Präsemadiiling · 26.01.2001 Kommunale Träger müssen Fehlfahrten der Rettungsdienste zahlen

Zum heutigen Beschluss des Landtages über die Finanzierung der Fehlfahrten bei Rettungsdiensteinsätzen erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Silke Hinrichsen:

„Es ist immer unserer gemeinsames Ziel gewesen zu verhindern, das Bürgerinnen und Bürger erst finanzielle Überlegungen anstellen, bevor sie einen Rettungswagen anfordern. Geld darf in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle spielen!

Wir haben den Antrag mitgetragen, dass sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen soll, dass die Krankenkassen die Kosten wieder übernehmen müssen.

Da die Kassen aber ablehnen, freiwillig wieder die vollen Kosten zu übernehmen, müssen wir eine pragmatische Übergangslösung finden, bis man auf Bundesebene eine gesetzliche Lösung findet. Wir appellieren an die Träger dieser Aufgaben, endlich einen Kompromiss zu finden. Es ist skandalös, dass die Kassen einerseits und die Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte andererseits die Patienten zum Spielball ihres Pokerspiels machen. Beide Seiten werden sich im Interesse der Patienten bewegen müssen, bis wir eine rechtliche Klärung auf Bundesebene bekommen.“

Hintergrund der Landtagsinitiative ist, dass das OVG Schleswig in einem Urteil entschieden hat, dass Fehlfahrten nicht in der Gebührenkalkulation der Rettungsdienste berücksichtigt werden dürfen. Fehlfahrten sind Fahrten, bei denen der Krankenwagen vom Einsatzort wieder leer zurückfährt bzw. der Krankenwagen keinen Patienten befördert. Die Kosten dieser Fahrten wurden bisher im Rahmen einer Mischkalkulation von den Kassen mit übernommen. Die im Moment ungeklärte Lage führt dazu, dass der Patient, für den der Rettungswagen gerufen wird, diese Kosten tragen muss. Die Krankenkassen haben bereits angeboten, die Hälfte dieser Kosten zu übernehmen.

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