Rääde · 22.09.2016 Menschlichkeit sollte die Ausrichtungen unseres Kompasses bestimmen

Flemming Meyer zu TOP 22 - Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

„Die Bürgerbeauftragte weist zu Recht darauf hin, dass es noch erheblichen Änderungsbedarf gibt“

Gleich behandeln, aber nicht gleich machen. Das ist in Kürze die Grundlage für einen demokratischen Umgang des Staates mit seinen Bürgerinnen und Bürgern. Das Gleichbehandlungsgesetz soll genau das erreichen. Die Bürgerbeauftragte weist in ihrem anschaulichen Antidiskriminierungsbericht aus dem letzten Jahr allerdings darauf hin, dass es noch erheblichen Steuerungsbedarf gibt. Sie spricht im Vorwort ihres Berichtes von emotionalen Verletzungen, die Diskriminierungen auslösen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Hinweis bedanken. 

Im politischen Geschäft kann die menschliche Dimension manchmal aus dem Blick geraten; dabei sollte sie die Ausrichtungen unseres Kompasses bestimmen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Diskriminierung kein individuelles Problem ist, das jeder oder jede Betroffene für sich aus der Welt schaffen kann. 

Diskriminierung ist ein gesellschaftliches Problem, dem man allerdings auf gesetzliche Weise beikommen kann. Deshalb schlagen wir unter anderem ein Verbandsklagerecht vor.

Der vorliegende Antrag greift die Erfahrungen aus den Beratungen der Antidiskriminierungsstelle auf und macht Vorschläge für einige gesetzliche Änderungen. Vorbild ist der Bericht.  In der Antidiskriminierungsstelle weiß man nämlich genau, wo der Schuh drückt. Der Bericht zeigt, wie die Antidiskriminierungsstelle Opfer von Diskriminierung entlastet und ihnen wirkungsvoll hilft.  Ein Opfer verfügt in der Regel eben nicht über umfangreiches rechtliches Wissen. An dieser Stelle verfügt die Antidiskriminierungsstelle über professionelles Knowhow. Damit schaffen wir in gewisser Weise Waffengleichheit. Auf dieser Spur müssen wir bleiben. Viele Opfer wünschen sich, dass etwas passiert, so dass in Zukunft niemand mehr das Gleiche erleiden muss. 

Da die Diskriminierungsfälle besonders in den Betrieben zu beklagen sind, schlagen wir vor, dass Betriebs- oder Personalräte und die Gewerkschaften, aktiv gegen Diskriminierungen vorgehen.  Die Betriebsräte sind eine niedrigschwellige Anlaufstelle für diskriminierte Beschäftigte; auch und gerade bevor es zur Kündigung kommt. Die Fälle, die im Bericht geschildert werden, zeigen allerdings, wie passiv die Betriebsräte oftmals sind. Lediglich in einem Fall kam es zur Information des Personalrates. Das ist zu wenig, damit sich die betriebliche Praxis nachhaltig ändern kann. Wir fordern darum unter anderen, dass sich die Betriebsräte für die Verwirklichung des Gesetzeszieles einsetzen. 

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