Article · 07.06.2021 Neues Gutachten fordert Aufnahme der Minderheiten ins Grundgesetz

Eine gemeinsamer Vorstoß der Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg zur Aufnahme der autochtonen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz ist im Bundesrat bei mehreren Ländern auf Vorbehalte gestoßen. 
Nun hat der Pinneberger Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg jedoch in einem vom SSW beauftragten Gutachten klar gestellt: Eine grundgesetzliche Verankerung des Schutzes nationaler Minderheiten ist vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik gar notwendig.

 

Gutachten über die Aufnahme der Minderheiten ins Grundgesetz

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