Press release · 08.06.2005 Hartz IV: Kreis muss Ungleichbehandlung von Jugendlichen stoppen
Der SSW im Landtag appelliert an den Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, die Ungleichbehandlung von Jugendlichen bei der Ausbildungsvermittlung sofort zu beenden. Es kann nicht sein, dass Jugendliche diskriminiert werden, nur weil sie aus Familien kommen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sagt der sozialpolitische Sprecher des SSW, Lars Harms.
Jugendliche werden üblicherweise von der regionalen Arbeitsagentur in Ausbildungsplätze vermittelt, wenn sie Unterstützung benötigen. In den optierenden Kreisen, bekommen Minderjährige aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften diese Unterstützung aber nur bei den Sozialzentren der Kreise. Die Arbeitsagentur verweigert diesen Jugendlichen die Vermittlungsleistung und kann sich dabei auf Hartz IV berufen.
Es kann aber nicht wahr sein, dass die Schulabgänger sich in zwei Reihen aufstellen müssen, je nachdem ob die Eltern ALG II beziehen oder nicht. Mit einer solchen Behandlung werden die Jugendlichen innerhalb der Gruppe der Gleichaltrigen stigmatisiert, zum Beispiel wenn es in der Schule um die zukünftige Ausbildung geht. Zudem eröffnet diese Aufteilung die Möglichkeit, dass Arbeitgeber von vornherein die Jugendlichen aus diesen Familien erkennen und abwählen können.
Eine solche Diskriminierung ist völlig indiskutabel. Deshalb muss der Landrat sich dafür einsetzen, dass die Beratung und Vermittlung aller Jugendlichen so schnell wie möglich wieder aus einer Hand erfolgt. Da die Berufsberatung für alle Jugendlichen durch die Bundesagentur wahrgenommen wird, wäre es die einzig richtige Lösung, die Ausbildungsplatzvermittlung auch an die Arbeitsagentur zu übertragen, fordert Lars Harms.