfügung stehen, um eben diejenigen zu schulen und fortzubilden, die als erste zu einem Todesfall beziehungsweise einem Verbrechen gerufen werden.

Aus diesen Gründen stimmen wir auch zu, die Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck zu erhalten.

Nebenbei bemerkt ist es dann auch eine etwas paradoxe Situation, dass einerseits lautstark ohne Kosten zu scheuen von einigen Politikern – insbesondere des bürgerlichen Flügels - die verstärkte Anwendung des genetischen Fingerabdrucks gefordert wird, gleichzeitig aber die Rechtsmedizin als ein zentraler Bestandteil der Verbrechensaufklärung immer mehr zurückgefahren wird.

In der Diskussion um die Zusammenlegung der Unikliniken Kiel und Lübeck haben wir immer darauf hingewiesen, dass bestimmte Ziele mit der Fusion verfolgt werden - unter anderem die standortübergreifende Optimierung. Und natürlich ist die Rechtsmedizin von diesen Zielen nicht ausgeschlossen. Daher sollte man die Vorteile der Fusion der Universitätsklinika nutzen und genau überprüfen, ob eine stärkere Zentralisierung bestimmter Bereiche der Rechtsmedizin an dem einen oder anderen Standort möglich ist. Denn klar ist auch, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage alle Optimierungspotenziale ausgeschöpft werden müssen. Leider fehlt dieser Ansatz gänzlich im Antrag der FDP.

Eins möchte ich noch einmal deutlich machen, wenn es darum geht, Strukturen zu verbessern. Das bedeutet nämlich nicht, dass bei den Optimierungsprozessen nur harte betriebswirtschaftliche Maßstäbe angelegt werden dürfen – frei nach dem Motto, was sich nicht rechnet, fliegt raus. Hierbei gilt es auch die weichen Faktoren entsprechend zu berücksichtigen.

Eine ausreichende rechtsmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein ist im Interesse der Justiz, der Polizei und stärkt die medizinische Ausbildung an beiden Standorten. Wir unterstützen daher das Ansinnen der FDP, endlich Planungssicherheit für die rechtsmedizinischen Standorte Kiel und Lübeck zu schaffen, sind aber der Auffassung, dass einige Punkte des Antrages im Ausschuss näher erörtert werden müssen.

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