Rääde · 14.06.2018 Jagdsteuer: Wir sind hier nicht schlauer als die Kreistage

Lars Harms zu TOP 9 - Gesetzentwurf zur Abschaffung der Jagdsteuer

„Die Entscheidung, die Jagdsteuer nicht zu erheben, treffen die Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. So sollten wir es auch belassen.“

Die Jagdsteuer besteuert aktive Jäger. Sie ist, wie jede andere Steuer auch, umstritten. Die Jäger berufen sich auf ihre Arbeit im Zusammenhang mit dem Fallwild, die sie für die Allgemeinheit verrichten. Ich möchte einmal den Kreis Schleswig-Flensburg anführen. Dort gab es im letzten Jahr besonders viele Wildunfälle, wie die Deutsche Presse-Agentur im letzten Sommer meldete. Die Tendenz ist überhaupt im ganzen Land steigend. Immer mehr Autos treffen auf immer mehr Wildtiere. Über 13.000 Rehe sind laut Jagdverband 2016/17 auf Schleswig-Holsteins Straßen verendet. Alle diese Tiere müssen fachgerecht entsorgt werden. Verletzte Tiere müssen gepflegt werden. Das sind Aufgaben, die meist den Jagdpächtern an der betroffenen Straße übergeben werden. Sie fühlen sich daher bestraft von der Jagdsteuer. Das ist ihr gutes Recht.

Allerdings muss dann auch die Bemerkung erlaubt sein, dass der Jäger durch das geschossene Wild natürlich auch Vorteile hat, die durchaus besteuert werden können. Beides, die Aufwendungen für den Jagdpächter und auch seine Vorteile, die er aus der Jagdpacht zieht, sind miteinander abzuwägen. Und das kann man vor Ort am besten machen.

Die Jagdsteuer ist eine Bagatellsteuer, die wenig einbringt, aber genau den gleichen Aufwand wie eine große Steuer nach sich zieht: mit einer Satzung, Erfassung der Steuernehmer, Erstellung von Steuerbescheiden und eventuellen Mahnungen. 38.000 Euro Einnahmen aus der Jagdsteuer machen sich Haushalt des Kreises Schleswig-Flensburg beispielsweise mit seinen Einnahmen von fast zehn Millionen Euro eher mager aus. Darum haben sich einige Kreise, beginnend mit Stormarn im Jahr 2003 dazu entschlossen, die Steuer gar nicht mehr zu erheben. In Bad Oldesloe hat man die Vor- und Nachteile abgewogen und dann mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Steuer begonnen. Über die Wiedereinführung wird dort meines Wissens nichts einmal nachgedacht.

Unser seinerzeitiger Kollege Ulrich Schippels von den Linken wollte bereits 2011 von der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, welche Kreise überhaupt noch eine Jagdsteuer erheben. Die damalige Landesregierung antwortete: „Die Entscheidung, die Jagdsteuer nicht zu erheben, treffen die Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.“ 

An dieser Sachlage hat sich in den letzten sieben Jahren nichts geändert. Wir haben in Schleswig-Holstein Kreise, die eine Jagdsteuer erheben, und andere Kreise, die darauf verzichten. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Landkreise das selbst entscheiden können. Wir sind hier nicht schlauer als die Kreistage in Plön oder Schleswig. Dort ist man nicht angewiesen auf eine Weisung von oben. So sollten wir es auch belassen.

Wir lehnen den Antrag ab.

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