Rääde · 20.02.2002 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz

Seit Sommer letzten Jahres haben wir uns eingehend im Ausschuss mit dem Landesbodenschutzgesetz beschäftigt. Wir als SSW haben uns schon in der Ersten Lesung im Juli positiv zum Landesbodenschutzgesetz geäußert. Worauf es uns nun in den Beratungen ankam war, dass noch an einzelnen Punkten Verbesserungen vorgenommen werden. Wir können jetzt schon feststellen, dass dies der Fall ist.
Insbesondere die nun in § 1 festgeschriebenen Ziele des Bodenschutzes sind in der Umsetzung des Gesetzes hilfreich. Zwar sind diese Ziele schon derzeit geltendes Recht, aber es hat sich gezeigt, dass ein Landesgesetz nicht immer quasi im luftleeren Raum für sich selbst stehen kann. Will man die Zusammenhänge vernünftig darstellen, kommt man um einen solchen Paragraphen, der die Ziele des Bodenschutzes beschreibt, nicht umhin.
Ähnliches gilt für den Wechsel der Bezeichnung Bodenschutzgebiete in Bodengefährdungsgebiete in § 8. Dieser Wechsel des Begriffes ist ein direkter Ausfluss aus der Anhörung zum Bodenschutzgesetz.
Auch die Verantwortlichkeit der Obersten Bodenschutzbehörde für die Ausgleichszahlungen, wie sie in § 10 geregelt wird, ist konsequent und richtig.
So gesehen sind wir wirklich zufrieden.
Trotzdem glauben wir, dass das Gesetz noch besser hätte sein können, wenn wir einigen Anregungen der FDP gefolgt wären, die sie in den Ausschussberatungen mit eingebracht hat.
Da ist zum Beispiel die Forderung, dass die Mitteilung einer schädlichen Bodenveränderung auf konkreten Anhaltspunkten beruhen sollte. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist nur von Anhaltspunkten die Rede. Das ist uns eindeutig zu wenig. Wir haben die Befürchtung, dass hier weitreichende Probleme geschaffen werden, wenn ohne konkrete Anhaltspunkte Mitteilungen über Bodenveränderungen abgegeben werden. Der Gerüchteküche ist so Tür und Tor geöffnet, mit all den Problemen, die sich dann für die Betroffenen ergeben. Aus diesem Grunde hätten wir gerne eine konkretere Formulierung gehabt.
Auch im § 6 ist ein Rückschritt zu erkennen. Während im Ursprungsantrag der Landesregierung noch sowohl die Grundstückseigentümer als auch die Inhaber der tatsächlichen Gewalt, also die Mieter oder Pächter, vor der Aufnahme einer Fläche in das Boden- und Altlastenkataster zu informieren sind, will man nun nur noch den Grundstückseigentümern dieses Recht gewähren. Auch ihr Recht, ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, wird im vorliegenden Entwurf gestrichen.
Die FDP hat im Ausschuss vorgeschlagen, das Ganze formell auf einem Verwaltungsakt basieren zu lassen und sowohl die Grundstückseigentümer als auch Mieter und Pächter am Verfahren zu beteiligen. Das wäre ganz sicher der richtige Weg gewesen.
Im gleichen Paragraphen findet sich dann noch die Formulierung, dass die Berichtigung und die Löschung von über ein Grundstück vorhandenen Daten verlangt werden kann, wenn diese unrichtig sind. Dies setzt aktives Handeln der Betroffenen voraus. Sind Daten falsch, so muss man erst die Löschung verlangen. Überall auf der Welt ist es anders: Sind Daten verkehrt, so werden sie gelöscht oder entsprechend geändert! So einfach ist das. Und so einfach sollte es auch bei uns sein, zumal hier auch Kernfragen des Datenschutzes eine wichtige Rolle spielen. Daher war auch hier die von der FDP vorgeschlagene Formulierung „Die über ein Grundstück vorhandenen Daten sind zu berichtigen oder zu löschen, wenn diese unrichtig sind.“ sinnvoller und eindeutiger.
Zu guter letzt hat die FDP dann noch die Anregung im Ausschuss eingebracht, ordnungswidriges Handeln erst bei grober Fahrlässigkeit anstatt schon bei Fahrlässigkeit zu unterstellen. Auch hier muss ich wieder sagen, dass dies der richtige Weg ist. Nicht jede Fahrlässigkeit muss gleich in eine Geldbuße von 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro münden. Hier stellt sich eindeutig die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Da wir im Ausschuss den Eindruck hatten, dass man durchaus die Vorschläge von Rot-Grün und FDP zu einem gemeinsamen Vorschlag hätte zusammenfassen können, haben wir im Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Leider wollte die Mehrheit im Ausschuss diesen Weg nicht gehen. Deshalb werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf so nicht zustimmen können und uns enthalten.
Ich glaube, wenn die FDP in allen Politikfeldern so sinnvolle und zielführende Vorschläge wie im konkreten Fall vorlegen würde, würden wir noch einmal richtig gute Freunde werden.

Weitere Artikel

Präsemadiiling · 27.03.2024 Cannabis-Prävention hinkt dem Gesetz hinterher

Sind die Präventionsangebote in Schleswig-Holstein gut genug aufgestellt, um auf die Cannabis-Legalisierung zu reagieren? Das wollten wir von der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage erfahren. Die Antworten sind alarmierend. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Präsemadiiling · Kiel · 27.03.2024 SSW fordert vollständige Aufklärung in Sachen Anschar

Zum Rücktritt des Ratsherrn Dirk Scheelje im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um den Anscharcampus erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen

Nais · 27.03.2024 Vorstände von SSW und SPD trafen sich zu gemeinsamen Gesprächen

Auf einer gemeinsamen Sitzung der Landesvorstände am 26. März 2024 wurde über die Standpunkte und großen Schnittmengen beider Parteien u.a. zu CCS, zur Minderheitenpolitik, dem Industriestandort Schleswig-Holstein oder auch zum grenzüberschreitenden Verkehr zu Dänemark gesprochen.

Weiterlesen