Rääde · 25.01.2001 Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages

Der heute zu beratenden Antrag des Kollegen Hans-Jörn Arp zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages ist ja gestern sehr werbewirksam in einer Tageszeitung unter dem Motto „Guter Service wird bestraft“ in einen groß aufgemachten Artikel populistisch unterstützt worden. In diesen Artikel kommt Herr Arp auch mit einigen vernünftigen Betrachtungen zu den unverhältnismäßigen hohen bürokratischen Aufwand des Trinkgeldes für Arbeitnehmer wir für das Finanzamt - dem der SSW durchaus zustimmen kann. Darauf komme ich später noch zurück.

Wenn aber im selben Artikel von Herrn Arp angeführt wird, der Staat und die Gesellschaft müssen bessere Rahmenbedingungen schaffen um hochmotivierte Servicekräfte zu bekommen, kann ich es mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass es insbesondere in der Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer liegt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Dazu gehören ein gutes Arbeitsklima sowie vernünftige und angemessene Bezahlung.

Wir wissen alle das gerade dieses ein großes Problem in den Berufen ist, wo Trinkgelder traditionell ein Teil der Entlohnung ist. Im Grunde könnte das Problem der Besteuerung von Trinkgelder durch bessere und angemessene Bezahlung des Servicepersonals in der Gastronomie und bei Frisören u.s.w. gelöst werden. Wir wissen alle, dass diese oft unter Tarif bezahlt werden. Würde man die Bezahlung verbessern, wäre das Trinkgeld nicht notwendig.

Die Realität ist leider anders. Daher sind Trinkgelder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einigen Branchen ein sehr notwendiger Zusatzverdienst. Aus diesen Gründen gibt es dann ja auch von Gesetzgeber einen steuerlichen Freibetrag für Trinkgelder. Dieser Betrag beläuft sich heute auf 2.400 DM pro Jahr. Der SSW stimmt voll und ganz mit der Kritik vieler Beschäftigten aus dem Gastronomiebereich überein, dass der bürokratische Aufwand bei der Registrierung der Trinkgelder viel zu aufwendig ist. Allerdings hängt dies im Einzelfall oft auch vom zuständigen Finanzamt ab. Wir plädieren daher dafür, dass eine ungefähre Schätzung der Trinkgelder absolut ausreichend sein muss, damit der bürokratische Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzamt auf ein Minimum reduziert wird..

Von der Steuersystematik her, sind Trinkgelder allerdings weiterhin als Entgelte zu betrachten. Der Gesetzgeber sieht ein Freibetrag vor und dieser sollte angemessen sein. Ziel der Bundesratsinitiative aus Bayern ist eine Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages auf 4.200 DM - also um ca. 75%. In ihrer Begründung zum Bundesratsantrag verweißt die Bayrische Landesregierung darauf, dass der Freibetrag sogar seit 1990 nicht mehr erhöht worden ist. Allein schon wegen der Preisentwicklung ist eine Erhöhung laut der Bayrischen Landesregierung gerechtfertigt.

Genau das ist auch die Auffassung des SSW. Wir unterstützten daher eine Erhöhung des Freibetrages in Höhe der Lohn- und Preisentwicklung der vergangenen 10 Jahre. Laut Statistischen Landesamt sind die Preise in diesem Zeitraum um ca. 18 % gestiegen, während die Löhne um 28% und die Gehälter um ca. 30% gestiegen sind. Wir meinen, dass deshalb eine Erhöhung des Freibetrages um 25% auf ca. 3.000 DM angemessen wäre. Deshalb haben wir dieses in einen Änderungsantrag vorgeschlagen. Die von der CDU vorgeschlagene Erhöhung ist populistisch - vom FDP-Antrag gar nicht zu sprechen. Eine wirkliche Einkommensverbesserung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Branchen in denen Trinkgelder üblich sind, bekommen wir nicht durch die Abschaffung des Trinkgeldsteuerfreibetrages, sondern durch eine angemessene Bezahlung dieser Serviceleistungen.

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