Rääde · 20.11.1996 Kinder- und Jugendbeauftragter

Der SSW ist sehr daran interessiert, daß wir hier im Lande für Kinder- und Jugendliche eine Interessenvertretung einrichten. Dabei spielt die Bezeichnung, die eine solche Interessenvertretung erhält, keine entscheidende Rolle. In der letzten Legislaturperiode war Horst Hager Kinderbeauftragter der Landesregierung. Der SSW hat die Bezeichnung Ombudsmand, die aus dem skandinavischen Raum stammt, mehrfach in die Diskussion eingebracht.

Ob Kinder und Jugendliche nun durch Beauftragte, durch Ombudsleute oder schlicht durch Interessenvertreter/innen in ihren Belangen unterstützt werden sollen; auf den Namen kommt es dem SSW nicht in erster Linie an. Hinter den verschiedenen Bezeichnungen sind nämlich keine einheitlichen Modelle verborgen. Es kommt also nicht auf die Bezeichnungen an sich, sondern auf die Inhalte an, mit denen die Bezeichnungen jeweils ausgefüllt werden.
Wichtig ist für uns, mit welchen Rechten eine Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche ausgestattet wird. In dieser Hinsicht gefällt uns der Antrag gut. In der Aufzählung bestimmter Aufgabenbereiche wird deutlich, daß dem oder der Beauftragten Kompetenzen an die Hand gegeben werden sollen. Es wird keineswegs nur darum gehen, Informationsveranstaltungen durchzuführen. Es sollen eigene Initiativen entwickelt werden und - was aus unserer Sicht sehr wichtig ist - es sollen die Belange von Kindern und Jugendlichen im Gesetzgebungsverfahren wahrgenommen werden können. Der oder die Beauftragte kann und soll sich also einmischen.

Damit die Interessen der Kinder und Jugendlichen uneingeschränkt vertreten werden können, ist es für uns außerdem ganz entscheidend, daß die oder der Beauftragte keine anderen Interessen zu berücksichtigen hat, als die der Kinder und Jugendlichen. Dem oder der Beauftragten muß also eine völlig unabhängige Interessenvertretung möglich sein.

Die Frage, die uns bei dem jetzt vorgelegten Antrag der Fraktionen der SPD und der Bündnisgrünen hauptsächlich beschäftigt hat, ist deshalb auch, wo die Interessenvertretung am sinnvollsten anzusiedeln ist. Damit gelange ich zu dem Inhalt unseres Änderungsantrages.

Für uns hat der Gedanke eine große Rolle gespielt, daß im Vordergrund die absolute Unabhängigkeit stehen muß. Wir glauben, daß sich Kinder und Jugendliche dann am besten vertreten fühlen können und auch am ehesten von einer solchen Interessenvertretung Gebrauch machen werden, wenn es sich um eine gänzlich unabhängige Institution handelt.

Wir haben Zweifel, ob die Ansiedlung des oder der Beauftragten bei der Staatskanzlei der Sache dienlich ist. Wir meinen, daß hierdurch unerwünschte Interessenkonflikte entstehen könnten. Wenn man dafür eintritt, daß Beauftragte weisungsunabhängig sein sollen, dann sollte man den Schritt auch vollenden und dafür sorgen, daß Beuftragte nicht in einem bestimmten Lager stehen. Dann sollte eine Ansiedlung an die Landesregierung unterbleiben. Der SSW ist der Auffassung, daß alles getan werden muß, damit Interessenkonflikte, die durch eine solche Ansiedlung zu befürchten wären, vermieden werden.

In Schleswig-Holstein haben wir positive Beispiele dafür, wozu eine gänzlich unabhängige Arbeit führen kann. Eine solche unabhängige Arbeit zieht in aller Regel sehr positive und fruchtbare Ergebnisse nach sich. In unserem Lande beweist uns dies der Landesdatenschutzbeauftragte regelmäßig. Seine Arbeit ist deshalb für uns so wertvoll, weil sie unter keinem Diktat steht. Sie wird außerhalb jeglicher Interessenlage betrieben. Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Beurteilung frei von der jeweiligen Meinung der gesetzgebenden und ausführenden Gewalt. Das ist es, was seinen Beurteilungen eine besondere Objektivität verleiht. Man könnte auch sagen: der Landesdatenschutzbeauftragte kommt erst gar nicht in die Verlegenheit, für parteiisch gehalten zu werden. Parteilichkeit kann ihm nur für den Bereich des Datenschutzes unterstellt werden und dort verlangen wir sie auch von ihm.

Wir würden uns darüber freuen, wenn sie unserem Änderungsantrag zustimmen könnten. Aus unserer Sicht würden wir hiermit einen über den zugrundeliegenden Antrag hinausgehenden Schritt zum Wohle der Kinder und Jugendlichen tun. Wenn wir schon einen solchen Schritt unternehmen, der mit Ausgaben verbunden ist, dann sollten wir das Geld auch in die optimale Lösung investieren.

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