Rääde · 27.08.2003 Haushalt 2004/2005

Erstmals in der über 50-jährigen Geschichte Schleswig-Holsteins berät der Landtag einen Zweijahres-Haushalt. Ein Blick in die Runde der Bundesländer genügt, um festzustellen, dass wir damit kein Neuland betreten. Richtig ist auch, dass es mit einem Doppelhaushalt einfacher wird, perspektivische Entscheidungen zu treffen und Planungsziele zu verdeutlichen. Alles dies könnte man somit als die gute Nachricht umschreiben. Die schlechte lautet, dass ein Doppelhaushalt in Anbetracht der schnellen wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung zu größeren Unsicherheiten bei der Schätzung von Einnahmen und Ausgaben führt, nicht zuletzt für das zweite Haushaltsjahr.

Besonders die Einnahmesituation unseres Landes ist 2004/2005 äußerst unklar. Denn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die dem Doppelhaushalt zugrunde liegen, sind so unsicher wie selten zuvor bei der Vorlage eines Haushaltsentwurfs. Bei den zu erwartenden Steuereinnahmen geht die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf von den Daten der Mai-Steuerschätzung aus. Das ist formal gesehen völlig korrekt, greift aber zu kurz. Die Steuerschätzer gingen im Mai von einem Wirtschaftswachstum für 2003 von 0,75% und für 2004 von 2% aus. Man kann getrost sagen, dass diese Zahlen für dieses Jahr nicht mehr zu erreichen sind, auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung in Schleswig-Holstein etwas positiver als im Bundesdurchschnitt verläuft.

Im ersten und zweiten Quartal haben wir es in der Bundesrepublik sogar mit einem kleinen Rückgang des Wirtschaftswachstums zu tun gehabt. Einige Wirtschaftsinstitute sprechen bereits von einer leichten Rezession, während der Bundeswirtschaftsminister von einer wirtschaftlichen Stagnation ausgeht. In 2003 ist also höchstens noch ein „Null-Wachstum“ zu erreichen, während die Bundesregierung und die Wirtschaftsinstitute für 2004 Prognosen zwischen 1,0% und 2% Wirtschaftswachstum abgegeben haben.

Für 2005 gibt es noch überhaupt keine gesicherten Zahlen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und der Steuereinnahmen. Allein diese Tatsachen, die auch von der Landesregierung im Finanzplan 2003-2007 offen angesprochen werden, zeigen, dass die Aufstellung eines Doppelhaushaltes schon aus strukturellen Gründen mit vielen Unsicherheitsfaktoren belastet ist.

Konkret heißt das, dass wir uns im nächsten Jahr auf einen – wenn nicht sogar auf zwei Nachtragshaushalte einzustellen haben. Dies ist aber auch notwendig, damit der Landtag am Ball bleiben und sein vornehmstes Recht – das Haushaltsrecht – weiterhin wirkungsvoll ausüben kann. Es wird also künftig so sein müssen, dass die Haushaltsberatungen des Landtages viel mehr als bisher als Prozess aufzufassen sind.

Auch inhaltlich betrachtet enthält der vorliegende Haushaltsentwurf gute wie schlechte Nachrichten. Dabei ist es offensichtlich, dass die schlechten überwiegen – da beißt die Maus keinen Faden ab. Denn neben der strukturell bedingten unsicheren Einnahmesituation hat es darüber hinaus selten so viele ungedeckte Schecks und offene Fragen in einem Haushaltsentwurf gegeben wie in diesem.

Das hängt natürlich damit zusammen, dass sich die Bundesrepublik in einer der schwersten Krisen ihrer Geschichte befindet. Die Arbeitslosigkeit hat in diesem Sommer mit fast 4,5 Mio. Menschen, die davon betroffen sind, einen Stand erreicht, wie man ihn eigentlich seit der Weimarer Republik nicht mehr gesehen hat. Auch in Schleswig-Holstein haben wir leider in diesem Jahr einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen gehabt.

Dazu sprengt die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen fast den Rahmen des Vorstellbaren und alle gesetzlichen Sozialversicherungskassen von der Arbeitslosenkasse über die Pflegeversicherung bis zur Renten- und Krankenversicherung sind mit geradezu katastrophalen Defiziten belastet. Kurzum: Deutschland braucht Reformen so nötig wie ein Durstiger in der Wüste Wasser braucht.

Die Bundesregierung hat mit der AGENDA 2010 eine ganze Reihe von Reformen in Gang gesetzt, um die Bundesrepublik aus der Misere herauszuführen. Mal abgesehen davon, ob diese Maßnahmen im Einzellfall alle sinnvoll sind - was der SSW bezweifelt, so wird die Umsetzung auf jeden Fall erhebliche direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Haushalt des Landes haben.

Dies gilt insbesondere für das Vorziehen der Dritten Stufe der Steuerreform, die ohne Kompensationen zu Einnahmeausfällen von ca. 210 Millionen € für Schleswig-Holstein führen wird. Dabei ist es nicht von der Hand zu weisen, dass wir in der jetzigen angeschlagenen Konjunktur unbedingt ein positives Signal brauchen, damit die Nachfrage wieder in Gang kommt. Ein Mittel ist es, die Dritte Stufe der Steuerreform vorzuziehen, denn dies entlastet die Bürgerinnen und Bürger und den Mittelstand um fast 10 Milliarden Euro zusätzlich zur bereits beschlossenen Zweiten Stufe der Steuerreform, die ja auf jeden Fall am 1.1.2004 in Kraft tritt.

Allerdings wird dieses Instrument nur wirken, wenn die Menschen endlich wieder Vertrauen in die gesamte Politik in Berlin haben. Von daher ist die Unklarheit über die Weichenstellung in der zukünftigen Gesundheitspolitik und die Diskussion um die Zukunft der Renten weiterhin ein großes Problem. Will heißen: Wir brauchen schnell gerechte und nachvollziehbare Reformen in diesen beiden Kernbereichen des deutschen Sozialstaates.

Darüber hinaus reißt das Vorziehen der Steuerreform weitere Riesenlöcher in die Haushaltskassen der Länder und der Kommunen. Wie sollen das Land und die schleswig-holsteinischen Kommunen unter diesen Bedingungen noch einen vernünftigen Haushalt für 2004 vorlegen können? Der SSW fordert daher die Landesregierung dazu auf, dem Vorziehen der Dritten Stufe der Steuerreform nur zuzustimmen, wenn Land und Kommunen dafür vom Bund eine angemessene Kompensation erhalten.

Ein weiteres Problem beim Vorziehen der Steuerreform sind Teile des geplanten Subventionsabbaus zu ihrer Finanzierung. Natürlich macht es Sinn als Gegenleistung zu den Steuererleichterungen endlich ernsthaft mit einem Abbau der vielen Subventionen zu beginnen. Allerdings hat die bisherige Diskussion gezeigt, dass es überhaupt keinen Konsens darüber gibt, welche Subventionen überflüssig sind und welche immer noch eine Berechtigung haben. Stichworte sind hier beispielsweise die Eigenheimzulage, der Kohlepfennig oder die Pendlerpauschale, um nur einige der in der Diskussion stehenden Kürzungen zu nennen. Hier fehlt ein langfristig angelegtes Gesamtkonzept der Bundesregierung, die sich aus taktischen Gründen zu bedeckt hält. Diesen Vorwurf muss man aber auch der größten Oppositionspartei machen, die über diese Fragen scheinbar intern zutiefst zerstritten ist.

Natürlich hängt die Sichtweise hinsichtlich des Subventionsabbaus immer auch von der eigenen Interessenlage ab. Das ist in einer Demokratie völlig legitim. Von daher kann es keinen überraschen, dass der SSW als regionale Partei insbesondere die Pläne der Bundesregierung zum Auslaufen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Wirtschaftsstruktur“ in den alten Bundesländer sehr kritisch bewertet. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe sind ein wesentlicher Bestandteil für das „Regionalprogramm 2000“ in Schleswig-Holstein.

Ohne diese Bundesmittel werden nicht nur laufende Projekte gefährdet, sondern es sind auch negative Folgen für die Entwicklung in den strukturschwachen Räumen und für die gesamte Wirtschaftsstruktur in Schleswig-Holstein zu erwarten. Alle vernünftigen Kräfte müssen darauf drängen, dass die Bundesregierung diese Entscheidung wieder rückgängig macht. Deshalb haben wir dazu einen Entschließungsantrag gestellt. Wir hoffen auf Unterstützung aller Fraktionen in dieser wichtigen Frage.

Auch bei der geplanten Gemeindefinanzreform und der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die finanziellen Folgen für das Land noch nicht hinreichend abzusehen. Das liegt natürlich auch daran, dass diese Initiativen der Bundesregierung zum überwiegenden Teil von der Zustimmung des Bundesrates abhängig sind, und wir alle wissen, dass die Unionsmehrheit im Bundesrat vor der Bayernwahl einem Kompromiss in diesen vielen Bereichen nicht zustimmen wird.

Übrigens zeigt die aktuelle Blockadehaltung der CDU/CSU-Bundesratsmehrheit wieder einmal, wie groß der Bedarf ist für eine Reform des deutschen Föderalismus. Wir müssen endlich die verschiedenen Formen der Mischfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entflechten. Und noch viel wichtiger: Die zustimmungspflichtigen Gesetze des Bundesrates sollten unbedingt reduziert werden - aber nur, wenn die Länder im Gegenzug mehr eigene Gesetzgebungskompetenzen erhalten. Die Beschlüsse des Föderalismuskonvents im Frühjahr in Lübeck geben hier eine eindeutige und vernünftige Richtung im Sinne der Länder an.

Gerade vor dem Hintergrund dieses Konventes ist es schon sehr befremdlich, wenn man auf Bundesebene die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Föderalismus diskutiert, in der die Länderparlamente nicht am Beratungsverfahren beteiligt werden sollen. Das kann nicht angehen. Der SSW unterstützt daher die Kritik, die von den Kollegen Kayenburg und Hentschel in diesem Zusammenhang öffentlich geäußert wurde.

Dennoch ist es klar, dass wir wegen der ungeklärten Beschlusslage auf Bundesebene bei der Aufstellung eines Haushalts für Schleswig-Holstein in der Luft hängen. Die Landesregierung sagt in ihrem Finanzplan in aller Deutlichkeit, dass die vielfältigen Auswirkungen der bundespolitischen Initiativen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden können.

Dies gilt aber auch für viele der landespolitischen Initiativen im Haushalt 2004/2005. So hat die Landesregierung in ihrer Haushalts-Klausurtagung beschlossen, dass die Anfang des Jahres von der Chefin der Staatskanzlei vorgestellten Vorschläge zur weiteren Verwaltungsreform vorgezogen werden sollen. Das ist natürlich prinzipiell zu begrüßen – schon vor rund einem Jahr wies der Landesrechnungshof in einem Prüfbericht auf die mangelhafte und schleppende Umsetzung der Modernisierungsvorhaben. Allerdings hat dies zur Folge, dass viele Reformvorschläge mit heißer Nadel gestrickt und erst in der Nachschiebeliste konkretisiert werden.

Das gilt zum Beispiel für einen Vorschlag zur Neuordnung der bisher in den Umweltämtern, den Ämtern für ländliche Räume und dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit wahrgenommenen Aufgaben. Erst mit der Nachschiebeliste kennen wir die Ausgaben für den Geschäftsbedarf pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und die finanziellen Konsequenzen für den Haushalt.

Auch der Entwurf für eine Änderung des Grundwasserabgabegesetzes, mit dem die Sätze für die Öffentliche Wasserversorgung erhöht werden, soll der Umwelt- und Landwirtschaftsminister erst in der Nachschiebeliste vorlegen. Gleiches gilt für die Verhandlungen mit den Kommunen über die Verwaltungsreform, die sich an den drei Grundsätzen: Professionalität, Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit orientieren soll.

Zentraler Punkt dieser Verhandlungen wird die Neuordnung des Kindertagesstättenbereichs sein. Die Landesregierung plant die bisher im Landeshaushalt berücksichtigte Landesförderung von 60 Millionen € für Kindertagesstätteneinrichtungen und qualifizierte Tagespflegestellen für 2004 und 2005 als Vorwergabzug in den kommunalen Finanzausgleich zu überführen. Mit den zugewiesenen Mitteln sollen die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger eigenverantwortlich ihre Aufgaben zur Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätteneinrichtungen und Tagespflegestellen erfüllen können. Um die Qualität und Standards der KiTa´s zu sichern, will die Landesregierung eine Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden und den Wohlfahrtsverbänden abschließen.

Ich will nicht verhehlen, dass der SSW diesen Vorschlag skeptisch gegenüber steht. Zum einen bekommen wir quasi durch die Hintertür eine Standardöffnung, die die Mehrheit des Landtags noch vor kurzem vehement abgelehnt hat. Denn die Kommunen werden einer Rahmenvereinbarung nicht ohne ein Entgegenkommen der Landesregierung in dieser Frage zustimmen. Und zum anderen sind die Einflussmöglichkeiten des Landtages auf die Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung doch sehr viel begrenzter, als wenn wir die Details durch Änderungen im KiTa-Gesetz umsetzen würden.

Mit der Änderung des KiTa-Gesetzes im Rahmen des Finanzsausgleichgesetzes geben wir der Landesregierung praktisch eine Blanko-Vollmacht dazu, die Vereinbarung mit den Kommunen abzuschließen. Daher werden wir uns im Bildungsausschuss noch mal damit beschäftigen müssen, wie wir als Parlament einen größeren Einfluss auf das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden bekommen können. Das gilt aus Sicht des SSW natürlich insbesondere auch für die Belange der Kindergärten der dänischen Minderheit und für die Möglichkeiten der Integrationsförderung - nicht zuletzt auch der Minderheitensprachenförderung in den Kindertagesstätten.

Auch der geplante Verkauf der LEG ist noch mit vielen Unwägbarkeiten beheftet. Die Landesregierung plant, mit dem Verkauf einen Erlös von 110 Millionen € für 2004 zu erzielen. Der Deutsche Mieterverband steht dem Verkauf der Wohnungen weiterhin sehr kritisch gegenüber, und auch die Zukunft der Landgesellschaft macht uns in diesem Zusammenhang Sorgen. Wichtig bleibt, dass die gefundene Regelung die Zielsetzungen der Landesentwicklung sichert. Aber natürlich dürfen wir uns nichts vormachen: Der Verkauf der LEG geschieht aus blanker Not und nicht aus Überzeugung.

Hinzu kommt, dass der Verkauf der LEG ja eigentlich schon im Haushalt 2003 geplant war. Wenn wir nun erst im nächsten Jahr die LEG verkaufen, bekommen wir automatisch ein weiteres Haushaltsloch für das laufende Haushaltsjahr. Dieses Haushaltsloch wird aber allein schon deshalb entstehen, weil wir mit weniger Steuereinnahmen - als bei der Haushaltsaufstellung erwartet - rechnen müssen.

Und das, obwohl Schleswig-Holstein im 1. Halbjahr 2003 einen Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9.9% oder 225,9 Millionen € zu verzeichnen hatte. Damit hat Schleswig-Holstein das beste Ergebnis aller Flächenländer aufzuweisen. Allerdings sind wir dadurch mit einer Finanzkraft von 100,7% im Länderfinanzausgleich wieder zum Geberland geworden und haben deshalb auch im 1. Halbjahr geringere Einnahmen aus den Bundesergänzungszuweisungen bekommen. - Übrigens ein Punkt, der bei einer Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eine Rolle spielen sollte.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Steuereinnahmen des Landes unter Berücksichtigung von Bundesergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich um 6,7 Millionen € oder um 0,3% unter dem Ist-Aufkommen des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes liegen. Im Jahresdurchschnitt wurde bei der Haushaltsaufstellung mit einem Anstieg der Steuereinnahmen im Verhältnis zum Vorjahr von 4,5% gerechnet. Das wird nach Adam Riese wohl nicht mehr zu erreichen sein. Zusammengenommen heißt dies, dass wir wahrscheinlich im November einen weiteren Nachtragshaushalt für 2003 verabschieden werden müssen, um dieses Defizit abzudecken.

Auch deshalb geht die Landesregierung für den Haushalt 2004/2005 von erheblichen Sparmaßnahmen im Bereich der Förderprogramme aus. Hier sollen für die kommende Jahre jeweils 10% der verbleibenden Mittel gekürzt werden. Bei den Zuwendungen, die nicht mehr unter den Förderprogrammen geführt werden, sollen 5 Millionen € gespart werden. Wir wissen alle, dass diese Sparvorschläge vielen Organisationen und Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich den Rücken brechen können. Deshalb ist es sehr bedenklich, dass die Landesregierung mit der Konkretisierung bis zur Nachschiebeliste warten will. Die Betroffenen haben ein Recht auf schnellstmögliche Auskunft über ihre zukünftigen Situation.

Darüber hinaus plant die Landesregierung globale Minderausgaben in 2004 und 2005 in dreistelliger Millionen Höhe. Auch hier muss man kritisieren, dass wir heute nicht wissen, wo die Ministerien diese Einsparungen vornehmen werden.

Es gibt aber auch gute Nachrichten im Haushaltsentwurf der Landesregierung. Dazu gehört zum Beispiel das neu aufgelegte Investitionsprogramm. Der SSW begrüßt, dass die Landesregierung so ein Investitionsprogramm beschlossen hat. Mit dem vorgeschlagenen Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP 2004) von 100 Millionen €, das auch Investitionen der EU und des Bundes sowie der Werftenhilfe von bis zu 809 Millionen € auslösen soll, greift die Landesregierung eine alte Forderung des SSW auf. Wir haben schon seit Jahren immer wieder gefordert, dass der Staat in einer konjunkturellen Schwächephase mit öffentlichen Investitionen gegensteuern muss.

Das Investitionsprogramm ist daher ein wichtiges Signal, um die Wirtschaft in Schleswig-Holstein wieder in Schwung zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund einer rückläufigen Investitionsquote brauchen wir gezielte Maßnahmen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Schwerpunkte im Bereich der Bildung, der Wirtschafts- und Verkehrsinfrastruktur sowie der maritimen Wirtschaft kann der SSW unterstützen, obwohl man über die Details in den Haushaltsverhandlungen sicherlich noch diskutieren kann.

Durch das ZIP 2004-Programm steigt die Investitionsquote von 10,3% im Jahre 2003 auf bescheidene 10,4% in 2004. Allerdings soll die Investitionsquote im Zeitraum des Finanzplanes bis 2007 auf 8,3% zurückgehen. Der SSW bedauert diese Entwicklung; gleichwohl erkennen wir an, dass der Investitionsbegriff in einigen Bereichen sicherlich überholt ist. Im Finanzausschuss haben wir dieses Thema schon mehrfach gemeinsam aufgegriffen. Vor allem die Ausgaben im Bildungsbereich müssten als Investitionen in die Zukunft des Landes gewertet werden.

Und in diesem Bereich ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung endlich wirksame Maßnahmen gegen die schlechte Unterrichtsversorgung - besonders in den Grundschulen - in Angriff genommen hat. Für das Handlungskonzept zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls stehen bis 2005 knapp 21,9 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. PISA hin oder her: Eine bessere Unterrichtsqualität kann nur gewährleistet werden, wenn auch wirklich unterrichtet wird. Diese Binsenweisheit hat auch die Landesregierung zu sich genommen. Auch die geplante Neueinstellung von weiteren Lehrerinnen und Lehrern im Doppelthaushalt 2004/2005 ist wegen der steigenden Schülerzahlen notwendig.

Der SSW hofft, dass wir uns dann endlich auf die Verbesserung der Qualität des Unterrichts und auf Veränderungen in den Schulstrukturen konzentrieren können. Denn an der Qualität unserer Schulen entscheidet sich auch die Zukunft unseres Landes. Das gleiche gilt natürlich für den Hochschulbereich. Auch wenn die Landesregierung die meisten Vorschläge der Erichsen-Kommission umgesetzt hat, halten sich aus Sicht des Landesteils Schleswig Freude und Schmerz die Waage.

Wir bedauern immer noch, dass die vorgeschlagene Konzentration der gesamten Realschullehrerausbildung in Flensburg nicht stattfinden soll. Damit wird das von der Erichsenkommission angestrebte Profil der Universität Flensburg als vermittlungswissenschaftliches Kompetenzzentrum des Landes verwässert. Wir fordern von der Landesregierung, dass sie diesen „Zustand“ nicht auf Jahre hinaus in Beton gießt, sondern die Option einer späteren Verlagerung nach Flensburg weiterhin aufrechterhält.

Die Landesregierung hat glücklicherweise verstanden, dass die grenzüberschreitenden Studiengänge an der Universität Flensburg nicht gefährdet werden dürfen. Der jetzt zwischen der Universität Flensburg und der Fachhochschule Flensburg gefundene Kompromiss sichert, dass sie erhalten bleiben und in Zusammenarbeit mit dem dänischen Partner „Syddansk Universitet“ ausgebaut werden können. Auch die Stärkung des Maschinenbaus an der Fachhochschule Flensburg durch Kapazitäten aus Heide ist ein richtiger Schritt zur Profilbildung der Flensburger Hochschulen.

Natürlich musste die Landesregierung insgesamt bei der Reform des Hochschulbereichs so manchen Kompromiss eingehen. Das gilt insbesondere für die Fusion der beiden Universitätskliniken des Landes, wo die Standorte Kiel und Lübeck erst einmal beide erhalten bleiben. Diese Entscheidung hat zu erheblicher Kritik geführt. Aus Sicht des SSW sollten wir aber erst einmal die Ergebnisse dieser Beschlüsse abwarten.

Denn es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass bei der Fusion der Landesbanken Schleswig-Holstein und Hamburg nach einem ähnlichen Verfahren vorgegangen worden ist. Und in diesem Fall gab es parteiübergreifenden Beifall dafür, dass die Arbeitsplätze an beiden Standorten in Kiel und Hamburg im Kern erhalten bleiben. Was für die Landesbanken gut ist, könnte sich doch bei näherem Hinsehen auch für die Universitätskliniken als positiv erweisen.

Zu den wirklich guten Nachrichten des Haushaltsentwurfes für 2004/2005 gehört der Bereich der Minderheitenpolitik. Es ist erfreulich, dass die Landesregierung vorschlägt, die Zuschüsse für die Minderheitenorganisationen nicht zu kürzen. Damit hat die Landesregierung den hohen Stellenwert, den sie der Minderheitenpolitik des Landes stets beimisst, auch im Haushaltsentwurf Rechnung getragen. Und das ist gut so.

Der SSW wertet diese Haushaltsansätze als Beweis dafür, dass unsere jahrelangen Bemühungen gefruchtet haben, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass bei den Organisationen der Minderheiten keine Kürzungen vorzunehmen sind, solange die finanzielle Gleichstellung von Mehrheit und Minderheit noch nicht erreicht ist. Es ist für uns ein großer Schritt nach vorne, dass die Organisationen der Minderheiten erstmals seit 1996 nicht von Kürzungen bedroht sind. Gerade vor dem Hintergrund der katastrophalen finanziellen Lage des Landes und den drastischen Einsparvorschlägen bei vielen Organisationen und Vereine ist das keine Selbstverständlichkeit. Dazu kommt, dass der 2001 erzielte Kompromiss bei der Finanzierung der Privatschulen – zu denen auch die dänischen Schulen gehören – jetzt Früchte trägt. So rechnet die Landesregierung in ihrem Entwurf sowohl für 2004 als auch für 2005 mit einem leichten Anstieg bei den Zuschüssen für Dansk Skoleforening. Das ist darauf zurückzuführen, dass die privaten Schulen nach jahrelanger Stagnation ihrer Zuschüsse zumindest für die Erhöhung der Lehrergehälter einen finanziellen Ausgleich bekommen.

Insbesondere freut es mich, dass das Nordfriisk Instituut für zwei weitere Jahre Planungssicherheit erhält, und die Kulturarbeit der Friesen weiterhin institutionell abgesichert bleibt. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht für die Jahre 2004/2005 jeweils 209.600,- € Zuschuss für das Nordfriisk Instituut vor. Für die Kulturarbeit der friesischen Volksgruppe sind jeweils 53.400,- € vorgesehen, während die Landesregierung 2004/2005 jeweils 15.000,- € für den Friesenrat bezahlen will. Für die dänische Minderheit und deren Institutionen werden im 2004 rd. 26 Millionen € und 2005 26,5 Millionen € bereitgestellt.

Wir wissen zu schätzen, dass die Landesregierung erkannt hat, dass der Minderheitenbereich kein „normaler“ Teil des Kulturhaushaltes ist und deshalb mit anderen Maßstäben beurteilt werden muss. Vor dem Hintergrund des 50-jährigen Jubiläums der Bonn-Kopenhagener-Erklärungen in 2005 ist das ein großer Fortschritt; gleichwohl sind nicht alle Probleme der Finanzierung der Minderheiten damit vom Tisch. In der Finanzierung der Schülerbeförderung der dänischen Schulen sieht der SSW immer noch erhebliche Defizite in der Gleichstellung seitens der Landes.

Aber hier werden wir erst einmal die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bildungsministerium und Dansk Skoleforening, die Ende des Jahres präsentiert werden sollen, abwarten. Dennoch erwarten wir auch für den Minderheitenbereich sehr schwierige Haushaltsverhandlungen und werden uns dafür einsetzen, dass die Vorschläge der Landesregierung auch im Dezember vom Landtag so beschlossen werden.

Soviel zu den positiven Nachrichten im Haushaltsentwurf 2004/2005. Insgesamt gesehen fällt es schwer zum jetzigen Zeitpunkt den Doppelhaushalt 2004/2005 endgültig zu bewerten. Dies wird erst Ende des Jahres möglich sein, wenn die neueste Steuerschätzung bekannt ist und wenn wir die Auswirkungen der vielen bundespolitischen Initiativen auf den Landeshaushalt kennen. Angesichts dieser vielen Haushaltsrisiken stellt sich schon die Frage, ob es wirklich eine gute Idee war, ausgerechnet in der jetzigen Haushaltslage zum ersten Mal einen Doppelthaushalt vorzulegen.

Jenseits der mangelnden Konkretisierung der vielen bundes- und landespolitischen Initiativen gibt es einige grundsätzliche Entwicklungen, die sich aus dem Finanzplan für die Jahre bis 2007 ergeben, die ich gerne kommentieren möchte. Alle finanziellen Eckdaten zeigen die zunehmende Versteinerung des Haushaltes.
Zum Beispiel sind die Ausgaben Schleswig-Holsteins für soziale Maßnahmen aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben seit 1998 bei stagnierenden Steuereinnahmen um 10% gestiegen. Der weitaus größte Teil dieser Ausgabensteigerung ist auf den Anstieg der Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Dazu kommen weitere Ausgaben des Landes, die dynamisch ansteigen und unmittelbar nicht vom Land zu beeinflussen sind, wie die Beihilfekosten, die seit 1998 einen Anstieg von 21% zu verzeichnen haben.

Zu einem immer größeren finanziellen Problem werden auch die Pensionsausgaben des Landes. Bereits heute gibt Schleswig-Holstein knapp 24% der fast 3 Milliarden € für Personalausgaben für die Versorgung der Landesbediensteten aus. Wir wissen alle, dass diese Summe in den nächsten Jahren dramatisch anwachsen wird. In diesem Zusammenhang ist es geradezu lächerlich, dass das Gesamtvermögen des Sondervermögens Versorgungsrücklage, das als Rücklage für die Versorgungsausgaben im Lande eingerichtet worden ist, per 31.12.2002 nur 28,2 Millionen € betrug. Hier hat sich der blinde Glaube, dass Beamte und Beamtinnen billiger als Angestellte sind, als fataler Trugschluss erwiesen, denn das schlimme Ende kommt ganz zum Schluss, wenn es um die Bezahlung der Pensionen geht.

Auch die vielen Frühpensionierungen belasten die Landeskasse. Der im Finanzausschuss vorgestellte Bericht zu diesem Thema zeigt zwar das Bemühen der Landesregierung, Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Frühpensionierungen zu erarbeiten. Aber schnelle finanzielle Entlastungen sind auch diesem Bereich nicht zu erwarten. Da Schleswig-Holstein bereits jetzt das am höchsten verschuldete Flächenland pro Einwohner ist, steigen auch die Zinsausgaben in den kommenden Jahren weiter an. In den letzten Jahren konnte das Niveau der Zinsausgaben durch geschicktes Umschulden der Landesregierung einigermaßen gleich bleibend gehalten werden. Aber im Finanzplan rechnet die Landesregierung mit einem leichten Anstieg der Zins-Ausgaben-Quote von 11.5% im Jahre 2003 auf 11,9% in 2007.

Man könnte also fast sagen, dass der jetzigen Haushalt nicht nur versteinert, sondern geradezu in Granit gemeißelt ist. Wenn über 90% der Einnahmen- und Ausgabenseite eigentlich nicht mehr vom Landesgesetzgeber direkt zu beeinflussen sind, bleibt vom politischen Gestaltungsraum auf Landesebene so gut wie gar nichts übrig. Die Landesregierung sieht dann auch den einzigen Ausweg aus der finanziellen Krise durch einen deutlichen Abbau der Arbeitslosigkeit. Denn dieses würde nicht nur zu höheren Steuereinnahmen führen, sondern auch zu fallenden Ausgaben für soziale Transferleistungen.

Der SSW begrüßt daher, dass die Landesregierung ihr Heil nicht in massiven Kürzungen auf breiter Linie sucht, sondern alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unterstützen will. Auf Landesebene gibt es neben dem ZIP 2004-Programm vielfältige und erfolgversprechende Initiativen und Förderprogramme des Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialministerium, die teils weitergeführt werden – wie das ASH-Programm oder das Bündnis für Arbeit und Ausbildung Schleswig-Holstein - und teils neu aufgelegt werden – wie die Ausgründungs- und Ansiedlungsinitiative Schleswig-Holstein. Auch im Existenzgründungsbereich oder in der Technologiepolitik arbeitet die Landesregierung recht erfolgreich.

Diese Erfolge im kleinen Bereich werden aber nicht ausreichen, wenn die Weichen in Berlin nicht endlich in die richtige Richtung gestellt werden. Insbesondere geht es um strukturelle Reformen auf Bundesebene in den wichtigen Politikfeldern Arbeit, Soziales, Alterssicherung, Gesundheit und Steuern. Wenn der Sozialstaat erhalten werden soll, muss er geändert werden. Dabei ist es aber entscheidend, wie diese Reformen in Detail umgesetzt werden und welche Bevölkerungsgruppen die Hauptlast dieser Änderungen tragen sollen. Aus Sicht des SSW dürfen die angestoßenen Strukturreformen nicht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft ausgetragen werden.

Die Landesregierung gibt als vorrangiges Ziel an, die zu hohen Arbeitskosen in Deutschland zu reduzieren, um dadurch Wachstumsimpulse zu schaffen. Dabei ist es in diesem Zusammenhang interessant, dass die Steuerquote in Deutschland im internationalen Vergleich mit 23,6% eigentlich sehr gering ist, während die Sozialabgabenquote, die auch die Arbeitskosten der Arbeitgeber erhöht, mit 18,5% die höchste in Europa ist. Dennoch ist die gesamte Steuer- und Sozialabgabenquote in Deutschland mit 42,1% knapp unter dem europäischen Durchschnitt.

Also, wer die Arbeitskosten wirklich senken will, muss insbesondere die zu hohen Sozialabgaben auf die Arbeit senken. Dies bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass die Sozialausgaben auf breiter Front gesenkt werden müssen. Die skandinavischen Wohlfahrtsstaaten finanzieren ihre Sozialausgaben zum großen Teil aus einer sehr hohen Mehrwertssteuer. In Dänemark ist die Mehrwertsteuer zum Beispiel 25%, während sie in Deutschland nur 16% beträgt. Die Steuerquote beträgt in Dänemark sagenhafte 46,6%, während die Sozialabgabenquote nur 3,2% beträgt.

Das heißt: das hohe Niveau der Sozialleistungen wird überwiegend durch die Steuern finanziert. Der SSW begrüßt, dass daher auch die Landesregierung für eine Senkung der Sozialabgaben – und damit der Arbeitskosten - durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eintritt. Denn wir orientieren uns weiterhin an dem skandinavischen Modell des Sozialstaates, das sich trotz der großen Veränderungen der letzten Jahre immer noch durch relativ hohe Sozialleistungen, niedrige Lohnnebenkosten, eine geringe Arbeitslosenquote und durch eine größere Chancengleichheit im Bildungssystem auszeichnet.

Obwohl die skandinavischen Länder die höchsten Staatsquoten in Europa haben, entwickelten sie in den vergangenen Jahren eine deutlich stärkere wirtschaftliche Dynamik als Deutschland. Umgekehrt ist Japan auch durch eine geringe Staatsquote von nur 38,8 % nicht von der Deflation und dem damit verbundenen ökonomischen Problemen verschont geblieben. Also: wirtschaftliche Dynamik hat nicht unbedingt nur mit der Höhe der Steuer- und Abgabenquote oder mit der Staatsquote zu tun, sondern hängt vielmehr sowohl von der Flexibilität und Veränderungsbereitschaft einer Volkswirtschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger als auch von der geschmeidigen Ausgestaltung der Sozialsysteme für Wirtschaft und Verwaltung ab.

Aber im Grunde fängt vieles in den Köpfen an. Nur, wenn Politik, Verwaltung, Wirtschaft und die Bevölkerung endlich gemeinsam einsehen, dass wir grundlegende Veränderungen brauchen, wird es wieder aufwärts gehen. Die alte Methode des Aussitzens funktioniert nicht mehr - auch weil die Bürgerinnen und Bürger dieses Verhalten nicht mehr tolerieren und womöglich bei den nächsten Wahlen abstrafen könnten. Das Problem bleibt aber, einen Grundkonsens zu finden, wohin dann die Reise gehen soll. In diesem Sinne befindet sich unsere Gesellschaft noch in der Findungsphase. Aber immerhin wird 2003 in die Geschichte eingehen als das Jahr, wo endlich eine breite Diskussion über die Zukunft unserer Gesellschaft in Gang gesetzt wurde. Wie diese Diskussion ausgehen wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist zwar immer noch eine offene Frage. Aber der Wettbewerb um die besten Zukunftsmodelle ist gestartet und davon lebt allen Unkenrufen zum Trotz die Demokratie. Die Landesregierung leistet mit ihren Vorschlägen zum Umbau des Sozialstaates aus Sicht des SSW einen positiven Beitrag. Wir fordern aber auch, dass sie diese Vorschläge auf Bundesebene einbringt und nicht nur verbal in Diskussionen verwendet. Als Fazit bleibt: Der Haushaltsentwurf 2004/2005 hat noch einen langen Weg vor sich, bevor ihn der Landtag in trockenen Tüchern hat.

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