Press release · 10.01.2001 Gutachten zur Landtagswahl: Ergebnis des SSW bestätigt

Der SSW wird auch zukünftig von der 5 % Sperrklausel zu Landtagswahlen befreit sein. Das bestätigt ein Rechtsgutachten, das heute im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erörtert wurde. Der Ausschuss hat jetzt dem Landtag empfohlen, die Einsprüche gegen das Wahlergebnis zurückzuweisen.

Anlässlich der Erörterung des Gutachtens zur Prüfung des SSW und seiner Ausnahme von der 5 % Sperrklausel zu Landtagswahlen (Umdruck 15/634) in der heutigen Sitzung des Ausschusses erklären die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe, Anke Spoorendonk und die innenpolitische Sprecherin Silke Hinrichsen:

„Wir sehen uns bestätigt. Das Gutachten stützt eindeutig die rechtliche Stellung des SSW. Der SSW ist und bleibt die Partei der dänischen Minderheit, und wir haben zu Recht drei Mandate im Landtag.

Die Ausnahme des SSW von der 5 % Sperrklausel ist auch unter dem neuen Wahlrecht verfassungskonform. Damit entkräftet das Rechtsgutachten unzweifelhaft die Wahleinsprüche, die eine Aufhebung dieser Ausnahmeklausel eingefordert haben. Die Grundlagen der deutsch-dänische Minderheitenpolitik bleiben damit unangetastet.

Der Gutachter bestätigt, dass der SSW verantwortungsvoll mit dem neuen Wahlrecht umgegangen ist. Wir haben immer betont, dass wir keinen aktiven Wahlkampf in Holstein führen. Der SSW hat also keinen Anlass, sein Verhalten zu ändern.

Der Landtag kann jetzt endlich das Ergebnis der Landtagswahl bestätigen. Wir sehen danach keinen weiteren Handlungsbedarf.“

Hintergrund des Rechtsgutachtens des Universitätsprofessors Dr. Bodo Pieroth (Münster) waren mehrere Einsprüche gegen das Ergebnis der Landtagswahl 2000. Die Petenten hatten moniert, dass der SSW durch das neue Zwei-Stimmen-Wahlrecht landesweit wählbar war, und dass somit die Ausnahme von der 5 % Klausel nicht länger begründet sei. Außerdem wurde u. a. eingewendet, der SSW sei programmatisch und personell nicht länger die Partei der dänischen Minderheit. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hatte im Rahmen seiner Prüfung des Wahlergebnisses das Gutachten eingefordert.

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