Rääde · 18.10.2001 Offshore-Windparks

Die Erfolgsgeschichte der Landesregierung im Bereich regenerativer Energieformen ist nicht von der Hand zu weisen. Und den größten Anteil hieran hat die Onshore-Windenergie. Das verdeutlichen zum Beispiel Zahlen die belegen, dass mit der Windkraft allein an der Westküste 1000 und in ganz Schleswig-Holstein 2000 Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Wir müssen jedoch erkennen, dass die uns noch zur Verfügung stehenden Flächen für weitere Windmühlen an Land und die möglichen Repowering-Maßnahmen von vorhandenen Windkraftanlagen nicht ausreichen werden, den zukünftigen Energiebedarf aus Windkraft decken zu können. Daher ist es notwendig den Blick auf Nord- und Ostsee zu richten. Hier stehen uns Eignungsflächen und Potentiale zur Verfügung, die die bisherigen Windkraftanklagen an Land in den Schatten stellen. Daher dürfen wir uns diesem Weg nicht verschließen. Auch angesichts der Tatsache der vielen Arbeitsplätze, die hierdurch geschaffen werden können, müssen wir dieses als Chance erkennen.

Für den SSW ist es jedoch wichtig, dass im Zuge der Ausweisungsverfahren Untersuchungen durchgeführt werden, die die Belange der Meeresumwelt und Schiffssicherheit selbstverständlich berücksichtigen. Das haben wir auch ständig betont.
Es wurde von Seiten der Landesregierung zugesichert, dass Untersuchungen durchgeführt werden sollen, die die Belange der Umwelt berücksichtigen. Und dieses geschieht ja auch. Es wird ein Verfahren durchgeführt, dass an Umweltverträglichkeitsprüfungen angelehnt ist. Darüber hinaus werden naturschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Schutzgebieten einbezogen. Auch der Ansatz des Bundesumweltministers Trittin, mindestens die Eingriffsregelung auf die Ausschließliche Wirtschaftszone auszudehnen halten wir für sinnvoll. Dies sind alles pragmatische Ansätze, die wir begrüßen. Es ist jedoch wichtig, dass dies immer wieder zeitnah durchgeführt wird.

Im Zusammenhang mit der Planung erscheint es auch für uns wichtig, dass ein grenzüberschreitender Informationsaustausch stattfindet. Wir sehen die Notwendigkeit, dass unser nördlicher Nachbar über die Pläne informiert wird. Um an unseren Küsten und auch in Dänemark die Akzeptanz für Offshore-Windkraftparks zu erreichen, sollten die zuständigen Regionen über Planungs- und Untersuchungsverfahren unterrichtet werden.
Die Forderung der CDU eine Klagebefugnis für die Küstenländer zu fordern, halten wir jedoch nicht für durchführbar, da ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Forderung auf europäischer Ebene standhält.
Angesichts der Forderung der CDU hinsichtlich der Schiffssicherheit im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit von Kollision mit Offshore-Windparks möchte ich darauf hinweisen, dass bereits Konzepte zur Schiffssicherheit vorliegen. So haben der WWF, der Kreis Nordfriesland und der Kreis Dithmarschen Konzepte erarbeitet, die sich zwar auf ein PSSA beziehen, jedoch sind in diesen Paketen auch Ideen aufgeführt, die losgelöst von einem PSSA durchgeführt werden könnten. Daher sehe ich keine Notwendigkeit über eine Novellierung der Seeanlagenverordnung die Schiffssicherheit zu verbessern. Dies lässt sich mit Berufung auf vorliegende Konzepte schneller durchführen.
Der Antrag der CDU trägt dazu bei, die Entstehung von Windparks im Offshore-Bereich auszubremsen und dies macht sie durch die Hintertür unter der Vorspiegelung des Umweltschutzes, der Schiffssicherheit und des Tourismus. Die CDU sollte endlich die Chancen der Windenergie erkennen und den Standort Schleswig-Holstein in diesem Wirtschaftbereich unterstützen.
Die Küstenbundesländer haben dies jedenfalls erkannt und mit der Bundesregierung Absprachen getroffen, die Aktivitäten zugunsten der Offshore-Windkraft beizubehalten und gleichzeitig notwendige Änderungen der Rechtgrundlagen anzustreben, ohne dass der zeitliche Ablauf gehemmt wird. Diese Vorgehensweise ist unserer Ansicht nach Zielführender als der CDU-Antrag.
Wir sind auf dem Sektor der Windenergie führend und daher sollten wir mit diesem Pfund wuchern.

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