Rääde · 11.03.2004 Konzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten

Erst mal möchte ich mich bei der Landesregierung für die Erstellung dieses ausführlichen Berichts zur Umsetzung des Integrationskonzeptes bedanken. Es fehlt natürlich weiterhin, wie die konkreten Bedingungen nach einem Zuwanderungsgesetz aussehen. Der Antrag der Regierungsparteien kommt zum richtigen Zeitpunkt, da ja gerade auf Bundesebene das Zuwanderungsgesetz neu verhandelt wird. Leider gibt es heute hierzu keine Ergebnisse, da erst am morgigen Tag mit einer Kompromissgrundlage für den Einigungsausschuss zu rechnen ist. Wir hoffen weiterhin, dass dieses Gesetz nicht nur ein reines Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wird. Insbesondere sollte und muss nach unserer Ansicht die humanitäre Härtefallregelung kommen.

Aufgrund der Antragstellung beschäftigt sich der Bericht als einem Schwerpunkt mit der Gesundheit und Pflege. Dabei wird unter anderem auf den Aspekt der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen eingegangen. Da wir uns bereits am gestrigen Tage mit diesem Thema beschäftigt haben, wird es hoffentlich für die Anerkennung der Allgemeinmediziner auch bei Migrantinnen und Migranten zu Verbesserung kommen. So kann es zurzeit beispielsweise für eine promovierte Ärztin aus dem ehemaligen Jugoslawien leichter sein, einen Aushilfsjob anzunehmen als ihre Ausbildung anerkannt zu bekommen. Natürlich darf bei der Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildung in diesem Bereich aber nicht übersehen werden, dass es hier auch ganz entscheidend auf die Qualität der Leistungen und des Patientenschutzes ankommt.

Die Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildungen spielt auch eine große Rolle bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Gerade qualifizierte Migrantinnen und Migranten müssen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Weiterhin im Mittelpunkt steht der Spracherwerb. Die Sprachförderung so früh wie möglich anzusetzen ist wichtig. Gerade der Besuch von Kitas hilft den Kindern bei dem Erreichen gleicher Bildungschancen. Und gerade hier zeigt der Bericht auf, dass die einzelnen Förderelemente für Migrantenkinder mit Deutsch als Zweitsprache auch Kinder mit deutscher Erstsprache fördern. Leider wird aber auch aufgezeigt, dass es noch immer Kinder mit Deutsch als Zweitsprache gibt, die nicht von diesen Fördermaßnahmen erfasst werden, wenn sie zum Beispiel gar keine Kita besuchen. In den Änderungen des Landesmeldegesetzes findet man daher auch eine Regelung zum Thema Migrantenkinder. Diese sollen gerne ein Jahr vor der Einschulung gemeldet werden, um ihnen ein Sprachförderprogramm anzubieten. Es ist natürlich gut und lobenswert, dass es ein solches Programm gibt, doch würde ein geregelter Kindertagesstättenbesuch diese Last-Minute-Lösung überflüssig machen.

Das DaZ-Programm (Deutsch als Zweitsprache) in der Schule zum Beispiel ist ebenfalls wichtig, doch würde man diese Ressourcen wiederum in die Kindertagsstättenbetreuung stecken, dann würde das DaZ-Programm in der Schule vielleicht nicht mehr so stark notwendig sein. Es ist jedoch generell zu begrüßen, dass die Landesregierung auf ein integratives Sprachförderkonzept setzt.

Ein weiterer Punkt ist dann noch die interkulturelle Bildung und Erziehung. Natürlich ist es wichtig Migranten und Migrantinnen unsere Kultur nahe zu bringen und ihnen so ein grundlegendes Verständnis für ihre Umgebungen zu verschaffen. Doch dies ist auch weiterhin keine einseitige Verpflichtung. Gerade bei dieser Verpflichtung sollte man nicht vergessen, dass es eine weitere Seite gibt, nämlich die Aufnahmebereitschaft der Deutschen. Hier bleibt es dabei, dass für eine Integration Kenntnisse der Sprache und der Kultur nicht alles sind, es kommt auch genauso auf Akzeptanz des Einzelnen - in der Kita, - in der Schule, - im Betrieb und - in der Nachbarschaft an. Deshalb muss Deutschland sich verstärkt neuen Einflüssen gegenüber öffnen bzw. Verständnis für anderes Denken, anderes Aussehen und vor allen Dingen gegenseitige Rücksichtnahme aufbringen.

Deshalb gilt auch weiterhin, alle Migrantinnen und Migranten als das zu sehen, was sie sind: nicht Gäste in unserem Land, sondern Neubürger.

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