Rääde · 17.06.2004 Polizeiorganisationsgesetz (POG)

Mit der Vorlage des vorliegenden Gesetzentwurfs durch die Landesregierung wird die durch die Reformkommission III vorgesehene Neuorganisation der Landespolizei im Parlament diskutiert. Durch den heute vorliegenden Entwurf werden flachere Organisationseinheiten bei der Polizei geschaffen. Statt bisher 24 werden es nur noch 11 Organisationseinheiten sein, so dass die Führungs- und Stabsebene gestrafft wird. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Daneben ist positiv hervorzuheben, dass dadurch langfristig mehr Beamte in den Revieren und Stationen vor Ort bürgernah arbeiten können. Es werden somit mehr Beamte in den Außendienst zurückkehren.

Wichtig ist und bleibt bei einer Neuorganisation, dass, so auch die GdP, hoheitliches Handeln in polizeilicher Hand bleibt, Einbußen in der Qualität der Einsatz- und Ermittlungsleistung nicht geschehen und dass die Kernaufgaben der Polizei bei diesen verbleibt. Diese Bedingungen werden durch diese Neustruktur nicht ersichtlich verändert.

Trotzdem werden höhere Kosten entstehen, welche die Landesregierung auf einmalig ca. 1,1 Mio. € schätzt und danach ab 2006 ca. 50.000 € jährliche Mehrausgaben. Die Zwischenrechnung für das Jahr 2005 mit Mehrausgaben über weitere 362.000 € sind mir in diesem Zusammenhang nicht ganz nach­vollziehbar, ebenso wie die genannten Einsparungen im gleichen Zeitraum. Ich gehe davon aus, dass wir hier im Ausschuss nähere Einzelheiten erhalten, ebenso warum es Mehrkosten geben soll.

Das Innenministerium war bei der Planung zunächst davon ausgegangen, dass ca. 30 Stellen für Angestellte für die Umsetzung möglicherweise gestrichen werden müssten, hier ist jedoch durch den heute vorliegenden Entwurf eine erhebliche Verbesserung eingetreten.

Ein Kritikpunkt der GdP ist die Gleichbehandlung des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes. Diese stehen weiterhin Nebeneinander und nach fachlicher und polizeilicher Führung wäre es sinnvoller hier eine Hierarchie zugunsten des Landespolizeiamtes vorzunehmen. Die GdP sieht hier ein Problem, da es keinen einheitlichen Weisungsstrang gibt. In der Begründung zum Gesetz wird festgestellt, dass sich bei der Aufgaben- und Prozessanalyse herausstellte, dass in der Stabsorganisation erhebliche Redundanzen bestehen. Anscheinend bestehen diese nicht bezüglich des Landeskriminalamtes, denn es wird von einer Gleichrangigkeit ausgegangen. Dabei werden jedoch Detail­regelungen in diesem Verhältnis dem Innenministerium überlassen. Hier fragt sich, warum nicht gerade ein mögliches Streitpotential eindeutig geklärt wird. Auch hier werden wir sicherlich im Ausschuss näheres hören, denn die Lösung kann kaum sein „für die eher theoretische Konstellation, dass ein Einvernehmen nicht erzielt werden kann, löst die Dienst und Fachaufsicht der Polizeiabteilung im Innenministerium den Konflikt“.

Dies ist ein Kritikpunkt, dem wir uns anschließen können. Gerade durch das neue POG sollen klarere Regelungen geschaffen werden und einfachere Weisungsstränge. Es wird jedoch auch mit Handlungsermächtigungen der Landesregierung oder des Innenministers bei der Ausgestaltung der Organisation gearbeitet.

Ein weiterer Punkt, der im Ausschuss näher erörtert werden sollte, ist die enge Verbindung zwischen der kommunalen Selbstverwaltung und der Polizei. Durch die Neuorganisation kann es durchaus sein, dass mehrere Polizeibeiräte bei Stellenneubesetzungen zuhören sind. Wir müssen im Ausschuss kläre, ob dies so notwendig ist.

Viele weitere Erörterungen und Problemstellungen haben meine Vorredner genannt, so dass ich sie nicht wiederholen will und möchte deshalb abschließend nochmals für den SSW sagen: uns kommt es bei der Neuorganisation darauf an, dass es tatsächlich kürzere und klarere Entscheidungswege gibt und dass tatsächlich die mit der Reform versprochene „mehr Polizei vor Ort“ eingehalten wird.

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