Rääde · 25.01.2018 Es geht uns um einen offenen Umgang mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 27 - Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)

„Für mich ist die Entscheidung völlig klar: Paragraf 219a gehört abgeschafft!“

Das Merkwürdige an dieser Debatte ist doch, dass wir teilweise sehr aufgeregt einen Paragraphen diskutieren, den bis zum Prozess der Gießener Ärztin im letzten Jahr die meisten Leute gar nicht auf dem Schirm hatten. Und das, obwohl es große Diskussionen und Reformen schon in den 70ern und den 90ern gab. 

Ich bin mir sicher, dass viele von uns in den letzten Wochen und Monaten auf der Arbeit, mit Freundinnen und Freunden, in der Beziehung oder in der Familie über das Thema „Schwangerschaftsabbrüche“ diskutiert haben. 

Ich persönlich habe mit meinen Söhnen darüber gesprochen. Beide sind unter 30 und einer von ihnen ist erst vor kurzem Vater geworden. Und sehr schnell kamen wir in dem Gespräch an den Punkt, an dem beide meiner Söhne vor mir saßen und fragten: „Was genau ist hier eigentlich das Problem?“ Für beide war vollkommen unverständlich, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer Informationsarbeit eingeschränkt werden. 

Wo liegt also das Problem in dieser Debatte? Ist es ein Generationenstreit? Ist es ein Streit zwischen Männern und Frauen? Ist es ein Streit zwischen Konservativen und Liberalen? Ist es eine juristische Diskussion? 

Manchmal, glaube ich, es ist nichts davon. 

Oft glaube ich, wir führen eine Stellvertreterdiskussion. 

Im Privaten wie im Öffentlichen dauert es manchmal nur Momente, da wandelt sich das Gespräch von einem Gespräch über Informationszugänge zu einem Gespräch, in dem es eigentlich darum geht, wie wir insgesamt zu Schwangerschaftsabbrüchen stehen. 

Daher sei gesagt: Durch die Abschaffung des Paragraphen 219a StGb ändert sich nichts an den aktuellen Regeln, die für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gelten. 

Werbung und Marketing von Ärztinnen und Ärzten sind ohnehin stark reguliert. Berufswidrige Werbung, also eine anpreisende, irreführende, vergleichende oder reißerische Werbung ist und bleibt unzulässig. Und für die sorgenvollen Juristinnen und Juristen unter uns empfehle ich das Hintergrundpapier des Deutschen Juristinnenbundes zum Thema. Die empfehlen nämlich ebenfalls eine Korrektur oder Streichung des Paragraphen.  

Wir diskutieren hier über den Zugang zu Informationen über medizinisch korrekt durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche. Das Recht der Patientinnen auf freie Arzt- und Behandlungswahl. 

Und was ist das erste, was die meisten Menschen heutzutage tun, wenn sie in eine Praxis müssen? Sie googeln. Sie informieren sich über Fachgebiete, Fortbildungen, Zusatzqualifikationen der Ärztinnen und Ärzte. Sie treffen eine Vorauswahl, vom wem sie sich gerne behandeln lassen würden. Und das ist auch ihr gutes Recht. 

Bei Schwangerschaftsabbrüchen ist das aber so nicht möglich. Nach geltendem Recht dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht öffentlich darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und erklären, was die Patientinnen erwartet. Wissen Sie, was oftmals passiert, wenn Sie „Schwangerschaftsabbruch“ und den Namen Ihrer Stadt googeln? Wo Sie derzeit Adressen von möglichen medizinischen Einrichtungen finden? 

Sie landen auf einer Diffamierungsseite, die Schwangerschaftsabbrüche als Mord, als Hinrichtung, als Todsünde darstellt. Eine Seite, auf der animiertes Blut von oben nach unten tropft. Eine Seite, die Schwangerschaftsabbrüche in Verbindung mit dem Holocaust bringt. Das kann niemand wollen! 

Schlussendlich geht es jetzt darum, ob es einen offenen Umgang mit dem Thema geben soll oder ob es ein Tabu sein soll. Ob wir wollen, dass Frauen der Zugang zu Informationen erschwert wird oder nicht. 

Diese Entscheidung gehört nicht aufgeschoben. Sie gehört nicht vertagt und weiter diskutiert. Für mich und für uns als SSW ist die Entscheidung völlig klar: 

Schleswig-Holstein muss die Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches unterstützen! 

Paragraf 219a gehört abgeschafft!

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