Rääde · 25.02.2021 Gleicher Schutz und gleiche Fürsorge für alle Menschen im Berufsleben

„Am Ende muss eine Lösung stehen, die allen Beschäftigten hilft, egal ob sie Beamte oder Angestellte sind.“

Lars Harms zu TOP 11 - Gesetz zur Änderung der Beamtenversorgung (Drs. 19/2789)

Das Land trägt eine besondere Fürsorge für seine Mitarbeiter. Ich denke, da sind wir uns auch alle hier im Hause einig, dass diese Fürsorge auch tatsächlich gelebt wird. 
Im vorliegenden Antrag geht es ganz konkret um die Auswirkung der Pandemie. Viele Menschen im Land erkranken, einige davon schwer, so schwer, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht wieder aufnehmen können, andere wiederum versterben. Infektionen können überall geschehen, wo Menschen in Kontakt treten. Auch am Arbeitsplatz. Wie also damit umgehen? Im vorliegenden Antrag ist in diesem Zusammenhang von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern die Rede. Sie sollen künftig noch bessere Fürsorge genießen, konkret bei Erkrankungen nach einer Infektion.  Dabei geht es um folgendes:  Könnte eine Infektion auch am Arbeitsplatz erfolgt sein, so soll künftig die Beweispflicht diesbezüglich umgedreht werden und diese Infektion in Zukunft als ein durch dienstlich veranlasste gesundheitsschädigende Verhältnisse verursachter Dienstunfall gewertet werden. Dies soll jedoch nur für Beamte mit einer erhöhten Kontakthäufigkeit mit anderen Personen gelten. So weit so gut. 
Wir als SSW begrüßen natürlich, wenn es insbesondere zu Erleichterungen in Bezug auf die Beweispflicht kommt.  Es ist eine echte Erleichterung, wenn sich die Betroffenen zu der Belastung durch die Nachwirkungen einer Infektion, nicht zusätzlich mit Nachweisen oder Dokumentationen rumschlagen müssen, für Etwas, was sich schlichtweg nicht beweisen oder dokumentieren lässt. Schließlich hinterlässt das Virus keinen Hinweis auf den Absender.  Daher ist es sicher gut, hier eine Entlastung auf den Weg zu bringen. Jedoch stellt sich bei mir die Frage, was ist mit denen, die keine erhöhte Kontakthäufigkeit mit Personen haben und sich trotzdem am Arbeitsplatz infizieren können? Auch in zwei Personen Büros mit entsprechendem Hygienekonzept können Infektionen stattfinden. Ist das denn schlichtweg Pech gehabt? 

Was mich auch nachdenklich macht, ist die Frage nach der Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir als SSW würden uns den gleichen Schutz und die gleiche Fürsorge für alle Menschen im Berufsleben wünschen. Die Gleichbehandlung von allen Berufstätigen müsste doch das grundsätzliche Ziel sein.  In der Vergangenheit habe ich es jedenfalls so wahrgenommen, dass dies auch ein Grundsatz ist, der von der SPD geteilt wird. Hier ist aber nicht der Arbeitgeber der Ansprechpartner, sondern Versicherungsgesellschaften, Berufsgenossenschaften und Schadensausgleichskassen. Wenn jemand aber durch Corona arbeitsunfähig wird, dann müsste fairerweise auch hier die Beweislast bei nachhaltigen Schädigungen umgedreht werden und solche Erkrankungen als Ursache für die Berufsunfähigkeit anerkannt werden. Das ist zwar ein richtig großes Rad, das gedreht werden muss. Aber fair wäre es allemal. Deshalb sollten wir hier Tarifbeschäftigten – nicht nur im öffentlichen Dienst – in den Fokus nehmen und dann natürlich auch mit deren Versicherungsträgern reden. Am Ende muss eine Lösung stehen, die allen Beschäftigten hilft, egal ob sie Beamte oder Angestellte sind.

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