Speech · 27.08.2026 Keine Chancengleichheit ohne echte Lehrmittelfreiheit!

„Wie soll Chancengleichheit bestehen, wenn die Ausstattungsverantwortung der Eltern aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen oder fehlender Einsicht nicht getragen wird? Wenn ein Kind nicht entsprechend für die Teilnahme am Unterricht ausgestattet ist?“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 58 - Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein (Dr.20/4481)

Ich behaupte immer noch, nach all den Jahren, die ich zu diesem Thema gesprochen habe - solange schulische Bildungskosten von Familien mitgetragen werden müssen, werden wir in Schleswig-Holstein keine wirkliche Bildungsgerechtigkeit erreichen.
Bildung muss kostenlos sein und somit auch Lern- und Verbrauchsmaterialien, die für den Unterricht relevant sind.
In Schulen werden alle sozialen Gesellschaftsschichten zusammengeführt. Dadurch entsteht Bildungsungleichheit. Die muss durch Bildungsgerechtigkeit ausgeglichen werden.
Deshalb erscheinen zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden die Kinder mit einem leeren Ranzen zur Einschulung.
Es werden lediglich die Brotdose und eine Federtasche benötigt. Alle anderen Materialien werden in der Schule ausgeteilt und können dort auch bleiben, da es prinzipiell kaum Hausaufgaben in der Grundschulzeit gibt und jedes Kind ein eigenes Fach für Material im Klassenraum hat. Jetzt vergleichen Sie mal die Ergebnisse des IQB-Bildungstrend in diesen Ländern mit unseren Ergebnissen. Laut Schulgesetz können von den Eltern Kosten Beiträge erhoben werden für Sachen, die im Unterricht verarbeitet werden und von den Schülerinnen und Schüler verbraucht werden. Es wird seitens der Landesregierung immer wieder auf die Eigenverantwortung der Eltern hingewiesen, die ihr Kind zur Teilnahme am Unterricht zweckentsprechend auszustatten haben. Was heißt denn zweckentsprechend? Dazu gibt es keine allgemein gültige Definition. Was eine zweckentsprechende Unterrichtsausstattung bedeutet, definiert die einzelne Lehrkraft im besten Fall die betreffende Schule.
Wie soll Chancengleichheit bestehen, wenn die Ausstattungsverantwortung der Eltern aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen oder fehlender Einsicht nicht getragen wird?
Wenn ein Kind nicht entsprechend für die Teilnahme am Unterricht ausgestattet ist?
Der Bericht hilft uns hier nicht weiter- Immerhin wird von dem Projekt an den zwei Perspektivschulen berichtet, hier wurden 16.000 € in die Hand genommen, um Verbrauchsmaterialien für Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Das Projekt wird sehr positiv beschrieben, aber leider nicht weiter gefördert.
Eine positive Aussage des Berichtes ist die, dass die Schulen durch den Digitalpakt scheinbar gut mit Soft- und Hardware ausgestattet sind. Aber wurde das tatsächlich flächendeckend abgefragt und rückgemeldet? Allein durch die Rückmeldung von nur sechs Schulträgern zu den Ausgaben von Sachmitteln, wird deutlich, dass es keine klare Definition und Regelung für die Schulen zur Beschaffung von Lernmaterialien gibt. Scheinbar ist es Postleitzahl abhängig wie weit die Lehrmittelfreiheit von Schulen umgesetzt wird oder nicht. Während ein Schulträger angibt, 1400 € per Schüler an Sachmitteln auszugeben, sind es bei einem anderen Träger 70 € per Schüler.
Jetzt fragt man sich natürlich, ob hier Birnen mit Äpfeln verglichen werden oder ob ein Schüler in der einen Stadt tatsächlich für 1400 €  zweckentsprechend ausgestattet wird und für einen Schüler in einer anderen Stadt 1330 € weniger ausgegeben wird, um ihn für den Unterricht auszustatten. Auf jeden Fall ist hier weder Gerechtigkeit noch Chancengleichheit zu Erkennen.
Der SSW ist überzeugt, dass eine echte Lehrmittelfreiheit wichtig für die Chancengleichheit im Land ist. Denn ein schlecht ausgestattetes Kind hat nicht die gleichen Voraussetzungen und Chancen im Schulalltag wie ein gut ausgestattetes Kind. Deshalb kann hier nicht weiter weg geschaut werden- und die Schulen sollen es schon irgendwie regeln. Nein- hier müssen klare Regelungen geschaffen werden. Der Bildungserfolg darf nicht von den sozioökonomischen Situationen der Herkunftsfamilie abhängen. Die Schule muss für Kinder ein herkunftunabhängiger Lernort sein.

 

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