Präsemadiiling · 21.06.2021 Landesspezifische Grundrechte müssen einklagbar sein

Wenn durch die Landesverfassung gewährte Grundrechte verletzt werden, können diese bisher nicht vor dem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden. Das will der SSW im Landtag jetzt ändern.

„Wir haben zwar landesspezifische Grundrechte, die über das hinausgehen, was das Grundgesetz vorgibt. Aber diese landesspezifischen Grundrechte können nicht eingeklagt werden. Das heißt, die Menschen haben Grundrechte auf dem Papier, aber wenn es darauf ankommt, dann haben sie keine Möglichkeit, diese Grundrechte auch einzufordern. Das wollen wir ändern“, sagt Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag.

„Wenn etwa jemand vom Zugang zu Behörden ausgeschlossen wird, weil man nicht die technischen Voraussetzungen oder Computerkenntnisse hat, dann hat man keine Chance, sein Recht zu bekommen. Das diskriminiert beispielsweise alte Menschen, die nicht so internetaffin sind und lieber auf Briefverkehr setzen“, so Harms.

Auch wenn nationale Minderheiten sich diskriminiert fühlten, hätten sie derzeit keine Möglichkeit, dies verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, kritisiert der SSW-Landtagschef. Harms: "In Zeiten in denen Minderheitenrechte in vielen Ländern unter Druck sind, ist das genau das falsche Zeichen, das aus Schleswig-Holstein kommt".

Der SSW-Entwurf sieht daher vor, dass Beschwerden vor dem Landesverfassungsgericht künftig auch bei Verletzungen landesspezifischer Grundrechte möglich sein sollen, die nicht durch das Grundgesetz mit abgedeckt sind.

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