Rääde · 18.06.2013 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen

Der schlechte Zustand der Straßen ist kein schleswig-holsteinisches Phänomen. Bundesweit finden wir schlechte Straßen vor. Gleichwohl trifft es die finanzschwachen Länder dann immer am härtesten. Wir als Küstenkoalition – genau wie der Bund - haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Sanierung der Straßen vor Neu- und Ausbau zu stellen. Den prekären Zustand unserer Straßen haben wir erkannt, denn wir begegnen ihnen tagtäglich – egal wo wir uns im Land befinden. Die Forderung von Verkehrsminister Meyer nach zusätzlichem Kapital für die Straßensanierung unterstreicht dies. Dass wir kein Auge oder Herz für unsere Straßen haben, kann man jedenfalls nicht behaupten. Natürlich reicht diese Maßnahme nicht aus, um die Landesstraßen angemessen zu sanieren. Denn mehr als ein Drittel des 3670 Kilometer langen Landesstraßennetzes in Schleswig-Holstein ist dringend sanierungsbedürftig. Für eine Generalrenovierung bräuchten wir ungefähr 20-mal mehr als der Verkehrsminister jetzt durch eine Umschichtung freiräumt. Das ist - gelinde gesagt – kein Pappenstiel. Hier müssen wir langfristig und insbesondere beständig ansetzen. Über eine Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung der Landesstraßen kann man sicherlich nachdenken. Dazu muss aber gesagt werden, dass noch niemand weiß, wie hoch denn tatsächlich die Nachzahlungen und weiteren Einnahmen des Zensus ausfallen werden und wann uns diese erreichen. Das bedeutet dann auch, dass wir als Küstenkoalition kein Geld ausgeben werden, das man noch gar nicht in den Händen hat.
Und das muss dann auch rechtlich sauber durchgeführt werden.
Dies gilt auch für alle anderen Vorschläge, wie etwa die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung landeseigener Gebäude.

Nochmal vielen Dank an den Kollegen Dr. Garg, für den Hinweis, dass es offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt, bezüglich der Rechtmäßigkeit eines Fraktionsantrages zur Änderung des bestehenden Haushaltsgesetzes.

Zu einem Dialog gehören eben auch das Zuhören und das Abwägen. Wir als Koalition werden das aufnehmen und bis zur nächsten Ausschusssitzung überprüfen. Im Laufe der Haushaltsberatungen muss sich nun näheres über die tatsächliche Höhe der Zensuseinnahmen ergeben und dann wird sich auch herausstellen, ob ein Sondervermögen für den Straßenbau möglich ist. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass die Sanierung der Landesstraßen, sowie die von öffentlichen Gebäuden in dieser Legislaturperiode nicht mehr vernachlässigt werden. Dem Verschlechterungszustand wollen wir ein Ende setzen. Das von heute auf morgen keine Traumstraßen beziehungsweise -gebäude aus dem Ärmel gezogen werden können, dürfte bei dieser Größenordnung klar sein. Denn machen wir uns nichts vor. Das gesamte Landesstraßennetz in einen Top-Zustand zu versetzen, werden auch wir weder kurzfristig noch mittelfristig schaffen. Es handelt sich hier um einen Anfang. Ein Anfang, der von den Vorgängerregierungen zu keinem Zeitpunkt angegangen wurde. Stattdessen wurde nur aufgeschoben, sodass wir jetzt einem riesigen, flächendeckenden Flickenteppich gegenüber stehen.
Die Ärmel sind aufgekrempelt. Wir packen jetzt an und setzen dabei auf Kontinuität. Große Schritte werden wir auf Grund der Schuldenbremse nicht tun können, jedoch bewegen wir uns jetzt endlich in die richtige Richtung. Ich bin mir sicher, dass wir, nach dem die rechtlichen und finanziellen Fragen aus dem Weg geräumt sind, zu einem vernünftigen und finanziell tragbarem Ergebnis kommen werden.

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